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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 13. November 2001;18:39
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Rechtsstaat:
>Ofoedu in Schubhaft
Vorgestern, Sonntag, um 8.00 Uhr morgens,
wurde der nigerianische Schriftsteller
Charles Ofoedu in seiner
Wohnung verhaftet und in Schubhaft verbracht. Er befindet
sich
derzeit im Polizeigefangenenhaus Rossauer Laende. Die Verhaftung
geschah voellig
ueberraschend, da dem Schriftsteller weder ein
Ausweisungsbescheid zugestellt wurde,
noch durch die Verurteilung
Ofoedus am 13. Oktober 2000 der Behoerde eine Ausweisung
zwingend
vorgeschrieben ist. Es handelt sich um einen Ermessensentscheid
der
Fremdenpolizei, die Ofoedu ein zehnjaehriges
Aufenthaltsverbot ausgesprochen hat.
Charles Ofoedu ist eine
oeffentlich bekannte Person. Die Polizei hatte keinerlei
Grund,
das Mittel der Schubhaft ueber ihn zu verhaengen. Schubhaft darf nur
nach der
Anwendung von gelinderen Mitteln verhaengt
werden.
Ofoedus Anwalt hatte fristgerecht vor dem
Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof
Schritte unternommen.
Durch die drohende Ausweisung sollen Ofoedu die
juristischen
Moeglichkeiten genommen werden. Und das, obwohl es
sogar eine Absprache zwischen dem
Anwalt und der Fremdenpolizei
gegeben hatte, den Ausgang des Verfahrens
beim
Verfassungsgerichtshof abzuwarten. Ofoedu hatte noch nicht
einmal die Aufforderung
zur Ausreise bekommen. Der Anwalt wurde
nicht von der Verhaftung Ofoedus informiert.
Die staatliche
Verfolgung Ofoedus begann mit der Massenverhaftung im Rahmen der
sog.
Operation Spring im Mai 1999. Ofoedu wurde als angeblicher
"Drogenbaron" drei Monate
in Untersuchungshaft festgehalten. Die
Anschuldigung gegen ihn wegen Drogenhandels
und organisierter
Kriminalitaet mussten fallengelassen werden. Am 13. Oktober
2000
trat in der zweitenHauptverhandlung. der anonymisierte Zeuge
"AZ1" als Kronzeuge
auf - wie in rund 40 anderen Prozessen - und
aufgrund seiner Aussage wurde Charles
Ofoedu wegen Geldwaescherei
zu zehn Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt.
Dieses
Strafmass hat keine automatische Ausweisungsverfuegung zurFolge. Der
jetzige
Beschluss der Fremdenpolizei (10 Jahre Aufenthaltsverbot
im ganzen Schengener Raum)
steht in keinerlei Verhaeltnis zum
Strafausmass des Gerichtsurteils. Die
Fremdenpolizei haelt den
SchriftstellerCharles Ofoedu, wie sie mitteilt, fuer eine
"Gefahr
der Ordnung und Sicherheit Oesterreichs". Die tatsaechliche Gefahr
droht
Charles Ofoedu selbst: In Nigeria droht ihm eine neuerliche
Strafverfolgung wegen des
gleichen Delikts.
Bereits am
Sonntag hatte es zwei Solidaritaetsdemos fuer Ofoedu gegeben.
Fuer
gestern, Montag, war zu einer weiteren Kundgebung vor der
"Liesl", dem
Polizeigefangenenhaus Rossauer Laende mobilisiert
worden. Am Mittwoch um 9 Uhr folgt
eine Pressekonferenz im
Landtmann.(URL W³.no-racism.net ,
Der Standard/akin)
*
Kommentar:
Problemfallentsorgung
Die Behoerden haben in den letzten
Wochen bewiesen, dass sie im derzeit so
besonders
autoritaetsfreundlichen Klima gedenken, ihre
prominenten "Problemauslaender"
loszuwerden. Man denke an den
Polizeikritiker Buelent Oeztoplu, der so "elegant" aus
dem
Menschenrechtsbeirat entfernt wurde und seiner Abschiebung nach
Deutschland
harrt. Man denke an Anthony Onyeij, der
blamablerweise nicht einmal mit Hilfe
"Helmis", dem
anonymisierten Zeugen, verurteilt werden konnte und Anrecht
auf
Haftentschaedigung gehabt haette - jetzt sitzt Onyeij
wahrscheinlich in einem
nigerianischen Gefaengnis. Man denke an
Charles Ofoedu, der die Frechheit gehabt
hatte, seine Erlebnisse
im Kotter literarisch aufzuarbeiten. Wie sagte
Polizeipraesident
Pilch immer so schoen: "Das geht jetzt Ruck-Zuck!"
-br-
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