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Aussendungszeitpunkt: 13. Februar 2001 - 14:39
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Moderne Zeiten/Der Polizei ist fad...:

> Lausch&Guck - jetzt noch effektiver

Neue Abhoerverordnung nach ETSI-Standard in Oesterreich

Betroffen sind Telefon und Internet gleichermaszen: Unter dem
Codenamen "ENFOPOL" bekannt gewordene Plaene werden nun in
Oesterreich umgesetzt. Die "Ueberwachungsverordnung" des
Verkehrsministeriums soll im Eiltempo durchgebracht werden

Die kurz "Ueberwachungsverordnung" [UeVO] genannte geplante
Verordnung verpflichtet alle Betreiber von
Telekommunikationsnetzen (Handy, Festnetz, Internet), auf eigene
Kosten ihre Netze mit Schnittstellen auszuruesten, an denen die
Polizei mit Standleitungen permanent angebunden ist.

Fuer den Fall einer durch richterliche Anordnung oder "Gefahr in
Verzug" ausgeloesten Telefonueberwachung soll das der Polizei den
Zugriff auf Vermittlungsdaten [wer mit wem wie oft von wo
telefoniert] und auf die Gespraechsinhalte ermoeglichen.

Kern des Vorhabens ist die seit 1993 immer neu geaeuszerte
Forderung der "gesetzlich ermaechtigten Behoerden" nach Zugriff
auf Telekommunikationsdaten in Echtzeit.

Dies wird durch direkte Ankoppelung an die Telefonnetze ueber eine
normierte Schnittstelle [ETSI ES 201.671] moeglich, die im
European Telecom Standards Institute [ETSI] entwickelt wurde.

Die Ueberwachungsverordnung geht direkt auf die unter dem
Codenamen ENFOPOL 1998 bekannt gewordenen Ueberwachungsplaene der
EU-Arbeitsgruppe polizeiliche Zusammenarbeit [Police Coordination
Working Group] zurueck.

Ein besonderes Schmankerl bietet uebrigens der Paragraph 4 Ziffer 4
der geplanten Verordnung: "Wenn der Betreiber die ihm zur
Uebermittlung anvertrauten Inhaltsdaten durch technische
Masznahmen gegen die unbefugte Kenntnisnahme durch Dritte
schuetzt, muss die Schnittstelle in der Lage sein, die in Abs. 1 Z
1 bis 3 genannten ungeschuetzten Inhaltsdaten bereitzustellen.
Falls der  Betreiber dem Teilnehmer Verschluesselungsmoeglichkeiten
fuer die Inhaltsdaten bereitstellt, muss die Schnittstelle in der Lage
sein nach den Absaetzen 1 bis 3 die in Abs. 1 Z 1 bis 3 genannten
entschluesselten Inhaltsdaten bereitzustellen." Was nichts anderes
bedeutet, dasz jedes Verfahren, das ein Internetanbieter fuer
seinen Bereich zur Verfuegung stellt, ex lege unsicher sein musz.

"Schlankes" Begutachtungsverfahren

Seit wenigen Tagen ist der Entwurf dieser Verordnung "ueber die
Ueberwachung des Fernmeldeverkehrs" in Umlauf. Das Forstinger-
Ministerium BMVIT [Bearbeiterin: Dr. Weiszenburger, JD@ bmv.gv.at,
(01)79731-4112, hat ihn in einer Art "Begutachtung" der
abgespeckten Variante ausgeschickt. Denn selbige erfolgt mehr oder
weniger unter Ausschlusz der interessierten und/oder betroffenen
Oeffentlichkeit. Neben ein paar handverlesenen Behoerden (BKA,
BMWA, BMI, BMJ, TKC) und den ueblichen Verbaenden (Wirtschafts-
und Arbeiterkammer, VOeI, FEEI) wurden von den
Telekommunikationsunternehmen, die jetzt ganz schnell tief in die
Tasche greifen muessen, um die Neugier der gesetzlich
ermaechtigten Behoerden zu stillen, nur die Telekom und die
Vereine VAT und FMK zur Stellungnahme (bis zum 23. Feber an die
genannte Mailadresse) eingeladen. Der Entwurf wird zwar ganz
massiv auch die Anbieter von Internetanschluessen (ISPs) und
wahrscheinlich auch von Internetdiensten wie etwas eMail-Providern
betreffen. Dieselben zu befragen, ist dem BMVIT aber nicht
eingefallen. *Quintessenz, Futurezone / akin*

Weitere Materialien:
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=56834

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