Polizei/Justiz:
> 3 Monate unbedingt wegen Demo
Wie sich vielleicht noch einige erinnern koennen, fand am 20.Mai
  2000 nach dem Tod von Imre B. im Rahmen einer Polizeirazzia eine
  Demonstration gegen Polizeigewalt statt. Diese Demonstration
  erregte vergleichsweise viel Aufsehen in der Oeffentlichkeit, da
  sie kurz nach Beginn von ca.300 Polizeibeamten gestoppt,
  aufgeloest und 24 DemonstrantInnen nahe dem Michaelerplatz
  eingekesselt wurden.
Fast 6 Monate danach wurden 2 der eingekesselten Menschen zum
  U-Richter geladen. Die Befragung entpuppte sich als
  Gegenueberstellung mit 2 PolizeibeamtInnen, welche bei dieser
  Demonstration angeblich schwer verletzt worden waren. Daraufhin
  wurde ein Verfahren eingeleitet. Nachdem eine der Beschuldigten
  beim letzten Prozess freigesprochen worden war, liess es sich
  Richter Schrammel nicht nehmen, den anderen Beschuldigten am 11.
  Dezember 2001 zu 9 Monaten Haftstrafe, 6 davon bedingt auf 5
  Jahre und zu 3 Monaten unbedingt zu verurteilen.
Die schriftliche Ausfertigung des Urteils liegt erst in einigen
  Monaten vor. Soviel ist sicher: Dem Angeklagten wurde das
  Abschlussplaedoyer verweigert und dessen Unbescholtenheit nicht
  einmal erwaehnt, geschweige denn als Milderungsgrund
  herangezogen. Vielmehr sprach Richter Schrammel von erschwerenden
  Umstaenden, die das Ausmass des Urteils rechtfertigen. Der
  Richter tat am dritten Prozesstag kund, dass "die Demonstranten
  ja wohl nicht rumgestanden sind wie angemalte Tuerken" und
  "bekanntlich hobbymaessig der Polizeihatz" nachgehen.
Das Einzige, was das Publikum und der Angeklagte tun konnten,
  war, den Richter bei seinen Ausfuehrungen zu unterbrechen, um die
  Widersprueche noch einmal offen zu legen. Bewiesen ist mit diesem
  Urteil, dass die Aussage eines Polizisten, so widerspruechlich
  sie auch ist, schwerer wiegt als die Aussagen von 6
  EntlastungszeugInnen, darunter 2 Nationalratsabgeordnete, und von
  weiteren 6 Zeugen der Polizei selbst, die keinen der Vorwuerfe
  bezeugen konnten. Der Richter ignorierte jeden Widerspruch in den
  Aussagen des Belastungszeugen. Wie koennte sonst jemandem
  "geglaubt" werden, der in drei Aussagen von einem anderem Tatort
  spricht, bevor er letztendlich angibt, sich nicht auszukennen in
  der Innenstadt? "Wurscht ist, wo es passiert ist" wie Richter
  Schrammel bemerkte.
Da kein Freispruch zu erwarten war, ist mensch nicht erstaunt,
  jedoch ueber das Strafausmass empoert.
  (PWI, info@pwi.action.at / bearb.)
  **********************************************************
  'akin - aktuelle informationen'
  a-1010 wien, wipplingerstrasze 23/20
  vox: ++43 (0222) 535-62-00
  (anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
  fax: ++43 (0222) 535-38-56
  http://akin.mediaweb.at
  Bank Austria, BLZ 12000, 223-102-976/00, Zweck: akin