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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 30. Oktober 2001;18:51
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FPOeVP/Medizin:
>Eine Ethikkommission der Regierung
Bundeskanzler Dr. Wolfgang
Schuessel (OeVP) hat eine "Bioethik-Kommission" ins
Leben
gerufen, die sich Ende Oktober unter anderem mit der
Biomedizin-Konvention
beschaeftigen wird.
In dieser
Kommission sind MedizinerInnen, TheologInnen, PhilosophInnen und
die
Pharmaindustrie vertreten. Selbstvertretung von Menschen mit
Behinderung - und damit
jenen Menschen, die die Folgen einer
Biomedizin-Konvention am eigenen Leib spueren
koennten - ist in
dieser Kommission nicht vorgesehen.
Die Plattform "Nein zur
Biomedizin-Konvention" (der auch BIZEPS angehoert) startete
eine
Internet-Umfrage: "Soll eine Bioethik-Kommission fuer die
Bundesregierung aus
dem Personenkreis der Behindertenverbaende
gebildet werden?" Das Ergebnis ist
eindeutig: 94,6 % der 205
Abstimmenden antworteten mit
"ja".
Bioethik-Kommission
Bekanntlich verabschiedete
das Ministerkomitee des Europarates im November 1996
die
Biomedizin-Konvention (siehe Kasten). Einige Punkte werden
von der Plattform "Nein
zur Biomedizin-Konvention" abgelehnt,
weil damit fundamentale Menschenrechte verletzt
werden. Es wurden
am 5. Mai 1998 knapp 50.000 Unterschriften gegen die Konvention
von
der Plattform gesammelt und ins Parlament eingebracht. Eine
Ratifizierung durch
Oesterreich konnte bisher erfolgreich
verhindert werden.
Lange Zeit sah es so aus, als habe
Oesterreich von der Ratifizierung der Konvention
Abstand
genommen. Nun soll aber offenbar die Bioethik-Kommission des
Bundeskanzlers
den Weg fuer eine Ratifizierung bereiten. So wie
es derzeit aussieht, soll dies auch
gegen den Willen der
betroffenen Menschen - naemlich uns - geschehen. Die
Plattform
hat daher beschlossen, eine Ethikkommission FUeR die
oesterreichische Bundesregierung
einzurichten. Diese Kommission
aus knapp 20 behinderten und nichtbehinderten
ExpertInnen der
Plattform "Nein zur Biomedizin-Konvention" versteht sich nicht
als
Konkurrenz, sondern als zweite Meinung FUeR die
Bundesregierung.
Die konstituierende Sitzung fand am
5.Oktober statt. Eine Vorstellung unserer
Ethikkommission wird
Ende Oktober im Rahmen einer Pressekonferenz erfolgen. Ab
diesem
Zeitpunkt koennen sich Interessierte unter Ethikkommission
fuer die oesterreichische
Bundesregierung, c/o OeAR, Stubenring 2
/ 4, 1010 Wien, Tel.: 01 / 513 15 33, Fax: 01
/ 513 15 33-150
informieren.
Vielfach fuehlt sich der/die Einzelne in Fragen
der Biomedizin, Genetik, usw.
ueberfordert. Haeufig wird nicht
hinterfragt, ob wissenschaftlicher Fortschritt mit
den
Grundwerten unserer Ethik vereinbar sind. Nicht alles was machbar
ist, sollte
gemacht werden. Unsere Ethikkommission FUeR die
Bundesregierung wird daher einerseits
die gesellschaftliche
Diskussion in Fragen der Biomedizin begleiten und um den
Aspekt
Behinderung bereichern. Andererseits gibt es auch Fragen,
die mit dem derzeitigen
Wissen nicht beantwortbar sind; dies ist
als Gesellschaft auch zugeben.
Ethik geht alle an
In
den naechsten Monaten wird eine Vielzahl von ethischen Fragen auf
unsere
Gesellschaft zukommen. Oesterreich hat hier eindeutig
einen Diskussionsnachholbedarf.
Wir werden uns tatkraeftig mit
unserer Ethikkommission FUeR die Bundesregierung in
diese
Diskussion einmischen und fuer behinderte Menschen relevante
Fragestellungen
eroertern.
Es ist Zeit damit zu
beginnen.
*Martin Ladstaetter, bizeps*
Quelle: URL W³.bizeps.or.at
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Kasten:
>Die
Bio-Medizin-Konvention
Eigentlich soll die Konvention
erstmals Mindeststandards auf multilateraler Ebene zum
"Schutz
der Menschenrechte und Menschenwuerde im Hinblick auf die Anwendung
von
Biologie und Medizin" festlegen. Es bleibt jedem
Mitgliedsstaat des Europarates
vorbehalten, darueber
hinausgehende Schutzbestirnrnungen gesetzlich zu
verankern.
