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 Aussendungszeitpunkt:  19. Juni 2001 -16:16
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Schule II:
> Fragwuerdige Demokraten
            
In den meisten
            Tagesmedien war die Behauptung der Bundesregierung,
die SPOe habe
            eine demokratischere Fassung des neuen Schulgesetzes
verhindert,
            weil die Regierung jetzt ohne 2/3-Mehrheit nur
            eine
Minimalvariante beschlieszen koenne, uebernommen worden.
            Der
Standard zum Beispiel druckte eine APA-Meldung ab, in der es
            ueber
die Beschluesse von Verhaltensvereinbarungen hiesz:
            "Unterschied
zum urspruenglichen Vierparteienmodell: Nun ist
            nicht mehr die
Zweidrittelmehrheit in jeder Kurie noetig, sondern
            nur eine
Zweidrittelmehrheit im gesamten
            Schulgemeinschaftsausschusz.
Lehrer und Eltern koennten etwa
            demnach die Schueler
ueberstimmen." Daraufhin bekam der Standard
            folgenden Leserbrief:
*
"Offensichtlich ueberwiegen in
            der Diskussion um die sog.
"Verhaltensvereinbarungen" an Schulen
            Fehlinterpretationen und
Desinformation. Daher zunaechst eine
            Klarstellung zur Rechtslage:
Die Darstellung im oben genannten
            Artikel, wonach "nach der
urspruenglichen Konzeption ein eigenes
            Gremium ueber moegliche
Sanktionen beraten (haette) koennen,
            wobei fuer die Verhaengung
zwei Drittel jeder Kurie - Schueler,
            Eltern und Lehrer - zustimmen
haetten muessen", beruht auf einer
            Fehlinterpretation. Die 2/3-
Mehrheit pro Kurie im
            urspruenglichen Gesetzesentwurf bezieht sich
lediglich auf die
            schulautonomen Vereinbarungen und die
Einrichtung des so
            genannten Erziehungsrates, jedoch nicht auf den
Abstimmungsmodus
            im Erziehungsrat. D. h., beim Verhaengen von
Strafen kann in
            jeder Version des Schulpakets ueber die
Schueler/innen
            druebergefahren werden; der alten wie der neuen
Version mangelt
            es massiv an Schutzbestimmungen fuer Schueler.
In der nun
            beschlossenen Fassung werden alle Beschluesse
            im
Schulgemeinschaftsauschuss (SGA) gefasst - dort reichen
            die
Stimmen von Lehrern und Eltern allein aus, um
            Masznahmen
durchzusetzen. Bei willkuerlichen Strafenkatalogen
            gegen
Schueler/innen bleibt als Notmasznahme hierbei nur der
            Boykott:
Durch Ausziehen aus dem SGA kann dieser
            beschlussunfaehig gemacht
werden. Schon jetzt gibt es eine Reihe
            von alarmierenden
Fallbeispielen an Oesterreichs Schulen, wo im
            Rahmen der bereits
bestehenden gesetzlichen Regelungen
            Hausordnungen eingefuehrt
wurden, die jeglicher paedagogischer
            Mindeststandards entbehren.
Die Schulbehoerden sind schon jetzt
            ueberfordert und schaffen es
nicht, den "Wildwuchs" an zum Teil
            fragwuerdigen Schulordnungen zu
kontrollieren - es waere naiv, zu
            glauben, dass sie bei einer Flut
von autonomen
            "Verhaltensvereinbarungen" die Uebersicht bewahren
koennten.
            Ausbaden muessen es die Schueler.
Traurig dabei ist, dass
            fuer paedagogisch wirklich sinnvolle
Alternativen (Mediation und
            Konfliktmanagement) kein Geld da ist.
Dass sich die
            Regierungsparteien im Zuge dieser Debatte nun als
"Bewahrer der
            Schuelerrechte" hinstellen, mutet daher absurd an.
*Lea
            Rennert*, stellv. Landeschulsprecherin von Wien (AHS)
            und
Vorsitzende der Wiener Aktion Kritischer
            Schueler/innen
(Der Standard,   12.6.2001
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