**********************************************************
akin-Pressedienst.
Elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'.
Texte im akin-pd muessen aber nicht wortidentisch
mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein.
Nachdruck von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten.
Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen.
Ein Nachdruck von Texten mit anderem Copyright
als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus.
**********************************************************
Aussendungszeitpunkt: 29.5.2001 -16:08
**********************************************************
FPOeVP/SPOe/Geschichte:
>Verquere Welt
Das Beispiel Heinrich Gross zeigt, dasz jetzt
alles noch viel
komplizierter ist als frueher
"Das
Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 ueber die Schaffung
des
Oesterreichischen Ehrenzeichens fuer Wissenschaft und Kunst
und
eines Ehrenkreuzes fuer Wissenschaft und Kunst, BGBl. Nr.
96/1955,
sieht keine Aberkennung vor. Im Falle einer
rechtskraeftigen
gerichtlichen Verurteilung wegen eines
Verbrechens waere eine
solche grundsaetzlich moeglich." Das
beschied der damalige
Innenminister Caspar Einem 1999 in einer
Beantwortung einer
parlamentarischen Anfrage der Gruenen, ob man
denn den so lange
unbehelligt gebliebenen NS-Arzt Heinrich Gross
nicht vielleicht
doch noch "entehren" koennte. Die
Bildungsministerin der jetzigen
Regierung, Elisabeth Gehrer,
vertritt aehnliche Rechtsansichten:
Die nachtraegliche
Aberkennung einer Auszeichnung habe es bisher
noch nie gegeben,
so Gehrer. Man koenne entweder auf eine
gerichtliche Verurteilung
warten oder eine Aberkennung vornehmen.
Dies mueszte allerdings
in einem Verwaltungsverfahren geschehen.
Soweit die
Minister.
Jetzt koennte man sagen: Eh klar, sowohl die alte
Koalition war so
feig, wie es die neue ist, um klare Aussagen
dazu zu machen oder
gar eindeutige Rechtslagen zu
schaffen.
Aber es gibt einen Unterschied: Ausgerechnet unter
dieser
Regierung ist die Wahrscheinlichkeit sehr viel hoeher,
dasz Gross
seine Ehrung verliert. Warum? Da ist einmal die
Tatsache, dasz
eine Aberkennung kaum mehr jemanden weh tut, dem
diese Regierung
nicht weh tun will: Die alten Nazis, die sich
darueber empoeren
koennten, sind nicht mehr gar so ein groszer
Bevoelkerungsanteil
und vor allem hat so gut wie gar keiner mehr
von denen noch irgend
eine hoehere Machtposition inne, wo er
seinen Einflusz geltend
machen koennte (was vor ein paar Jahren
doch noch anders war). Die
jungen Nazis - soweit sie im
Establishment verankert sind -
identifizieren sich nicht mehr mit
den alten Erscheinungsforinen
und sind froh wenn sie so tun
koennen, als waeren sie aufrechte
Antifaschisten. Und die, die
heute noch "Heil Hitler" schreien,
sind einfach zu wenig schlau,
um Karriere zu machen.
Wer aber beleidigt sein koennte, sind
jene auch juengeren
Akademiker, die Herrn Gross jahrzehntelang
gedeckt haben. Doch das
sind (der SPOe zu Schande gereichend) zu
einem recht imposanten
Teil Sozialdemokraten, die das alles
hoechst ungern diskutiert
sehen wollten - und das kann dieser
Regierung nur recht sein.
Weiters kaeme ein weiteres
Feigenblatt zur Verdeckung eines
einschlaegig verschrienen
Landeshauptmannes dieser Regierung nur
recht -- noch dazu, wo ein
solcher rein formaler Akt im Gegensatz
zu
Zwangsarbeiterentschaedigungen und
Enteignungsrueckstellungen
finanziell nicht mehr als die
Beamtenarbeitszeit fuer den
Verwaltungsakt kostet.
Sollte
dennoch eine legistische Aenderung notwendig werden, dann
sei
noch erwaehnt, dasz diese Regierung nicht das geringste
Problem
damit hat, Gesetze zu erlassen, wenn sie jemanden
loswerden will
- siehe die Causa Sallmutter. Im Gegenteil: Mit
einem solchen
"Entehrungsgesetz" koennte die Regierung sogar ihre
Praxis der
Anlaszgesetzgebung legitimieren.
Ausgerechnet diese Koalition
kann also mehr oder weniger nur davon
profitieren, wenn sie Gross
das Ehrenkreuz wieder abnimmt. Und es
waere daher nicht
verwunderlich, wenn sie das in relativ kurzer
Zeit zustande
braechte. Nur die Tatsache eben, dasz sowas nicht
verwunderlich
waere - ich kann mir nicht helfen, irgendwie
verwundert mich das
dann doch... *Bernhard Redl*
Siehe auch:
URL W³bizeps.or.at
**********************************************************
'akin - aktuelle informationen'
wipplingerstrasze 23/20
a-1010 wien
kontakt: bernhard redl
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
fax: ++43 (0222) 535-38-56
e-mail:akin.büro@gmx.at
Domain:http://akin.mediaweb.at
Bank Austria, BLZ 12000,223-102-976/00, Zweck: akin