Polizei/Justiz:
> 3 Monate unbedingt wegen Demo
Wie sich vielleicht noch einige erinnern koennen, fand am 20.Mai
2000 nach dem Tod von Imre B. im Rahmen einer Polizeirazzia eine
Demonstration gegen Polizeigewalt statt. Diese Demonstration
erregte vergleichsweise viel Aufsehen in der Oeffentlichkeit, da
sie kurz nach Beginn von ca.300 Polizeibeamten gestoppt,
aufgeloest und 24 DemonstrantInnen nahe dem Michaelerplatz
eingekesselt wurden.
Fast 6 Monate danach wurden 2 der eingekesselten Menschen zum
U-Richter geladen. Die Befragung entpuppte sich als
Gegenueberstellung mit 2 PolizeibeamtInnen, welche bei dieser
Demonstration angeblich schwer verletzt worden waren. Daraufhin
wurde ein Verfahren eingeleitet. Nachdem eine der Beschuldigten
beim letzten Prozess freigesprochen worden war, liess es sich
Richter Schrammel nicht nehmen, den anderen Beschuldigten am 11.
Dezember 2001 zu 9 Monaten Haftstrafe, 6 davon bedingt auf 5
Jahre und zu 3 Monaten unbedingt zu verurteilen.
Die schriftliche Ausfertigung des Urteils liegt erst in einigen
Monaten vor. Soviel ist sicher: Dem Angeklagten wurde das
Abschlussplaedoyer verweigert und dessen Unbescholtenheit nicht
einmal erwaehnt, geschweige denn als Milderungsgrund
herangezogen. Vielmehr sprach Richter Schrammel von erschwerenden
Umstaenden, die das Ausmass des Urteils rechtfertigen. Der
Richter tat am dritten Prozesstag kund, dass "die Demonstranten
ja wohl nicht rumgestanden sind wie angemalte Tuerken" und
"bekanntlich hobbymaessig der Polizeihatz" nachgehen.
Das Einzige, was das Publikum und der Angeklagte tun konnten,
war, den Richter bei seinen Ausfuehrungen zu unterbrechen, um die
Widersprueche noch einmal offen zu legen. Bewiesen ist mit diesem
Urteil, dass die Aussage eines Polizisten, so widerspruechlich
sie auch ist, schwerer wiegt als die Aussagen von 6
EntlastungszeugInnen, darunter 2 Nationalratsabgeordnete, und von
weiteren 6 Zeugen der Polizei selbst, die keinen der Vorwuerfe
bezeugen konnten. Der Richter ignorierte jeden Widerspruch in den
Aussagen des Belastungszeugen. Wie koennte sonst jemandem
"geglaubt" werden, der in drei Aussagen von einem anderem Tatort
spricht, bevor er letztendlich angibt, sich nicht auszukennen in
der Innenstadt? "Wurscht ist, wo es passiert ist" wie Richter
Schrammel bemerkte.
Da kein Freispruch zu erwarten war, ist mensch nicht erstaunt,
jedoch ueber das Strafausmass empoert.
(PWI, info@pwi.action.at / bearb.)
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