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 Aussendungszeitpunkt:  Dienstag, 30. Oktober 2001;18:51
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FPOeVP/Medizin:
>Eine Ethikkommission der Regierung
 Bundeskanzler Dr. Wolfgang
            Schuessel (OeVP) hat eine "Bioethik-Kommission" ins
            Leben
gerufen, die sich Ende Oktober unter anderem mit der
            Biomedizin-Konvention
beschaeftigen wird.
In dieser
            Kommission sind MedizinerInnen, TheologInnen, PhilosophInnen und
            die
Pharmaindustrie vertreten. Selbstvertretung von Menschen mit
            Behinderung - und damit
jenen Menschen, die die Folgen einer
            Biomedizin-Konvention am eigenen Leib spueren
koennten - ist in
            dieser Kommission nicht vorgesehen.
Die Plattform "Nein zur
            Biomedizin-Konvention" (der auch BIZEPS angehoert) startete
eine
            Internet-Umfrage: "Soll eine Bioethik-Kommission fuer die
            Bundesregierung aus
dem Personenkreis der Behindertenverbaende
            gebildet werden?" Das Ergebnis ist
eindeutig: 94,6 % der 205
            Abstimmenden antworteten mit
            "ja".
Bioethik-Kommission
Bekanntlich verabschiedete
            das Ministerkomitee des Europarates im November 1996
            die
Biomedizin-Konvention (siehe Kasten). Einige Punkte werden
            von der Plattform "Nein
zur Biomedizin-Konvention" abgelehnt,
            weil damit fundamentale Menschenrechte verletzt
werden. Es wurden
            am 5. Mai 1998 knapp 50.000 Unterschriften gegen die Konvention
            von
der Plattform gesammelt und ins Parlament eingebracht. Eine
            Ratifizierung durch
Oesterreich konnte bisher erfolgreich
            verhindert werden.
Lange Zeit sah es so aus, als habe
            Oesterreich von der Ratifizierung der Konvention
Abstand
            genommen. Nun soll aber offenbar die Bioethik-Kommission des
            Bundeskanzlers
den Weg fuer eine Ratifizierung bereiten. So wie
            es derzeit aussieht, soll dies auch
gegen den Willen der
            betroffenen Menschen - naemlich uns - geschehen. Die
            Plattform
hat daher beschlossen, eine Ethikkommission FUeR die
            oesterreichische Bundesregierung
einzurichten. Diese Kommission
            aus knapp 20 behinderten und nichtbehinderten
ExpertInnen der
            Plattform "Nein zur Biomedizin-Konvention" versteht sich nicht
            als
Konkurrenz, sondern als zweite Meinung FUeR die
            Bundesregierung.
Die konstituierende Sitzung fand am
            5.Oktober statt. Eine Vorstellung unserer
Ethikkommission wird
            Ende Oktober im Rahmen einer Pressekonferenz erfolgen. Ab
            diesem
Zeitpunkt koennen sich Interessierte unter Ethikkommission
            fuer die oesterreichische
Bundesregierung, c/o OeAR, Stubenring 2
            / 4, 1010 Wien, Tel.: 01 / 513 15 33, Fax: 01
/ 513 15 33-150
            informieren.
Vielfach fuehlt sich der/die Einzelne in Fragen
            der Biomedizin, Genetik, usw.
ueberfordert. Haeufig wird nicht
            hinterfragt, ob wissenschaftlicher Fortschritt mit
den
            Grundwerten unserer Ethik vereinbar sind. Nicht alles was machbar
            ist, sollte
gemacht werden. Unsere Ethikkommission FUeR die
            Bundesregierung wird daher einerseits
die gesellschaftliche
            Diskussion in Fragen der Biomedizin begleiten und um den
            Aspekt
Behinderung bereichern. Andererseits gibt es auch Fragen,
            die mit dem derzeitigen
Wissen nicht beantwortbar sind; dies ist
            als Gesellschaft auch zugeben.
Ethik geht alle an
In
            den naechsten Monaten wird eine Vielzahl von ethischen Fragen auf
            unsere
Gesellschaft zukommen. Oesterreich hat hier eindeutig
            einen Diskussionsnachholbedarf.
Wir werden uns tatkraeftig mit
            unserer Ethikkommission FUeR die Bundesregierung in
diese
            Diskussion einmischen und fuer behinderte Menschen relevante
            Fragestellungen
eroertern.
Es ist Zeit damit zu
            beginnen.
*Martin Ladstaetter, bizeps*
Quelle: URL W³.bizeps.or.at
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Kasten:
>Die
            Bio-Medizin-Konvention
Eigentlich soll die Konvention
            erstmals Mindeststandards auf multilateraler Ebene zum
"Schutz
            der Menschenrechte und Menschenwuerde im Hinblick auf die Anwendung
            von
Biologie und Medizin" festlegen. Es bleibt jedem
            Mitgliedsstaat des Europarates
vorbehalten, darueber
            hinausgehende Schutzbestirnrnungen gesetzlich zu
            verankern.
