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Aussendungszeitpunkt: 24.04.2001 - 14:55
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Recht:
>Doppelbestrafung per Abschiebung
Nigerianer, die in
Oesterreich wegen Drogenhandels bestraft wurden,
muessen in ihrer
Heimat mit einer neuerlichen Verurteilung rechnen.
Das berichtete
der Falter 14/01. Zwar ist Doppelbestrafung prinzipiell
verboten,
trotzdem werden Nigerianer, die im Ausland werden
Drogenhandels
verurteilt wurden, bei einer Abschiebung in ihre Heimat
nochmals
vor Gericht gestellt. Das 1990 beschlossene "Dekret 33"
besagt,
dass jeder Nigerianer, der im Ausland wegen eines
Drogendelikts
in Haft war, mit einer neuerlichen Verurteilung zu
rechnen
hat.
Staatsanwalt Stefan Benner: "Schlieszlich ist nur die
Doppelbestrafung
im gleichen Land verboten. Wenn jemand in zwei
verschiedenen Staaten
wegen des gleichen Verbrechens verurteilt
wird, verstoeszt das nicht
gegen die
Menschenrechte."
Informationen ueber verhaftete Staatsbuerger
bekommt die nigerianische
Einwanderungsbehoerde von Vertretungen
im Ausland, die von der
nationalen Drogenbehoerde aufgerufen
wurden, mindestens alle sechs
Monate Berichte ueber im Ausland
angeklagte oder verurteilte
Nigerianer weiterzuleiten. Auch das
deutsche auswaertige Amt stellte
in einem internen Dokument fest,
dass die nigerianische Botschaft nur
Reisedokumente ausstelle,
wenn die deutsche Behoerde einen
Abschiebegrund
nennt.
Doch nicht nur Nigeria straft doppelt: "In der Tuerkei
wird es so
gehandhabt", erklaert Staatsanwalt Benner, "dass Ein-
und Ausfuhr von
Drogen als zwei getrennte Delikte gesehen werden.
Einem tuerkischen
Drogenhaendler, der in Oesterreich in Haft war,
wird bei einer
Abschiebung in die Tuerkei dort nochmals wegen
Ausfuhr von Drogen der
Prozess gemacht." (Falter / via MUND /
gek.)
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