Die technische Rundschau:
> Wer braucht die "Buergerkarte"?
Und was ist ein CIO?
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Neben der Sozialversicherungskarte ist die Bundesregierung auch
  drauf und dran, eine "Buergerkarte" einzufuehren. Kuerzlich wurde
  bei einer Veranstaltung des Bundesrechenzentrums forciert Werbung
  dafuer gemacht: Durch Definition von gleichartigen Schnittstellen
  soll der behoerdenuebergreifende Datenaustausch mittels
  Buergerkarte sichergestellt werden. Die dazu notwendigen
  Entwicklungs- und Installationskosten sollen auf die
  "Industrie/Unternehmer", sprich den sogenannten
  Zertifizierungsdienstanbieter abgewaelzt werden.
Im Ergebnis muesste diese Kosten die Bevoelkerung ueber eine
  jaehrliche Buergerkartengebuehr, nach Analysen der ARGE Daten
  rund 50 bis 100,- EUR tragen.
Mit Hilfe dieses Systems soll es dann erstmals moeglich werden,
  Daten von verschiedenen Behoerden, die zu verschiedenen Zwecken
  gesammelt wurden und bisher - zu Recht - nicht verknuepft werden
  konnten, auszutauschen.
Die berechtigte Frage, wieviel Behoerdengaenge ein Oesterreicher
  im Jahr tatsaechlich zu erledigen hat, wie viele davon ueberhaupt
  spezielle Sicherheitsvorkehrungen benoetigen und daher auf das
  Buergerkartensystem uebertragbar sind, konnte das sogenannte
  "Chief Information Office"(CIO)-Team von Vizekanzlerin
  Riess-Passer nicht beantworten.
Unabhaengige Studien haben ergeben, dass ein Buerger im
  Durchschnitt 4 Behoerdenkontakte im Jahr hat, inklusive
  einfachster telefonischer Anfragen und Zahlungsverpflichtungen
  (etwa Anonymstrafverfuegungen, Zahlung von Abgaben, ...).
Selbstverstaendlich differiert diese Zahl bei den einzelnen
  Staatsbuergern erheblich, der notorische Verkehrssuender wird
  ebenso wesentlich mehr Kontakte haben wie der Unternehmer in der
  Gruendungsphase. Umgekehrt wird ein langjaehrig angestellter
  Arbeitnehmer jahrelang keinerlei Behoerdenkontakte haben.
Rund 90% dieser Behoerdenkontakte werden durch faktisches Handeln
  (etwa Einzahlung einer Vorschreibung) oder durch Kontakt mittels
  Telefon/Brief/Fax erledigt. Ein weiterer grosser Teil, etwa
  gerichtliche Verhandlungen, polizeiliche Ladungen usw. werden
  immer persoenliche Aussagen erfordern und sind nicht
  buergerkartenfaehig. Im Ergebnis werden oesterreichweit maximal
  5% aller Behoerdenkontakte buergerkartenfaehig sein. Das ist rund
  1 Anwendungsfall pro Buerger alle 2 1/2 Jahre.
Um ueberhaupt auf diesen Wert zu kommen, wird eine komplette
  Vernetzung aller Behoerden benoetigt, ebenso die Entwicklung von
  tausenden Behoerdenanwendungen und die verpflichtende Verwendung
  der Buergerkarte durch alle Buerger. Allein die Kosten dafuer
  belaufen sich auf mehrere Milliarden Schilling.
Diese Vorgaben stehen im krassen Widerspruch zur behaupteten
  Freiwilligkeit der Verwendung der Buergerkarte. Auch wissen wir,
  dass die BuergerInnen genuegend wirtschaftlichen Weitblick haben,
  dass sie sich nicht ein Karte mit Jahreskosten von 50,- EUR
  zulegen, um sie dann nur alle 2 1/2 Jahre einzusetzen.
Weiters stellt das System eine Abkehr vom verfassungsmaessig
  garantierten Anspruch auf Trennung der verschiedenen
  Behoerdenbereiche dar.
Das Festhalten am teuren und grundrechtswidrigen Projekt
  'Buergerkarte' fuehrt zur Frage, welche anderen Anwendungen das
  System hat. Betrachtet man die Funktionalitaet des Systems
  nuechtern, wird man feststellen, dass es sich in Wirklichkeit um
  einen simplen maschinenlesbaren Personalausweis handelt.
Die Erfahrungen aus Deutschland belegen, dass in der
  Oeffentlichkeit gegen maschinenlesbare Ausweise erhebliche
  Bedenken bestehen. Oesterreich hat daher gelernt. Jedoch nicht in
  einem demokratisch wuenschenswerten Sinne, durch Vermeidung
  grundrechtsgefaehrdender Systeme, sondern betreibt
  Etikettenschwindel. Die staatliche Identifikationskarte wird in
  orwellscher Manier zur 'Buergerkarte' umgetauft. Mit der
  "CIO"-Stabsstelle hat, unbemerkt von der Oeffentlichkeit, die
  Vizekanzlerin eine Einrichtung geschaffen, deren Ziel es ist, die
  Informationsstroeme der BuergerInnen in einer zentralen
  Einrichtung zusammen zu fuehren. (arge daten/bearb.)
Quelle: http://www.ad.or.at/news/20011126.html
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> Bildungsevidenz
Am 23.11.2001 beschloss der Nationalrat mit den Stimmen der
  OeVP/FPOe ausserdem die Einfuehrung der sogenannten
  Bildungsevidenz. Mit Millionenaufwand wird eine Monsterdatenbank
  geschaffen, die die kleinsten Bildungsschritte der Staatsbuerger
  lebenslang speichern und abrufbar machen soll. Tatsaechlich
  handelt es sich nicht um eine notwendige statistische Basis fuer
  langfristige Bildungsplanung (diese koennte durch Fallstudien
  rascher, genauer und billiger erfolgen), sondern um einen ersten
  Schritt zur Komplett-Buchhaltung der Bevoelkerung. Durch die
  Verwendung der Sozialversicherungsnummer wird sichergestellt,
  dass diese Daten auch nach Namens-, Adress- und
  Staatsbuergerschaftswechsel jahrzehntelang personenbezogen
  abgerufen werden koennen. Die sogenannte "Verschluesselung" der
  Sozialversicherungsnummer ist bloss ein edv-technischer Vorgang,
  bei der die SV-Nummer in eindeutiger Weise als Bildungskennzahl
  umgewandelt und im Datenbanksystem abspeichert wird. Mit Eingabe
  der Sozialversicherungsnummer erhaelt man immer alle
  Bildungsdaten zu dieser Person. (arge daten)
Weitere Infos: http://www.ad.or.at/news/20011114.html
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