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Aussendungszeitpunkt:  Dienstag, 16. Oktober 2001:16:40
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Moderne Zeiten:
> Wem gehoert Graz 2003?
Fuer den oeffentlichen Event "Graz - Kulturhauptstadt Europas" im Jahre 2003 hat sich
1999 eine Kulturinitiative gebildet, die laut Eigendefinition eine "Plattform fuer
kuenstlerische und kulturelle Experimente" sein will. Und dann kam ein kommerzielles
Unternehmen und erklaerte "Graz2003" zur eigenen Trademark. Und damit zur eigenen
Webdomain - das Musterbeispiel einer Antwort auf die Frage: Wem gehoert das
WorldWideWeb?

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Die "Graz 2003 - Kulturhauptstadt Europas Organisations GmbH" hat uns im Dezember
2000 unsere Domain URL W³.graz2003.at
weggeklagt. Jetzt will sie uns auch noch die
Domain URL W³.graz2003.com
wegnehmen. Rechtlich duerfte das durchgehen. Aber es
beschaedigt nachhaltig die Strukturen autonomer Kunstschaffender des Raumes.

Kann eine Gesellschaft, egal von wem sie konstituiert wurde, sich eine Stadt unter
den Nagel reissen, Musterschutz anmelden und aus dieser Position heraus diese Stadt
GEGEN einige ihrer Kunstschaffenden abschotten? Noetigenfalls per Gerichtsurteil?

Sie kann. Eventuell. Aber sicher nicht diskussionslos.

Ich hab vor Jahren einen Unternehmer gefunden, der bereit war, Geld, Know how und
Infrastruktur in meine Ideen zu stecken. Gestuetzt auf eine Website unter
URL W³.graz2003.at
begannen wir unsere Kooperation. Diese fuehrte zum kulturellen
Terrain URL W³kultur.at,
einem oesterreichweit wohl einzigartigen kulturellen Raum im
Web.

Eine Website entfaltet ihre moegliche Wirkung nicht von einem Tag auf den anderen.
Deshalb waren wir seit 1999 schon auf dem Weg Richtung angemessener online-Praesenz
fuer 2003. Denn dass das nicht bloss eine Grazer Angelegenheit sein werde, war fuer
mich selbsverstaendlich.

Entsprechend irritiert war ich im Dezember 2000, als ich mich vor Gericht einfinden
musste, weil eine "Graz 2003 Kulturhauptstadt Europas Organisations GmbH" auf
Herausgabe der Domain graz2003.at geklagt hatte. Ich wurde von einem Richter
einvernommen, dem nicht einmal klar war, was der Unterschied zwischen einem simplen
Link und bezahlter Bannerwerbung ist.

So verloren wir die vorzuegliche Basis fuer ein Stueck autonomer Oeffentlichkeit
Kunstschaffender. Aber ich konnte mich immerhin noch auf die Domain URL W³.graz2003.com
stuetzen. Zweite Wahl zwar, doch besser als nichts. Inzwischen hat die genannte GmbH
wieder eine Klage angedroht. Auf Unterlassung und auf Herausgabe dieser Domain.

Nun kann ich meinem Kooperationspartner, dem Eigner der Domain, nicht abverlangen,
dass er sich auf einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang einlaesst. Ich habe auch
nicht die Moeglichkeiten, einen Aufwand von zweihundertausend oder mehr Schilling zu
riskieren, um den Anspruch dieser GmbH zurueckzuweisen.

Es sieht so aus, als moechte hier irgendeine Formation, die es heute gibt und die
uebermorgen verschwunden sein wird, Graz und das Jahr 2003 als Marke auf irgendeinem
Markt etablieren, wovon meine Arbeit als Kunstschaffender dieser Region und
Protagonist der Webkulturszene des Platzes verwiesen werden soll. In diesem
Zusammenhang entreisst man mir und jenen Leuten, die ich im Web promote, die Domain,
die fuer mich ein wichtiges Strukturmittel ist.

Das ist eine ungeheuerliche Zumutung. Ich erwarte von der Kulturpolitik, gegen solche
Machenschaften in Schutz genommen zu werden. Auf eine Art, die mir existenzielle
Nachteile und Nachteile fuer meine Arbeit erspart. *Martin Krusche* (gek.)

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Wenn Argumentation und Forderung einleuchtend erscheinen, bittet der Autor um Mails.
Er sucht Unterstuetzung. Online ist  weiteres hier zu finden:
URL W³.kultur.at/kunst/up/3of12/

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