Enthalten sind Regelungen zur medizinische Forschung,
zur Organentnahme zu
Transplantationszwecken bei lebenden
Personen und zur Embryoneuforschung. In manchen
Bereichen hat
Oesterreich in der nationalen Gesetzgebung wesentlich
strenger
formulierte Schutzbestimmungen.
Die Gefahr dieser
Konvention werde erst klar, so die
Oesterreichische
Arbeitsgemeinschaft fuer Rehabilitation (OeAR,
die Dachorganisation der
oesterreichischen Behindertenverbaende)
1997 in einer Aussendung, wenn man die Folgen
der einzelnen
Bestimmungen ueberlegt - als Beispiel der Artikel 17 ueber
"Protection
of persons not able to consent to research"
[einwilligungsunfaehige Personen], Absatz
2 "Exceptionally and
under the protective conditions prescribed by law (...)
such
research may be authorised..." ["ln Ausnahmefaehen und nach
Massgabe der gesetzlich
vorgeschriebenen Schutzbestimmungen kann
Forschung (...) zugelassen werden...' ].
Eine aehnliche
Formulierung findet sich auch im Artikel 20 ueber die
"Entnahme
regenerierbaren Gewebes".
Durch diese Artikel
wird in "Mindeststandards" Forschung und Organentnahme
an
"einwilligungsunfaehigen" Personen zugelassen. Die Forschung
selbst muss fuer die
betroffenen Personen nicht zwangslaeufig
nutzbringend sein, sondern darf sogar
gesundheitliche Risken
bergen. Zu diesen Personen zaehlen Kinder, altersdemente,
geistig
und psychisch behinderte Menschen und Komapatienten. Noch
verhindern
Oesterreichs Gesetze, dass diese beiden Artikel an
"einwilligungsunfahigen" Personen
Forschung und Organentnahme
zulassen.
Weitere Kritikpunkte betreffen die Forschung an
"ueberschuessigen" Embryonen die in
der Bio-Medizin-Konvention
nicht eindeutig untersagt werden. Ein gravierender Mangel
sei
auch das Fehlen von Datenschutzbestimmungen etwa im Hinblick auf die
Ergebnisse
von genetischen Tests, so die
OeAR.(OeAR/akin)
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Ein Veranstaltungstip zu einem
verwandten Thema:
>Medizin-Ethik in
Diskussion
Gruene und Co. diskutieren ueber STERBEBEGLEITUNG
oder / und / gegen STERBEHILFE
"Die autonome Entscheidung
todkranker Menschen ueber ein Sterben in Wuerde stellt
fuer die
Gruenen einen hohen Wert dar", betont das am 7./8. Juli d. J. in
Linz
beschlossene Grundsatzprogramm der Gruenen. Ob daraus eine
Bejahung der Sterbehilfe
oder ausschliesslich ein Eintreten fuer
eine moeglichst ausgebaute und
flaechendeckende Sterbebegleitung
als "Palliative Care" abzuleiten ist, blieb in Linz
offen. Betont
wurde aber in dem neuen Programm, dass ehebaldigst auf breiter
Ebene
eine Gruene Diskussion ueber Fragen der medizinischen Ethik
zu fuehren sei.
Im Sommer dieses Jahres trat diese Diskussion
- gefuehrt von Einzelpersonen wie
Alexander van der Bellen, Kurt
Gruenewald oder Stefan Schennach und manchen anderen -
vehement
hervor.
Dieser Debatte wird jetzt mit einer Paneldiskussion
fortgesetzt - mit:
Theresia Haidlmayr (NR-Abgeordnete -
Gruene Behindertensprecherin)
Sigrid Pilz (Landtagsabg. -
Gesundheitssprecherin im Gruenen Rathausklub)
Martin Salzer
(Orthopaede - ao. Universitaetsprofessor)
Kurt Gruenewald
(NR-Abg., Arzt, Gruener Gesundheitssprecher)
Moderation: Dieter
Schrage, (Sprecher der Initiative Gruener
SeniorInnen)
Termin: Dienstag, der 6.November 2001,
18h
Ort: Im Gruenen Haus, 1070 Wien, Lindengasse 40 (Grosser
Saal)
Infos: Die Initiativen Gruenen SeniorInnen (IGS-Wien)
Lindengasse 40, A-1070 Wien,
Tel 52125-246 (225),
landesbuero.wien@gruene.at , URL W³.seniorinnen.gruene.at,
URL W³.gruene.at
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