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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 13. November 2001;18:39
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Hanf/Initiativen/Rechtstaat:
>Zweierlei Mass
Wer gerade drei, vier Bier getrunken hat, darf
kein Auto mehr lenken. Wer irgendwann
einmal gekifft hat, dem
soll ueberhaupt der Fuehrerschein entzogen werden. Zumindest
wenn
es nach den Vorarlberger Behoerden geht.
Unglaubliche
"inquisitorische Haerte" gegen Personen, die in Vorarlberg mit
Cannabis
am Steuer erwischt werden, ortet der Bregenzer
Rechtsanwalt Gebhard Heinzle:
"Unzustaendige Behoerden schiessen
weit uebers Ziel hinaus."
"Die Vorarlberger Behoerden meinen
wohl, sie muessen besonders scharf sein",
kritisiert der
Rechtsberater der "BuergerInnen-Initiative fuer die Gleichstellung
von
Cannabis mit den legalen Drogen Alkohol und Nikotin", der
Bregenzer Rechtsanwalt
Gebhard Heinzle. Was er konkret damit
meint, ist die im Laendle offensichtlich
gaengige Praxis der
Fuehrerscheinbehoerden, Menschen, die mit einer Menge von
zwei
Gramm Cannabis am Steuer erwischt werden, zu einem
Gesundheitstest vorzuladen, quasi
zu einer Zwangsuntersuchung
durch den Amtsarzt.
Heinzle: "Damit ignorieren die
Vorarlberger Behoerden den Verwaltungsgerichtshof, der
bereits
dreimal bekraeftigt hat, dass bei gelegentlichem Konsum von Cannabis
und der
gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Fahrzeugen kein
Zusammenhang besteht.
Ausserdem habe der VwGH eindeutig
klargestellt, "dass Cannabis genau gleich zu
behandeln ist wie
Alkohol. Wenn die Vorarlberger Behoerden Alkohol genau
gleich
streng im Strassenverkehr verfolgen wuerden, dann muessten
sie morgen 150.000
Vorarlberger zu einer Gesundheitsuntersuchung
vorladen, die gestern Abend ein Bier
getrunken haben. Weil es
koennte sein, dass er suechtig ist."
In Vorarlberg gebe es
Hunderte solcher Faelle. Und die Betroffenen, meist
Jugendliche,
wuessten nicht, dass es sich um eine rechtswidrige Praxis handle,
sie
wuerden durch diese Androhungen bewusst irregefuehrt. "Das
ist weit ueber das Ziel
hinausgeschossen. Hier wird mit
inquisitorischer Haerte versucht, das bestehende
Gesetz noch zu
verschaerfen", beklagt sich Heinzle. In anderen Bundeslaendern gebe
es
auch nie so viele Anzeigen.
Ebenso skandaloes findet er
das Vorgehen von Gendarmerie und Polizei, Personen, die
geringe
Mengen Cannabis bei sich haben, zu einer "erkennungsdienstlichen
Behandlung"
vorzuladen, also zu Foto und Fingerabdruck
aufzufordern und sie so in die
Verbrecherkartei aufzunehmen. "Die
Sicherheitsbehoerden sind dafuer nicht zustaendig,
das muesste
von den Bezirkshauptmannschaften kommen," stellte Heinzle fest.
Der
Hohenemser Stadtrat und Drogenberater Bernhard Amann fordert
die in Sachen Cannabis
repressive Gesellschaft auf, wenigstens
nach dem Gesetz zu handeln: Hier werde die
Unwissenheit junger
Leute ausgenutzt. Neben den enorm hohen Kosten, die
das
Cannabisverbot verursache, sei es auch bedenklich, dass in
die Suchtberatungsstellen,
die sich eigentlich um die Arbeit mit
stark Suechtigen kuemmern sollten, immer
oefter
Cannabiskonsumenten kommen, die Rechtshilfe beanspruchen.
Laut Amann gibt es im
Laendle 40.000 bis 50.000 Menschen, die
kiffen.
Zu Rechts- und anderen Cannabisfragen will die
Buergerinitiative am 8. Dezember bei
einem Hanffest im
Vorarlberger Kulturzentrum Spielboden informieren.
(Neue
Vorarlberger Tageszeitung - URL W³.neue.vol.at -
9. November 2001 / akin)
*
>
BUeRGER/INNEN/INITIATIVE
> Fuer die Gleichstellung von
Cannabis
> mit den legalen Drogen Alkohol und
Nikotin
Alkohol und Nikotin sind in Oesterreich staatlich
erlaubte Drogen. Cannabis ist seit
1961 verboten. Dieses Verbot
ist nicht mehr zeitgemaess. Denn etwa ein Drittel
der
Bevoelkerung zwischen 18 und 35 Jahren konsumiert
gelegentlich Cannabis. Diese
Menschen geniessen ihr Kraut wie
andere Fluessiges aus Hopfen und Malz oder
edlen
Reben.
Wie alle psychoaktiven Substanzen hat auch
Cannabis Auswirkungen auf die Gesundheit,
sie sind aber weniger
schwerwiegend als jene von Alkohol und Nikotin: Cannabis
kann
weder zum Tod noch zu koerperlicher Abhaengigkeit
fuehren.
Cannabis ist keine "Einstiegsdroge". Es gibt keinen
wissenschaftlich nachweisbaren
Kausalzusammenhang, dass auf
Cannabiskonsum der Wechsel zu "harten" Drogen wie etwa
Heroin
folgen muss.
Ein Zusammenhang darf aber nicht uebersehen
werden: Die Gesetzeslage zwingt
Konsumentinnen und Konsumenten
auf den Schwarzmarkt, dort wird ihnen neben Cannabis
auch
Haerteres angeboten. Kein Wunder, dass das groesste Interesse am
gesetzlichen
Verbot die internationale Drogenmafia hat, denn der
illegale Handel garantiert satte
Gewinne.
Das staatliche
Cannabisverbot entspricht nicht mehr der
gesellschaftlichen
Entwicklung. In den vergangenen zwanzig Jahren
hat sich Cannabis neben Alkohol und
Nikotin zur Droge unseres
Kulturkreises entwickelt. Diese Entwicklung durch
staatliche
Verfolgungsbuerokratie umkehren zu wollen, ist ein sinnloses
Unterfangen,
kostet die Steuerzahlenden jaehrlich hunderte
Millionen Schilling und entmuendigt
Buergerinnen und
Buerger.
Wir fordern daher
* Straffreistellung fuer
Anbau, Handel und Besitz von Cannabis
* Staatlich
reglementierten Handel mit Cannabisprodukten unter Erschliessung
einer
neuen Quelle fuer Staatseinnahmen
* Forschung und
Aufklaerung ueber die gesundheitlichen Auswirkungen
von
Cannabiskonsum
* Anstrengungen aller, jene Ursachen zu
beseitigen, die zum Missbrauch von Drogen
fuehren
Name
Geb.dat. Beruf
Adresse e-mail
Telefon
Unterschrift
Kontaktadresse:
Bernhard Amann, Im Sohl 1, 6845 Hohenems. b. amann@ nextra. at;
Tel:
0664/3402010. Info- Homepage: URL W³.legalisieren.at -
Kontonummer fuer Spenden
zu Unterstuetzung der
Unterschriftenaktion: Raiffeisenbank Hohenems, BLZ
37438,
Kontonr. 28266 - Die Angabe von e-mail-Adresse und
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