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Aussendungszeitpunkt: 16.5.2001 - 01.00
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Prozesse/Graz:
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Polizisten drohen nicht!
Bedingte Haftstrafe wegen
Verleumdung fuer "Checkpoint Graz“-Aktivisten
Mit einem
Schuldspruch und einer Verurteilung wegen "Verleumdung im
schweren
Fall“ ging am 3. Mai eine Verhandlung am Grazer
Landesgericht fuer
Strafsachen zu Ende. Ein Aktivist von
"Checkpoint Austria“ Graz wurde zu
drei Monaten bedingter Haft
verurteilt.
Er hatte am 5. Dezember waehrend der Kundgebungen
gegen den Budgetbeschlusz
am LKW von "Checkpoint Graz“ die
Musikanlage bedient. Als Staatspolizisten
auf die Ladeflaeche
stuermten, um den Strom abzudrehen, versuchte er, die
Anlage zu
schuetzen. Kurz nach einem Wortwechsel mit einem Beamten rief
der
Aktivist den uebrigen DemonstrantInnen zu, dass ihn dieser
Polizist soeben
mit den Worten "Pasz auf, wenn ich dich allein in
einer Gasse treffe, dann -
Kopfschusz!“ bedroht habe
(Formulierung laut Gerichtsurteil). Dafuer wurde
er wegen
"Verleumdung“ angeklagt.
Fuer das Gericht stand natuerlich
fest, dass die Aussage des laut dem
spaeteren Urteil verleumdeten
Staatspolizisten glaubwuerdig sein muszte.
Auszerdem, so die
Argumentation des Richters, wuerde ein Staatspolizist
gerade zu
einem polizeibekannten Aktivisten so etwas doch nie sagen,
der
sich im uebrigen erdreistet hatte, zu einem Thema zu
demonstrieren, das
ihn - so der Staatsanwalt - gar nichts anginge
(weil er als Nicht-Student
gegen Studiengebuehren aufgetreten
war).
Ueberhaupt beschaeftigte sich der Staatsanwalt
wesentlich mehr mit den
Umstaenden der Kundgebung, also dass z.B.
trotz Untersagung versucht wurde,
sie durchzufuehren, als mit dem
eigentlichen Anklagepunkt.
Der Staatspolizist wuszte auch
nicht mehr, ob er den Aktivisten jetzt zum
Zeitpunkt von
"Checkpoint Graz“ schon gekannt hatte oder nicht: Mal hiesz
es
ja, mal doch nicht, letztlich habe er ihn vom Sehen gekannt.
In der Aussage
vor dem U-Richter hatte der Polizist erklaert,
dieser Aktivist sei ihm als
"besonders aggressiv“ bekannt
gewesen. Auf die Frage des Anwalts, wie er zu
dieser Aussage
komme, wo er doch den Beschuldigten damals hoechstens von
Sehen
gekannt habe, kam als Antwort: "Er hat da im Stadtpark eine
Aussage
gemacht. Er hat gesagt, er ist Anarchist.“ Wann das
gewesen sei?
"Vorgestern.“ So ging es weiter: Er ist aggressiv. -
Nein, eigentlich doch
nicht. - "Agressiv-aktiv.“ Der Abstand
zwischen dem Polizisten und dem
Aktivisten habe einen halben
Meter betragen. (Auf dem Video ist zu sehen,
dass sich der
Polizist zu ihm hinbeugt). Weiters meinte der Staatspolizist
zu
seiner Verteidigung, dasz es ausgeschlossen und vollkommen
unsinnig
waere, dass er oder einer seiner Kollegen jemals so ein
Vokabular gebrauchen
koennten.
Schuldspruch. Als mildernd
bewertete der Richter die bisherige
Unbescholtenheit des
Beschuldigten und sein Alter unter 21 Jahren.
Das
Landesgericht wurde uebrigens wegen der Verhandlung von
"Taurus
“-Einheiten, ca. 20 Beamten, bewacht, sogar im
Gerichts-saal hatten sich
Polizisten der Sondereinheit
positioniert. Die zahlreich anwesenden
Zivilbeamten (mindestens
8) notierten sich die Personalien aller
ProzeszbesucherInnen und
lieszen sie nur einzeln eintreten. *MAYDAY Graz
/bearb.*
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