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Aussendungszeitpunkt: 19. Juni 2001 -16:16
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Schule II:
> Fragwuerdige Demokraten
In den meisten
Tagesmedien war die Behauptung der Bundesregierung,
die SPOe habe
eine demokratischere Fassung des neuen Schulgesetzes
verhindert,
weil die Regierung jetzt ohne 2/3-Mehrheit nur
eine
Minimalvariante beschlieszen koenne, uebernommen worden.
Der
Standard zum Beispiel druckte eine APA-Meldung ab, in der es
ueber
die Beschluesse von Verhaltensvereinbarungen hiesz:
"Unterschied
zum urspruenglichen Vierparteienmodell: Nun ist
nicht mehr die
Zweidrittelmehrheit in jeder Kurie noetig, sondern
nur eine
Zweidrittelmehrheit im gesamten
Schulgemeinschaftsausschusz.
Lehrer und Eltern koennten etwa
demnach die Schueler
ueberstimmen." Daraufhin bekam der Standard
folgenden Leserbrief:
*
"Offensichtlich ueberwiegen in
der Diskussion um die sog.
"Verhaltensvereinbarungen" an Schulen
Fehlinterpretationen und
Desinformation. Daher zunaechst eine
Klarstellung zur Rechtslage:
Die Darstellung im oben genannten
Artikel, wonach "nach der
urspruenglichen Konzeption ein eigenes
Gremium ueber moegliche
Sanktionen beraten (haette) koennen,
wobei fuer die Verhaengung
zwei Drittel jeder Kurie - Schueler,
Eltern und Lehrer - zustimmen
haetten muessen", beruht auf einer
Fehlinterpretation. Die 2/3-
Mehrheit pro Kurie im
urspruenglichen Gesetzesentwurf bezieht sich
lediglich auf die
schulautonomen Vereinbarungen und die
Einrichtung des so
genannten Erziehungsrates, jedoch nicht auf den
Abstimmungsmodus
im Erziehungsrat. D. h., beim Verhaengen von
Strafen kann in
jeder Version des Schulpakets ueber die
Schueler/innen
druebergefahren werden; der alten wie der neuen
Version mangelt
es massiv an Schutzbestimmungen fuer Schueler.
In der nun
beschlossenen Fassung werden alle Beschluesse
im
Schulgemeinschaftsauschuss (SGA) gefasst - dort reichen
die
Stimmen von Lehrern und Eltern allein aus, um
Masznahmen
durchzusetzen. Bei willkuerlichen Strafenkatalogen
gegen
Schueler/innen bleibt als Notmasznahme hierbei nur der
Boykott:
Durch Ausziehen aus dem SGA kann dieser
beschlussunfaehig gemacht
werden. Schon jetzt gibt es eine Reihe
von alarmierenden
Fallbeispielen an Oesterreichs Schulen, wo im
Rahmen der bereits
bestehenden gesetzlichen Regelungen
Hausordnungen eingefuehrt
wurden, die jeglicher paedagogischer
Mindeststandards entbehren.
Die Schulbehoerden sind schon jetzt
ueberfordert und schaffen es
nicht, den "Wildwuchs" an zum Teil
fragwuerdigen Schulordnungen zu
kontrollieren - es waere naiv, zu
glauben, dass sie bei einer Flut
von autonomen
"Verhaltensvereinbarungen" die Uebersicht bewahren
koennten.
Ausbaden muessen es die Schueler.
Traurig dabei ist, dass
fuer paedagogisch wirklich sinnvolle
Alternativen (Mediation und
Konfliktmanagement) kein Geld da ist.
Dass sich die
Regierungsparteien im Zuge dieser Debatte nun als
"Bewahrer der
Schuelerrechte" hinstellen, mutet daher absurd an.
*Lea
Rennert*, stellv. Landeschulsprecherin von Wien (AHS)
und
Vorsitzende der Wiener Aktion Kritischer
Schueler/innen
(Der Standard, 12.6.2001
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