Asyl:
> UVS: Durchsuchung rechtswidrig
Vorgestern, Montag, endete ein wichtiges Verfahren vor dem
Unabhaengigen Verwaltungssenat Wien mit einem Sieg fuer die
Grundrechte von Fluechtlingen. Der UVS erklaerte die Durchsuchung
der Handtasche unserer Klientin im Wartezimmer des Bundesasylamtes
fuer rechtswidrig.
Frau L. war aus Aethiopien gefluechtet und wollte am 10. April
2000 im Bundesasylamt Wien einen Asylantrag stellen. Die
Vernehmung wurde verschoben, da der Dolmetscher nicht erschienen
war. Trotzdem ordnete die zustaendige Beamtin - ohne Frau L., die
im Wartezimmer sasz, auch nur gesehen, geschweige denn befragt zu
haben - an, die Schriftfuehrerin moege Frau L.'s Handtasche
durchsuchen.
Eine zufaellig im Warteraum anwesende Rechtsberaterin von Asyl in
Not bemerkte dies, sah auch, wie demuetigend die Vorgangsweise
fuer Frau L. war (die Schriftfuehrerin zog sich mit angewidertem
Gesicht Handschuhe an, bevor sie die Tasche durchwuehlte), und bot
Frau L. die rechtliche Vertretung durch unser Buero an. Sie
verfaszte sodann eine Beschwerde an den UVS Wien; dieser wurde nun
Folge gegeben. Ueber den Vorfall berichtete der "Standard" am 29.
Mai.
Der Bescheid wurde muendlich verkuendet; die schriftliche
Ausfertigung folgt. Die wesentliche Begruendung: Eine Durchsuchung
der Kleidung von Asylwerbern oder der von ihnen mitgefuehrten
Behaeltnisse ist nur waehrend einer Vernehmung erlaubt; die
Vernehmung darf nur durch den zur Entscheidung berufenen
Organwalter des Bundesasylamtes geschehen. Es musz ein triftiger
Grund zur Annahme bestehen, dasz der Asylwerber bei der Vernehmung
Beweismittel oder Identitaetsdokumente nicht vorlegt.
Die Entscheidung des UVS hat grundsaetzliche Bedeutung: Derartige
Durchsuchungen kommen immer wieder vor, nicht nur in Wien, sondern
auch in Eisenstadt, Graz und anderen Auszenstellen. Sie sind
rechtswidrig. Unseres Wissens hatte aber bisher noch niemand
dagegen Beschwerden erhoben. Wir haben es als erste probiert, der
Erfolg gibt uns recht.
Wir bitten nun alle NGOs in Oesterreich, in solchen Faellen sofort
Masznahmenbeschwerden an den jeweils zustaendigen UVS zu erheben
und auch sofort die Medien zu informieren. Sobald unser Bescheid
schriftlich ausgefertigt ist, schicken wir ihn anderen
Beratungsstellen auf Wunsch (in anonymisierter Form) gerne zu.
*Asyl in Not / bearb.*