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Aussendungszeitpunkt: 24. Januar 2001 - 2:20
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Peru/BRD/Prozesse:

> "Maulkorbverfahren" vor dem Abschluss

Strafverfahren gegen MRTA-Sprecher schon eingestellt

Kaum war abzusehen, dass Staatspraesident Fujimori die sich
zuspitzende Regierungskrise in Peru nicht ueberstehen wuerde, kam in
Deutschland Bewegung in den Fall Isaac Velazco: Die Bundesanwaltschaft
bequemte sich am 28.9.2000, das Ermittlungsverfahren gegen ihn und
seine Frau Ada Bera'un endlich einzustellen. Mehr als zweieinhalb
Jahre lang hatte die Behoerde am angeblichen Verdacht festgehalten,
der Europasprecher der peruanischen T'upac-Amaru-Bewegung MRTA und die
Menschenrechtsaktivistin haetten mit ihrer Oeffentlichkeitsarbeit
schwere Straftaten begangen. So warfen die Bundesanwaelte den beiden
"Geiselnahme und bewaffneten Menschenraub" vor, weil sie zur
Jahreswende 1996/97 die MRTA-Besetzung der japanischen
Botschafterresidenz in Lima "propagandistisch unterstuetzt" haetten.
Zudem sei zu pruefen, ob sie nicht in telefonischem Kontakt zu den
BesetzerInnen gestanden und die Aktion zuvor mitgeplant haetten. In
ihrer Einstellungsverfuegung erklaert die Karlsruher Behoerde lapidar,
ihr "Verdacht" habe sich trotz Hausdurchsuchung nicht "erhaerten
lassen".

Auch das das zweite Velazco-Verfahren steht jetzt vor seinem
Abschluss: Velazcos Klage gegen den so genannten Maulkorberlass (s. a.
akin 28/97). Wenige Monate nach der durch die Militaers beendeten
Besetzung hatte die Hamburger Innenbehoerde einen Bescheid erlassen,
der dem Guerillasprecher jede Aeusserung verbot, die im Zusammenhang
mit der MRTA "die Anwendung von Gewalt befuerwortet, rechtfertigt oder
ankuendigt". Dieser Verfuegung vorausgegangen war eine Intervention
des peruanischen Botschafters in Bonn, der ein gaenzliches Redeverbot
fuer Velazco forderte. Da hatten die Bundesbehoerden gerade einen
Auslieferungsantrag Perus abgelehnt: Ein peruanisches Militaergericht
hatte Velazco in einer Schnellverhandlung unmittelbar nach Erstuermung
der japanischen Botschafterresidenz wegen "Vaterlandsverrats"
verurteilt. Gaenzlich die kalte Schulter wollte man den Peruanern in
Bonn offenbar aber auch nicht zeigen, und so wies Bundesinnenminister
Manfred Kanther das Land Hamburg auf Beschluss des Bundeskabinetts an,
Velazco zum Schweigen zu bringen. In der Hansestadt begnuegte man sich
daraufhin mit Dienst nach Vorschrift: Der Maulkorberlass wurde auf
Grundlage des Auslaenderrechts erlassen, ohne dass Sofortvollzug
verfuegt wurde. So konnte mit einem Widerspruch verhindert werden,
dass der Bescheid rechtskraeftig wurde. Erst nachdem die
Bundesanwaltschaft ihr Strafverfahren einstellte, kam es im
Redeverbotsverfahren wieder zu nennenswerten Aktivitaeten: Am 10.
Januar fand jetzt vor dem Verwaltungsgericht die muendliche
Verhandlung statt. Die Vertreterin der beklagten Hansestadt zeigte
wenig Motivation, das Redeverbot unbedingt durchzusetzen. Immerhin
liess sie durchblicken, welches allgemeine Interesse sie an einem
politischen Betaetigungsverbot auf Basis des Auslaenderrechts sieht:
"Das ist fuer uns ein neues Feld."

Auch wenn das nicht ganz richtig ist - schliesslich gab es unter
anderem schon beim Schahbesuch 1967 einen aehnlichen Erlass: Das fuer
den 24. Januar angekuendigte Urteil koennte Bedeutung ueber den Fall
Isaac Velazco hinaus haben. *bearb.*

Quelle: Salon Rouge (www.salonrouge.de) e-mail:
redaktion@salonrouge.de. Text verbreitet von Anarchist Black Cross
Innsbruck: LOM Postlagernd 6024 Innsbruck Austria; e-mail:
abcibk@hushmail.com http://www.freespeech.org/entfesselt
 

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