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Aussendungszeitpunkt:   Dienstag, 13. November 2001;18:39
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Hanf/Initiativen/Rechtstaat:

>Zweierlei Mass
Wer gerade drei, vier Bier getrunken hat, darf kein Auto mehr lenken. Wer irgendwann
einmal gekifft hat, dem soll ueberhaupt der Fuehrerschein entzogen werden. Zumindest
wenn es nach den Vorarlberger Behoerden geht.

Unglaubliche "inquisitorische Haerte" gegen Personen, die in Vorarlberg mit Cannabis
am Steuer erwischt werden, ortet der Bregenzer Rechtsanwalt Gebhard Heinzle:
"Unzustaendige Behoerden schiessen weit uebers Ziel hinaus."

"Die Vorarlberger Behoerden meinen wohl, sie muessen besonders scharf sein",
kritisiert der Rechtsberater der "BuergerInnen-Initiative fuer die Gleichstellung von
Cannabis mit den legalen Drogen Alkohol und Nikotin", der Bregenzer Rechtsanwalt
Gebhard Heinzle. Was er konkret damit meint, ist die im Laendle offensichtlich
gaengige Praxis der Fuehrerscheinbehoerden, Menschen, die mit einer Menge von zwei
Gramm Cannabis am Steuer erwischt werden, zu einem Gesundheitstest vorzuladen, quasi
zu einer Zwangsuntersuchung durch den Amtsarzt.

Heinzle: "Damit ignorieren die Vorarlberger Behoerden den Verwaltungsgerichtshof, der
bereits dreimal bekraeftigt hat, dass bei gelegentlichem Konsum von Cannabis und der
gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Fahrzeugen kein Zusammenhang besteht.
Ausserdem habe der VwGH eindeutig klargestellt, "dass Cannabis genau gleich zu
behandeln ist wie Alkohol. Wenn die Vorarlberger Behoerden Alkohol genau gleich
streng im Strassenverkehr verfolgen wuerden, dann muessten sie morgen 150.000
Vorarlberger zu einer Gesundheitsuntersuchung vorladen, die gestern Abend ein Bier
getrunken haben. Weil es koennte sein, dass er suechtig ist."

In Vorarlberg gebe es Hunderte solcher Faelle. Und die Betroffenen, meist
Jugendliche, wuessten nicht, dass es sich um eine rechtswidrige Praxis handle, sie
wuerden durch diese Androhungen bewusst irregefuehrt. "Das ist weit ueber das Ziel
hinausgeschossen. Hier wird mit inquisitorischer Haerte versucht, das bestehende
Gesetz noch zu verschaerfen", beklagt sich Heinzle. In anderen Bundeslaendern gebe es
auch nie so viele Anzeigen.

Ebenso skandaloes findet er das Vorgehen von Gendarmerie und Polizei, Personen, die
geringe Mengen Cannabis bei sich haben, zu einer "erkennungsdienstlichen Behandlung"
vorzuladen, also zu Foto und Fingerabdruck aufzufordern und sie so in die
Verbrecherkartei aufzunehmen. "Die Sicherheitsbehoerden sind dafuer nicht zustaendig,
das muesste von den Bezirkshauptmannschaften kommen," stellte Heinzle fest. Der
Hohenemser Stadtrat und Drogenberater Bernhard Amann fordert die in Sachen Cannabis
repressive Gesellschaft auf, wenigstens nach dem Gesetz zu handeln: Hier werde die
Unwissenheit junger Leute ausgenutzt. Neben den enorm hohen Kosten, die das
Cannabisverbot verursache, sei es auch bedenklich, dass in die Suchtberatungsstellen,
die sich eigentlich um die Arbeit mit stark Suechtigen kuemmern sollten, immer oefter
Cannabiskonsumenten kommen, die Rechtshilfe beanspruchen. Laut Amann gibt es im
Laendle 40.000 bis 50.000 Menschen, die kiffen.

Zu Rechts- und anderen Cannabisfragen will die Buergerinitiative am 8. Dezember bei
einem Hanffest im Vorarlberger Kulturzentrum Spielboden informieren. (Neue
Vorarlberger Tageszeitung - URL W³.neue.vol.at - 9. November 2001 / akin)

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> BUeRGER/INNEN/INITIATIVE
> Fuer die Gleichstellung von Cannabis
> mit den legalen Drogen Alkohol und Nikotin

Alkohol und Nikotin sind in Oesterreich staatlich erlaubte Drogen. Cannabis ist seit
1961 verboten. Dieses Verbot ist nicht mehr zeitgemaess. Denn etwa ein Drittel der
Bevoelkerung zwischen 18 und 35 Jahren konsumiert gelegentlich Cannabis. Diese
Menschen geniessen ihr Kraut wie andere Fluessiges aus Hopfen und Malz oder edlen
Reben.

Wie alle psychoaktiven Substanzen hat auch Cannabis Auswirkungen auf die Gesundheit,
sie sind aber weniger schwerwiegend als jene von Alkohol und Nikotin: Cannabis kann
weder zum Tod noch zu koerperlicher Abhaengigkeit fuehren.

Cannabis ist keine "Einstiegsdroge". Es gibt keinen wissenschaftlich nachweisbaren
Kausalzusammenhang, dass auf Cannabiskonsum der Wechsel zu "harten" Drogen wie etwa
Heroin folgen muss.

Ein Zusammenhang darf aber nicht uebersehen werden: Die Gesetzeslage zwingt
Konsumentinnen und Konsumenten auf den Schwarzmarkt, dort wird ihnen neben Cannabis
auch Haerteres angeboten. Kein Wunder, dass das groesste Interesse am gesetzlichen
Verbot die internationale Drogenmafia hat, denn der illegale Handel garantiert satte
Gewinne.

Das staatliche Cannabisverbot entspricht nicht mehr der gesellschaftlichen
Entwicklung. In den vergangenen zwanzig Jahren hat sich Cannabis neben Alkohol und
Nikotin zur Droge unseres Kulturkreises entwickelt. Diese Entwicklung durch
staatliche Verfolgungsbuerokratie umkehren zu wollen, ist ein sinnloses Unterfangen,
kostet die Steuerzahlenden jaehrlich hunderte Millionen Schilling und entmuendigt
Buergerinnen und Buerger.

Wir fordern daher

* Straffreistellung fuer Anbau, Handel und Besitz von Cannabis

* Staatlich reglementierten Handel mit Cannabisprodukten unter Erschliessung einer
neuen Quelle fuer Staatseinnahmen

* Forschung und Aufklaerung ueber die gesundheitlichen Auswirkungen von
Cannabiskonsum

* Anstrengungen aller, jene Ursachen zu beseitigen, die zum Missbrauch von Drogen
fuehren

Name     Geb.dat.     Beruf    Adresse   e-mail    Telefon    Unterschrift




Kontaktadresse: Bernhard Amann, Im Sohl 1, 6845 Hohenems. b. amann@ nextra. at; Tel:
0664/3402010. Info- Homepage: URL W³.legalisieren.at - Kontonummer fuer Spenden
zu Unterstuetzung der Unterschriftenaktion: Raiffeisenbank Hohenems, BLZ 37438,
Kontonr. 28266 - Die Angabe von e-mail-Adresse und Telefonnummer dient nur einer
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Das ausgefuellte Unterstuetzungsformular bitte an obenstehende Kontaktadresse senden!


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