Enthalten sind Regelungen zur medizinische Forschung,
            zur Organentnahme zu
Transplantationszwecken bei lebenden
            Personen und zur Embryoneuforschung. In manchen
Bereichen hat
            Oesterreich in der nationalen Gesetzgebung wesentlich
            strenger
formulierte Schutzbestimmungen.
Die Gefahr dieser
            Konvention werde erst klar, so die
            Oesterreichische
Arbeitsgemeinschaft fuer Rehabilitation (OeAR,
            die Dachorganisation der
oesterreichischen Behindertenverbaende)
            1997 in einer Aussendung, wenn man die Folgen
der einzelnen
            Bestimmungen ueberlegt - als Beispiel der Artikel 17 ueber
            "Protection
of persons not able to consent to research"
            [einwilligungsunfaehige Personen], Absatz
2 "Exceptionally and
            under the protective conditions prescribed by law (...)
            such
research may be authorised..." ["ln Ausnahmefaehen und nach
            Massgabe der gesetzlich
vorgeschriebenen Schutzbestimmungen kann
            Forschung (...) zugelassen werden...' ].
Eine aehnliche
            Formulierung findet sich auch im Artikel 20 ueber die
            "Entnahme
regenerierbaren Gewebes".
Durch diese Artikel
            wird in "Mindeststandards" Forschung und Organentnahme
            an
"einwilligungsunfaehigen" Personen zugelassen. Die Forschung
            selbst muss fuer die
betroffenen Personen nicht zwangslaeufig
            nutzbringend sein, sondern darf sogar
gesundheitliche Risken
            bergen. Zu diesen Personen zaehlen Kinder, altersdemente,
geistig
            und psychisch behinderte Menschen und Komapatienten. Noch
            verhindern
Oesterreichs Gesetze, dass diese beiden Artikel an
            "einwilligungsunfahigen" Personen
Forschung und Organentnahme
            zulassen.
Weitere Kritikpunkte betreffen die Forschung an
            "ueberschuessigen" Embryonen die in
der Bio-Medizin-Konvention
            nicht eindeutig untersagt werden. Ein gravierender Mangel
sei
            auch das Fehlen von Datenschutzbestimmungen etwa im Hinblick auf die
            Ergebnisse
von genetischen Tests, so die
            OeAR.(OeAR/akin)
------
Ein Veranstaltungstip zu einem
            verwandten Thema:
>Medizin-Ethik in
            Diskussion
Gruene und Co. diskutieren ueber STERBEBEGLEITUNG
            oder / und / gegen STERBEHILFE
"Die autonome Entscheidung
            todkranker Menschen ueber ein Sterben in Wuerde stellt
fuer die
            Gruenen einen hohen Wert dar", betont das am 7./8. Juli d. J. in
            Linz
beschlossene Grundsatzprogramm der Gruenen. Ob daraus eine
            Bejahung der Sterbehilfe
oder ausschliesslich ein Eintreten fuer
            eine moeglichst ausgebaute und
flaechendeckende Sterbebegleitung
            als "Palliative Care" abzuleiten ist, blieb in Linz
offen. Betont
            wurde aber in dem neuen Programm, dass ehebaldigst auf breiter
            Ebene
eine Gruene Diskussion ueber Fragen der medizinischen Ethik
            zu fuehren sei.
Im Sommer dieses Jahres trat diese Diskussion
            - gefuehrt von Einzelpersonen wie
Alexander van der Bellen, Kurt
            Gruenewald oder Stefan Schennach und manchen anderen -
vehement
            hervor.
Dieser Debatte wird jetzt mit einer Paneldiskussion
            fortgesetzt - mit:
Theresia Haidlmayr (NR-Abgeordnete -
            Gruene Behindertensprecherin)
Sigrid Pilz (Landtagsabg. -
            Gesundheitssprecherin im Gruenen Rathausklub)
Martin Salzer
            (Orthopaede - ao. Universitaetsprofessor)
Kurt Gruenewald
            (NR-Abg., Arzt, Gruener Gesundheitssprecher)
Moderation: Dieter
            Schrage, (Sprecher der Initiative Gruener
            SeniorInnen)
Termin: Dienstag, der 6.November 2001,
            18h
Ort: Im Gruenen Haus, 1070 Wien, Lindengasse 40 (Grosser
            Saal)
Infos: Die Initiativen Gruenen SeniorInnen (IGS-Wien)
            Lindengasse 40, A-1070 Wien,
Tel 52125-246 (225),
            landesbuero.wien@gruene.at , URL W³.seniorinnen.gruene.at,
URL W³.gruene.at
           
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