Zuvieldienst:
> Spaetes Erkenntnis
VfGH hebt Novelle 2000 auf
Der Verfassungsgerichtshof hat die Zivildienstnovelle 2000 fuer
  verfassungswidrig erklaert. Das Hoechstgericht hatte aus Anlass
  einer bei ihm anhaengigen Beschwerde (B 1920/00) beschlossen,
  Gesetzesbestimmungen auf ihre Verfassungsmaessigkeit zu pruefen,
  mit denen ab 1. Juni 2000 der Anspruch von Zivildienstleistenden
  auf Naturalverpflegung beseitigt und gleichzeitig die ihnen
  monatlich gebuehrende Grundverguetung von 2358 oeS auf 3648 oeS
  erhoeht worden war. Mit der Differenz, den inzwischen schon
  legendaeren 43 oeS am Tag, hatten sich die Zivildiener in dieser
  Zeit ernaehren.
Mit Erkenntnis vom 6. Dezember 2001, G 212/01, hat der VfGH
  nunmehr festgestellt, dass die in Pruefung gezogenen Regelungen
  verfassungswidrig waren. Er legte in dieser Entscheidung dar,
  dass die in Pruefung gezogenen Bestimmungen gesamthaft betrachtet
  zu einem unzulaenglichen Versorgungsniveau der betroffenen
  Zivildienstleistenden fuehrten, weil die Erhoehung der
  Grundverguetung nicht geeignet war, den Entfall des Anspruches
  auf Verpflegung auszugleichen. Damit wurde das durch Art. 9a Abs.
  3 Bundes-Verfassungsgesetz iVm § 2 Abs. 1 Zivildienstgesetz
  verfassungsgesetzlich gewaehrleistete Recht auf Ausnahme von der
  Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung verletzt, weil der
  verfassungsrechtlich gebotenen Verpflichtung des Staates zur
  Gewaehrleistung der Versorgung der Zivildienstleistenden nicht
  entsprochen wurde bzw. die Ableistung des Zivildienstes waehrend
  der Geltung der in Rede stehenden Rechtslage faktisch (erheblich)
  erschwert wurde, so der VfGH.
Die Klage war damals von 200 Zivildienern eingebracht worden, die
  nun die Moeglichkeit einer Rueckforderung der ihnen
  vorenthaltenen Verpflegungskosten an den Staat haben. Es wird
  wohl noch eine Weile dauern, aber dann wird das Innenministerium
  wohl 4,7 Mio Schilling an Nachzahlungen zu berappen haben. Jene
  8000 Zivis aber, die damals nicht vor Gericht gingen, schauen
  vermutlich durch die Finger - sollte sich nicht doch noch ein
  weiterer Rechtsweg oeffnen oder vielleicht das Innenministerium
  von sich aus zahlen.
Auch den jetzigen Zivildienern nutzt der Entscheid kaum mehr
  etwas. Die Novelle 2000 hielt gerade ein paar Monate und wurde am
  1.1.2001 von einer neuen Rechtslage abgeloest. Diese ist aber
  nicht viel besser und ueberlaesst den Zivildienst-Einrichtungen -
  nach eigenen Gutduenken - die Verpflegung ihrer Fronarbeiter.
  Eine Regelung, die letztendlich wohl auch wieder vom VfGH zu
  beurteilen sein wird. Ob diese Novelle allerdings bis zum
  neuerlichen Entscheid noch in Kraft sein wird, haengt ganz von
  der Geschwindigkeit der Hoechstrichter und der Kreativitaet der
  Legisten im Innenministerium ab. (akin)
Quellen:
  http://www.vfgh.gv.at/vfgh/presse/PAzivildiener3.html
  http://www.ziviprotest.at/PA/noch%20kein%20Sieg.htm
  **********************************************************
  'akin - aktuelle informationen'
  a-1010 wien, wipplingerstrasze 23/20
  vox: ++43 (0222) 535-62-00
  (anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
  fax: ++43 (0222) 535-38-56
  http://akin.mediaweb.at
  Bank Austria, BLZ 12000, 223-102-976/00, Zweck: akin