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Aussendungszeitpunkt: 19. Juni 2001 -16:16
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Schule II:

> Fragwuerdige Demokraten

In den meisten Tagesmedien war die Behauptung der Bundesregierung,
die SPOe habe eine demokratischere Fassung des neuen Schulgesetzes
verhindert, weil die Regierung jetzt ohne 2/3-Mehrheit nur eine
Minimalvariante beschlieszen koenne, uebernommen worden. Der
Standard zum Beispiel druckte eine APA-Meldung ab, in der es ueber
die Beschluesse von Verhaltensvereinbarungen hiesz: "Unterschied
zum urspruenglichen Vierparteienmodell: Nun ist nicht mehr die
Zweidrittelmehrheit in jeder Kurie noetig, sondern nur eine
Zweidrittelmehrheit im gesamten Schulgemeinschaftsausschusz.
Lehrer und Eltern koennten etwa demnach die Schueler
ueberstimmen." Daraufhin bekam der Standard folgenden Leserbrief:

*

"Offensichtlich ueberwiegen in der Diskussion um die sog.
"Verhaltensvereinbarungen" an Schulen Fehlinterpretationen und
Desinformation. Daher zunaechst eine Klarstellung zur Rechtslage:
Die Darstellung im oben genannten Artikel, wonach "nach der
urspruenglichen Konzeption ein eigenes Gremium ueber moegliche
Sanktionen beraten (haette) koennen, wobei fuer die Verhaengung
zwei Drittel jeder Kurie - Schueler, Eltern und Lehrer - zustimmen
haetten muessen", beruht auf einer Fehlinterpretation. Die 2/3-
Mehrheit pro Kurie im urspruenglichen Gesetzesentwurf bezieht sich
lediglich auf die schulautonomen Vereinbarungen und die
Einrichtung des so genannten Erziehungsrates, jedoch nicht auf den
Abstimmungsmodus im Erziehungsrat. D. h., beim Verhaengen von
Strafen kann in jeder Version des Schulpakets ueber die
Schueler/innen druebergefahren werden; der alten wie der neuen
Version mangelt es massiv an Schutzbestimmungen fuer Schueler.

In der nun beschlossenen Fassung werden alle Beschluesse im
Schulgemeinschaftsauschuss (SGA) gefasst - dort reichen die
Stimmen von Lehrern und Eltern allein aus, um Masznahmen
durchzusetzen. Bei willkuerlichen Strafenkatalogen gegen
Schueler/innen bleibt als Notmasznahme hierbei nur der Boykott:
Durch Ausziehen aus dem SGA kann dieser beschlussunfaehig gemacht
werden. Schon jetzt gibt es eine Reihe von alarmierenden
Fallbeispielen an Oesterreichs Schulen, wo im Rahmen der bereits
bestehenden gesetzlichen Regelungen Hausordnungen eingefuehrt
wurden, die jeglicher paedagogischer Mindeststandards entbehren.
Die Schulbehoerden sind schon jetzt ueberfordert und schaffen es
nicht, den "Wildwuchs" an zum Teil fragwuerdigen Schulordnungen zu
kontrollieren - es waere naiv, zu glauben, dass sie bei einer Flut
von autonomen "Verhaltensvereinbarungen" die Uebersicht bewahren
koennten. Ausbaden muessen es die Schueler.

Traurig dabei ist, dass fuer paedagogisch wirklich sinnvolle
Alternativen (Mediation und Konfliktmanagement) kein Geld da ist.
Dass sich die Regierungsparteien im Zuge dieser Debatte nun als
"Bewahrer der Schuelerrechte" hinstellen, mutet daher absurd an.

*Lea Rennert*, stellv. Landeschulsprecherin von Wien (AHS) und
Vorsitzende der Wiener Aktion Kritischer Schueler/innen
(Der Standard, 12.6.2001

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