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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 27. November 2001;15:59
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Gewerkschaft:
>Nur mit gutem Pass
Die AUGE hat auf dem letzten
Privartangestellten-Gewerkschaftstag vehement gegen die
neue
GPA-Geschaefts- und Wahlordnung argumentiert, deren
Alternativ-Antraege wurden
allerdings mit erdrueckender Mehrheit
der sozialdemokratischen und christlichen
GewerkschafterInnen
(meist Betriebsratsmitglieder) niedergestimmt. Diese
Antraege
verlangten die Abschaffung der Sonderrechte fuer
Betriebsratsmitglieder in der GPA,
weil diese
Nicht-EWR-Mitglieder, atypische und erwerbslose Mitglieder in
bestimmten
wichtigen GPA-Organen (Organe der sog.
Wirtschaftsbereiche) von allen Wahlrechten
ausschliessen, wenn im
Betrieb dieser Mitglieder ein Betriebsrat existiert. Denn
wenn
ein Betriebsrat existiert, dann vertreten die
GPA-Angehoerigen des Betriebsrats
automatisch die
Gewerkschaftsmitglieder des Betriebs. Da das passive Wahlrecht
aber
immer noch an "bessere" europaeische Staatsbuergerschaften
gebunden ist, koennen
Nicht-EWR-Mitglieder keine Funktionen in
diesen Organen uebernehmen.
Einzige Chance fuer einfache
Nicht-BR-Mitglieder in Betrieben mit BR, in ein
GPA-Organ zu
kommen, besteht daher in den
GPA-Bezirksforen,
GPA-Interessengemeinschaften und
GPA-Themenplattformen.
In den GPA-Bezirksforen (frueher
Ortsgruppenversammlungen) wurden jedoch bisher nur
fraktionell,
unter Betriebsratsmitgliedern aufgeteilte Einheits-Wahlvorschlaege
zur
Wahl gestellt, bei denen einfache Nicht-BR-Mitglieder immer
wieder zu kurz kamen. Die
Huerden der GPA-Geschaefts- und
Wahlordnung zur Einbringung eines eigenen
Wahlvorschlages mit
ueberwiegend Nicht-BR-Mitgliedern (z.B.
auch
Nicht-EWR-MigrantInnen, Atypische oder Erwerbslose) auf den
Bezirksforen koennen ohne
BR-Unterstuetzung praktisch nicht
genommen werden. *Rolf Nagel, AUGE /
bearb.*
*
Kommentar:
Die
Gewerkschaftsbeamten
Die Geschichte mit den Betriebsraeten
waere nicht so interessant, wenn sie nicht
Licht auf ein
spezielles Problem wuerfen: Die strukturelle Gemangelage
von
Gewerkschaft, Arbeiterkammern und Betriebsraeten! Das eine
ist ein privater Verein,
die anderen beiden Institutionen beruhen
auf staatlichen Gesetzen. Das waere kein
Problem, wenn die
Arbeitswelt so waere, wie man sich das halt in relevanten
Kreisen
so vorstellt: Gewerkschaftsbuerokraten scheinen immer
noch in Kategorien von
hundertprozentiger gewerkschaftlicher
Organisation und einer rein oesterreichischen
Arbeitnehmerschaft
zu denken. Dem war aber nie so und dem ist auch heute nicht
so.
Die Verbandelung von Sozialdemokratie, Staat und
Gewerkschaft hat ueber Jahrzehnte
hinweg dazu gefuehrt, dass
diese Bereiche immer zusammengewachsen sind. So bestimmen
ja auch
die AK-Wahlen die Kraefteverhaeltnisse im OeGB mit; genauso wie die
Zahl der
Betriebsraete, die sich zu einer Fraktion bekennen,
darueber entscheidet, ob dieser
Fraktion auch tatsaechlich der
offizielle Status einer solchen zugestanden wird. Und
so entsteht
auch die absurde Situation, dass ein Betriebsrat, der von
allen
Betriebsbediensteten gewaehlt wurde, die
Gewerkschaftsmitglieder in den Gremien zu
vertreten hat. Bei
einer abflauenden Organisationsdichte muss dies natuerlich
zu
Verschiebungen bei den Meinungsbildern innerhalb der
Gewerkschaftsorgane fuehren.
Wie weit das Denkmodell einer
offizioesen Organisation von der Gewerkschaft gediehen
ist, zeigt
auch die Reaktion eines GPA-Funktionaers auf die diesbezueglichen
Proteste
der AUGE: "Dort wo die Delegierten des
Gewerkschaftstages Gremien, die Betriebsraeten
vorbehalten
bleiben, beschlossen haben, gibt es in der GPA ebenfalls keine wie
immer
geartetete Unterscheidung nach Nationalitaet. Ein
Ausschluss, fuer Angehoerige aus
Staaten die nicht der EU, dem
EWR oder Staaten mit Assoziationsabkommen angehoeren,
ergibt sich
faktisch aber dadurch, dass es uns noch nicht gelungen ist
das
Arbeitsverfassungsgesetz dahingehend zu aendern, dass alle
auslaendischen
ArbeitnehmerInnen, auch passives Wahlrecht bei
Betriebsratswahlen haben" heisst es in
einem Antwortbrief. Dass
aber das Statut der GPA weder vom Bundesgesetzgeber bestimmt
wird
noch ein unabaenderliches Naturgesetz ist, sondern ganz allein Sache
der
Gewerkschaft und allerhoechstens noch des Dachverbands OeGB,
uebersieht man
geflissentlich.
Wie weit es die
Gewerkschaftsbuerokratie noch hat, bis sich in allen Bereichen
bis
hin zum OeGB-Bundesvorstand tatsaechlich das immer wieder
geforderte Prinzip der
Direktwahl durchgesetzt, ist an derlei
Aussagen leider nur zu gut abzulesen.
*Bernhard
Redl*
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