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Aussendungszeitpunkt: 16.5.2001 - 01.00
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OperationSpring:

> Im Zweifel 9 Jahre Haft
Justitia ist blind, also gerecht?

Die Verhandlung gegen Emmanuel Chukwujiekwu, der Ende Mai 1999 im Zug der
Operation Spring verhaftet wurde, und der seither in U-Haft sitzt, ist in
einer woertlichen Prozessmitschrift vom 8.5.2001 dokumentiert, die wir im
Folgenden zusammenfassen. Dieser Prozess ist einer von vielen gegen die
Afrikaner, denen aehnliche Dinge zur Last gelegt werden und die in
aehnlichen Verfahren vereits verurteilt wurden.

*

Das Plaedoyer der Staatsanwaeltin geht davon aus, dass auf Videobaendern
Gelduebergaben des Beschuldigen zu sehen seien, dass er in einem
China-Restaurant mit groszen Mengen Suchtgift gehandelt haette, dass zwar
kein Suchtgift bei ihm gefunden worden sei, dass auch nur ein Abnehmer
ausgeforscht worden sei, dass die Beweislast aber erdrueckend waere.

Auf Anweisung des Richters muss der Angeklagte bei der Einvernahme der
Belastungszeugen den Saal verlassen und ist nur ueber einen Monitor zu
sehen. Die erste Zeugin kann sich an nichts erinnern. Der zweite Zeuge
erkennt den Beschuldigten nicht. Der dritte Zeuge erkennt zwar sich selber
auf den gezeigten Fotos, aber nicht den Angeklagten. Der Richter haelt dem
Zeugen vor, dass er 101 Mal in 4 Monaten im Restaurant fotografiert worden
sei. Auch der naechste Zeuge erkennt den Angeklagten nicht, obwohl es, wie
der Richter sagt, “Fotos gibt, die zur selben Zeit gemacht wurden, als der
Beschuldigte sich in dem Restaurant aufgehalten hat.”

Auch der naechste Zeuge erkennt den Angeklagten nicht, nur der Richter hat
ihn auf saemtlichen Fotos erkannt. Als der Anwalt des Angeklagten den
Richter fragt, ob er die Videos vorfuehren lassen will, antwortet der
Richter: “Nein, die dienen nicht als Beweismittel, diese Aufnahmen sind zu
schlecht. Ich kann nichts erkennen, ich sehe schlecht.”

Der naechste Zeuge bestaetigt seine den Angeklagten belastende erste Aussage
nicht.

Bei der abschliessenden Feststellung der Staatsanwaeltin wird nur auf die in
dieser Verhandlung nicht gezeigten Telefonprotokolle, Fotos und Videobaender
verwiesen, weil die Entlastungszeugen als verurteilte Dealer sowieso
unglaubwuerdig seien. Dagegen sei die Aussage der Zeugin J.
(Kronzeugenregelung) ein Beweis fuer die Schuld des Angeklagten, ebenso
fruehere Aussagen anderer Zeugen.

Bei der Urteilsverkuendung - 9 Jahre unbedingt - beruft sich der Richter
darauf, dass das Verfahren urspruenglich ein gemeinsames Verfahren gegen
zwei Angeklagte war, von denen einer bereits rechtskraeftig verurteilt
wurde. (Nach der Logik des Gerichts ist damit der heutige Angeklagte
automatisch schuldig). Der Beschuldigte ist schuldig, mindestens 2,5kg
Suchtgift an unerforschte Abnehmer weitergegeben zu haben. O-Ton
Urteilsbegruendung: “Ueberraschenderweise wurde im Zuge der Untersuchungen
viel mehr ueber die kriminelle Organisation aufgedeckt .... wie die
kriminelle Organisation als Massenmoerder unserer Jugend taetig ist. Die
kriminelle Organisation ist nicht nachweisbar, aber Banden und
gewerbsmaeszige Inverkehrsetzung einer uebergrossen Menge Suchtgift. Es ist
nur meinem schlechten Augenlicht zu verdanken, dass die Videobaender nicht
herangezogen wurden, eine Bekraeftigung der Schuld ist aber als gegeben
anzunehmen. Grundsaetzlich ist von einer Gleichbehandlung des bereits
verurteilten S. mit dem Beschuldigten auszugehen. S. hat ein Kilo zugegeben,
das ist auch fuer den Beschuldigten relevant.... Mildernd ist, dass der
Beschuldigte unbescholten ist, jedoch hat er in seinem Asylverfahren
angegeben, dass er von einer einflussreichen Gruppe des Mordes an seinem
Vater beschuldigt wird und daher fluechten muszte. Deshalb ist im Falle des
Beschuldigten von einem leichtfertigen Umgang seinerseits mit Leib und Leben
anderer auszugehen.”

Wir ersuchen unsere LeserInnen, sich diesen letzten Satz der
Urteilsbegruendung auf der Zunge zergehen zu lassen. Wer immer von
irgendjemandem eines Verbrechens beschuldigt wird, der geht mit dem Leben
anderer leichtfertig um. Verstanden?

Verteidigung und Anklage melden Nichtigkeit und Berufung an. Dem
Beschuldigten wird in zwei Saetzen das Urteil mitgeteilt und eine weitere
Stellungnahme verweigert. Er wird unter koerperlicher Gewaltanwendung der
Polizei aus dem Gerichtssaal entfernt.
*akin / Nach einem Prozeszprotokoll der GEMMI*
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