**********************************************************
akin-Pressedienst.
Elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'.
Texte im akin-pd muessen aber nicht wortidentisch
mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein.
Nachdruck von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten.
Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen.
Ein Nachdruck von Texten mit anderem Copyright
als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus.
**********************************************************
Aussendungszeitpunkt: 6. Dezember 2000 - 3:08
**********************************************************

Asyl:

> "Festung Europa" in der Offensive

Staatliche Fluechtlingsabwehr findet statt -- auch
mittels Statistiken und Tabellen

Seit 1993 existiert in Wien das International Centre for Migration
Policy Development (ICMPD), dem grosze Bedeutung in der staatlichen
Migrationsforschung zukommt. Bis jetzt wurde diese Institution kaum
beachtet. Ihr kann eine zentrale Rolle in der Erfassung, Auswertung
und Zerschlagung von internationalen Fluechtlingsstroemen und
Fluchtrouten zugeschrieben werden. Auch in der Entwicklung einer
neuen, "heimatnahen", europaeischen Fluechtlingspolitik waehrend und
nach dem Krieg im Kosovo spielt das ICMPD eine wichtige Rolle. Grund
genug, um das ICMPD ins Licht der Oeffentlichkeit zu stellen.

Aus den IGC (Inter-governmental Consultations on Asylum, Refugee and
Migration Policies in Europe, North America and Australia, Sitz:
Genf), der Koordinierungsstelle der westlichen Fluechtlings- und
Migrationspolitik (Mitgliedsstaaten: Australien, Belgien, Daenemark,
Deutschland, Finnland, Groszbritannien, Irland, Italien, Kanada,
Holland, Norwegen, Oesterreich, Schweden, Schweiz, Spanien, USA sowie
der UNHCR und die IOM - International Organisation for Migration)
wurde nach der Aufloesung des Ostblock und dem Beginn des Kriegs in
Jugoslawien ein Bereich ausgegliedert, der Zentral- und Osteurpa, vor
allem aber Suedosteuropa in die gesamteuropaeische Fluechtlingspolitik
hereinholen sollte - das International Centre for Migration Policy
Development (ICMPD). Sitz des ICMPD ist Wien. (Adresse: 1040 Wien,
Moellwaldplatz 4). Das ICMPD wurde am 1. Juni 1993 zwischen der
Schweiz, vertreten durch das Bundesamt fuer Fluechtlinge, und
Oesterreich, vertreten durch das Innenministerium, gegruendet. In den
Folgejahren traten Ungarn und Slowenien bei, Polen und Tschechien
bereiten einen Beitritt vor. Es wird zur Zeit von zwanzig Regierungen
unterstuetzt. Eine vertragliche Kooperation besteht mit der IOM
(Beschaeftigungsgebiete: Internationale Rueckkehrhilfen, Studien zu
Flucht und Migration, Fluechtlingslager Know-How; im Kosovo wandelte
die IOM einen Teil der UCK in das Nachkriegs-"KosovoCorps" um). Die
MitarbeiterInnen des ICMPD genieszen seit 1997 diplomatischen Status.
Es ist eine multifunktionale Forschungsstelle deren Auslaeufer bis in
die Fakultaeten von osteuropaeischen Universitaeten und in die
internationalen Migrationswissenschaften reichen. Das Zentrum
versuchte in den letzten Jahren die "Migrationskontrolle" mit
"strategischen Beratungen" vor allem auf dem Balkan zu entwickeln.

Ende 1997 wurde das Oesterreichische Forum fuer Migrationsstudien
(OeFM) von oesterreichischen und schweizer BehoerdenvertreterInnen als
vorerst dreijaehriges Pilotprojekt des ICMPD gegruendet. Ziele des
OeFM ist der Aufbau einer interdisziplinaeren Dokumentations-,
Informations- und Forschungsstelle zur Foerderung aller im
Migrationsforschungsbereich taetigen AkteurInnen im deutschsprachigen
Raum, insbesondere in Oesterreich. Finanziert wird das OeFM vom
Oesterreichischen Innenministerium und der Schweizer Stiftung fuer
Bevoelkerung, Migration und Umwelt. Sitz des OeFM sowie des ICMPD ist
Moellwaldplatz 4, 1040 Wien.

