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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 18. Dezember 2001; 05:37
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Zuvieldienst:

> Spaetes Erkenntnis

VfGH hebt Novelle 2000 auf

Der Verfassungsgerichtshof hat die Zivildienstnovelle 2000 fuer
verfassungswidrig erklaert. Das Hoechstgericht hatte aus Anlass
einer bei ihm anhaengigen Beschwerde (B 1920/00) beschlossen,
Gesetzesbestimmungen auf ihre Verfassungsmaessigkeit zu pruefen,
mit denen ab 1. Juni 2000 der Anspruch von Zivildienstleistenden
auf Naturalverpflegung beseitigt und gleichzeitig die ihnen
monatlich gebuehrende Grundverguetung von 2358 oeS auf 3648 oeS
erhoeht worden war. Mit der Differenz, den inzwischen schon
legendaeren 43 oeS am Tag, hatten sich die Zivildiener in dieser
Zeit ernaehren.

Mit Erkenntnis vom 6. Dezember 2001, G 212/01, hat der VfGH
nunmehr festgestellt, dass die in Pruefung gezogenen Regelungen
verfassungswidrig waren. Er legte in dieser Entscheidung dar,
dass die in Pruefung gezogenen Bestimmungen gesamthaft betrachtet
zu einem unzulaenglichen Versorgungsniveau der betroffenen
Zivildienstleistenden fuehrten, weil die Erhoehung der
Grundverguetung nicht geeignet war, den Entfall des Anspruches
auf Verpflegung auszugleichen. Damit wurde das durch Art. 9a Abs.
3 Bundes-Verfassungsgesetz iVm § 2 Abs. 1 Zivildienstgesetz
verfassungsgesetzlich gewaehrleistete Recht auf Ausnahme von der
Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung verletzt, weil der
verfassungsrechtlich gebotenen Verpflichtung des Staates zur
Gewaehrleistung der Versorgung der Zivildienstleistenden nicht
entsprochen wurde bzw. die Ableistung des Zivildienstes waehrend
der Geltung der in Rede stehenden Rechtslage faktisch (erheblich)
erschwert wurde, so der VfGH.

Die Klage war damals von 200 Zivildienern eingebracht worden, die
nun die Moeglichkeit einer Rueckforderung der ihnen
vorenthaltenen Verpflegungskosten an den Staat haben. Es wird
wohl noch eine Weile dauern, aber dann wird das Innenministerium
wohl 4,7 Mio Schilling an Nachzahlungen zu berappen haben. Jene
8000 Zivis aber, die damals nicht vor Gericht gingen, schauen
vermutlich durch die Finger - sollte sich nicht doch noch ein
weiterer Rechtsweg oeffnen oder vielleicht das Innenministerium
von sich aus zahlen.

Auch den jetzigen Zivildienern nutzt der Entscheid kaum mehr
etwas. Die Novelle 2000 hielt gerade ein paar Monate und wurde am
1.1.2001 von einer neuen Rechtslage abgeloest. Diese ist aber
nicht viel besser und ueberlaesst den Zivildienst-Einrichtungen -
nach eigenen Gutduenken - die Verpflegung ihrer Fronarbeiter.
Eine Regelung, die letztendlich wohl auch wieder vom VfGH zu
beurteilen sein wird. Ob diese Novelle allerdings bis zum
neuerlichen Entscheid noch in Kraft sein wird, haengt ganz von
der Geschwindigkeit der Hoechstrichter und der Kreativitaet der
Legisten im Innenministerium ab. (akin)

Quellen:
http://www.vfgh.gv.at/vfgh/presse/PAzivildiener3.html
http://www.ziviprotest.at/PA/noch%20kein%20Sieg.htm


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