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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 4. Dezember 2001; 15:35
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Die technische Rundschau:

> Wer braucht die "Buergerkarte"?

Und was ist ein CIO?

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Neben der Sozialversicherungskarte ist die Bundesregierung auch
drauf und dran, eine "Buergerkarte" einzufuehren. Kuerzlich wurde
bei einer Veranstaltung des Bundesrechenzentrums forciert Werbung
dafuer gemacht: Durch Definition von gleichartigen Schnittstellen
soll der behoerdenuebergreifende Datenaustausch mittels
Buergerkarte sichergestellt werden. Die dazu notwendigen
Entwicklungs- und Installationskosten sollen auf die
"Industrie/Unternehmer", sprich den sogenannten
Zertifizierungsdienstanbieter abgewaelzt werden.

Im Ergebnis muesste diese Kosten die Bevoelkerung ueber eine
jaehrliche Buergerkartengebuehr, nach Analysen der ARGE Daten
rund 50 bis 100,- EUR tragen.

Mit Hilfe dieses Systems soll es dann erstmals moeglich werden,
Daten von verschiedenen Behoerden, die zu verschiedenen Zwecken
gesammelt wurden und bisher - zu Recht - nicht verknuepft werden
konnten, auszutauschen.

Die berechtigte Frage, wieviel Behoerdengaenge ein Oesterreicher
im Jahr tatsaechlich zu erledigen hat, wie viele davon ueberhaupt
spezielle Sicherheitsvorkehrungen benoetigen und daher auf das
Buergerkartensystem uebertragbar sind, konnte das sogenannte
"Chief Information Office"(CIO)-Team von Vizekanzlerin
Riess-Passer nicht beantworten.

Unabhaengige Studien haben ergeben, dass ein Buerger im
Durchschnitt 4 Behoerdenkontakte im Jahr hat, inklusive
einfachster telefonischer Anfragen und Zahlungsverpflichtungen
(etwa Anonymstrafverfuegungen, Zahlung von Abgaben, ...).

Selbstverstaendlich differiert diese Zahl bei den einzelnen
Staatsbuergern erheblich, der notorische Verkehrssuender wird
ebenso wesentlich mehr Kontakte haben wie der Unternehmer in der
Gruendungsphase. Umgekehrt wird ein langjaehrig angestellter
Arbeitnehmer jahrelang keinerlei Behoerdenkontakte haben.

Rund 90% dieser Behoerdenkontakte werden durch faktisches Handeln
(etwa Einzahlung einer Vorschreibung) oder durch Kontakt mittels
Telefon/Brief/Fax erledigt. Ein weiterer grosser Teil, etwa
gerichtliche Verhandlungen, polizeiliche Ladungen usw. werden
immer persoenliche Aussagen erfordern und sind nicht
buergerkartenfaehig. Im Ergebnis werden oesterreichweit maximal
5% aller Behoerdenkontakte buergerkartenfaehig sein. Das ist rund
1 Anwendungsfall pro Buerger alle 2 1/2 Jahre.

Um ueberhaupt auf diesen Wert zu kommen, wird eine komplette
Vernetzung aller Behoerden benoetigt, ebenso die Entwicklung von
tausenden Behoerdenanwendungen und die verpflichtende Verwendung
der Buergerkarte durch alle Buerger. Allein die Kosten dafuer
belaufen sich auf mehrere Milliarden Schilling.

Diese Vorgaben stehen im krassen Widerspruch zur behaupteten
Freiwilligkeit der Verwendung der Buergerkarte. Auch wissen wir,
dass die BuergerInnen genuegend wirtschaftlichen Weitblick haben,
dass sie sich nicht ein Karte mit Jahreskosten von 50,- EUR
zulegen, um sie dann nur alle 2 1/2 Jahre einzusetzen.

Weiters stellt das System eine Abkehr vom verfassungsmaessig
garantierten Anspruch auf Trennung der verschiedenen
Behoerdenbereiche dar.

Das Festhalten am teuren und grundrechtswidrigen Projekt
'Buergerkarte' fuehrt zur Frage, welche anderen Anwendungen das
System hat. Betrachtet man die Funktionalitaet des Systems
nuechtern, wird man feststellen, dass es sich in Wirklichkeit um
einen simplen maschinenlesbaren Personalausweis handelt.

Die Erfahrungen aus Deutschland belegen, dass in der
Oeffentlichkeit gegen maschinenlesbare Ausweise erhebliche
Bedenken bestehen. Oesterreich hat daher gelernt. Jedoch nicht in
einem demokratisch wuenschenswerten Sinne, durch Vermeidung
grundrechtsgefaehrdender Systeme, sondern betreibt
Etikettenschwindel. Die staatliche Identifikationskarte wird in
orwellscher Manier zur 'Buergerkarte' umgetauft. Mit der
"CIO"-Stabsstelle hat, unbemerkt von der Oeffentlichkeit, die
Vizekanzlerin eine Einrichtung geschaffen, deren Ziel es ist, die
Informationsstroeme der BuergerInnen in einer zentralen
Einrichtung zusammen zu fuehren. (arge daten/bearb.)

Quelle: http://www.ad.or.at/news/20011126.html

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> Bildungsevidenz

Am 23.11.2001 beschloss der Nationalrat mit den Stimmen der
OeVP/FPOe ausserdem die Einfuehrung der sogenannten
Bildungsevidenz. Mit Millionenaufwand wird eine Monsterdatenbank
geschaffen, die die kleinsten Bildungsschritte der Staatsbuerger
lebenslang speichern und abrufbar machen soll. Tatsaechlich
handelt es sich nicht um eine notwendige statistische Basis fuer
langfristige Bildungsplanung (diese koennte durch Fallstudien
rascher, genauer und billiger erfolgen), sondern um einen ersten
Schritt zur Komplett-Buchhaltung der Bevoelkerung. Durch die
Verwendung der Sozialversicherungsnummer wird sichergestellt,
dass diese Daten auch nach Namens-, Adress- und
Staatsbuergerschaftswechsel jahrzehntelang personenbezogen
abgerufen werden koennen. Die sogenannte "Verschluesselung" der
Sozialversicherungsnummer ist bloss ein edv-technischer Vorgang,
bei der die SV-Nummer in eindeutiger Weise als Bildungskennzahl
umgewandelt und im Datenbanksystem abspeichert wird. Mit Eingabe
der Sozialversicherungsnummer erhaelt man immer alle
Bildungsdaten zu dieser Person. (arge daten)

Weitere Infos: http://www.ad.or.at/news/20011114.html


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