Seit 1991 finden europaweit Ministerkonferenzen statt, die eine
Einbindung Zentral- und Osteuropas in die Schengener und EU-
Abschottungspolitik zum Ziel haben. Diese gesamteuropaeische
Konferenzstruktur mit einem permanenten Sekretariat in Wien (ICMPD),
zahlreichen Arbeitsgruppen und einer institutionalisierten
europaweiten Zusammenarbeit von Behoerden, die mit Fluechtlings- und
Grenzfragen beschaeftigt sind, wird unter der Bezeichnung Budapester
Prozess zusammengefasst. Derzeit koordinieren sich dort VertreterInne
von 38 Regierungen und 10 internationalen Organisationen. Als Aufgaben
des Budapester Prozesses werden in einem offiziellen Bericht genannt:
"Die Zusammenstellung einer Liste von Beduerfnissen der zentral- und
osteuropaeischen Laender (z.B. Ausbildung, Computer, Fahrzeuge und
Kommunikationsausruestung) und der moeglichen Angebote aus
westeuropaeischen Quellen sowie die Erforschung von Moeglichkeiten
zusaetzlicher finanzieller Unterstuetzung um die Grenzueberwachung zu
verbessern und Rueckkehrprogramme zu erleichtern. Die Betonung liegt
folglich in der Verschiebung von Mittel hin zur Bekaempfung von Handel
mit MigrantInnen, zum Grenzschutz und fuer Wiederaufnahme-Abkommen".
In den letzten Jahren aenderten Gremien des Budapester Prozesses ihre
Arbeitsweise. Sie beschaeftigen sich nicht mehr nur mit den "low
intensity areas" der langjaehrigen Angleichung der Grenzaufruestungen,
fluechtlingsfeindlichen Masznahmen und Gesetzen an die westlichen
Standards, sondern gehen zu Aktionen koordinierter Fahndungen und
Abschiebungen ueber. Nicht mehr Angleichung ist das Ziel der
westlichen BevoelkerungsplanerInnen, sondern praeventive Ergreifung
von Masznahmen, die wanderungs- oder fluchtwillige Menschen von
vornherein davon abhalten, in ihre potentiellen Ziellaender zu
gelangen. Das "neue" Verstaendnis basiert auf dem voelkischen Prinzip,
dasz Menschen vorrangig dort leben sollen, wo ihre "Heimat" ist, dort
wo ihr "Volk" "zuhause" ist, dort wo sich "ihr Boden" befindet.

Als eine der Folgekonferenzen zum Budapester Prozess fand am 29. und
30. Juni 1998 in Budapest die "Sonderkonferenz der Budapester Gruppe
zur illegalen Migration in Suedosteuropa" statt. Insgesamt 31 Staaten
nahmen an der Konferenz teil, darunter Albanien, Bosnien und
Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Mazedonien,
Griechenland, Ungarn, Italien, Polen, Slowakei, Slowenien und die
Tuerkei, Weitere TeilnehmerInnen: Europarat, Europaeische Kommission,
IGC, ICMPD, Interpol, IOM und UNHCR. Auf dieser Konferenz wurden die
Balkanstaaten (auszer der Bundesrepublik Jugoslawien, die nicht
teilnahm) auf Masznahmen zur Zerschlagung der "tuerkisch-albanischen"
Route verpflichtet, ueber die die "illegalen Bewegungen" in den
letzten Jahren zu Lande oder "weiter ueber die Adria und Italien nach
Westeuropa" vordringen wuerden. Folgende Masznahmen wurden
beschlossen:

- Einfuehrung der Visapflicht und Einschraenkung der Visaerteilungen
auch durch suedosteuropaeische Laender;

- Durchsetzung sogenannter kompletter Kontrollen an allen Grenzen, das
heiszt an allen Grenzuebergaengen muessen ab sofort alle Personen mit
ihren Papieren einzeln kontrolliert werden;

- Aufbau einer Ueberwachung der Ueberlandstraszen im Hinterland der
Grenzen;

- Einfuehrung von Carrier Sanctions gegen Transportunternehmen, die
"Illegale" befoerdern;

- Ausbau des Rueckuebernahmesystems auch zwischen den Staaten
Suedosteuropas;

- Austausch von Verbindungspolizisten;

- Verschaerfung der Strafverfolgung von illegal Reisenden und
FluchthelferInnen;

- Einrichtung nationaler Zentren zur Datensammlung "ueber neue
Fluchtrouten, Transportmittel, Dokumentenschwindel" sowie
"Schlepperei-Faelle und Schlepper-Organisationen".

Aus jedem Land sind diese Informationen ab dem 15. August 1998
regelmaeszig dem ICMPD in Wien zu melden. Die westlichen Staaten
verpflichten sich, die Beratung der Grenzpolizeien und Behoerden
laengs der Suedosteuropa-Route zu uebernehmen und in kurzen Abstaenden
Berichte ueber die Entwicklung der "illegalen Migration und der
trafficking Aktivitaeten" herauszugeben.; Experten fuer laengere Zeit
an "unangenehme Grenzuebergaenge" und " an Bereiche der gruenen
Grenze, die besonders anfaellig fuer illegale Migration sind" zu
schicken, mit dem Auftrag, die Arbeit der Grenzpolizeien zu beobachten
und zu beraten; Dokumenten-Experten besonders auf Flughaefen und
Seehaefen in Suedosteuropa zu stationieren, die die lokalen Polizeien
und Reiseunternehmen bei der Erkennung gefaelschter Papiere schulen
sollen; und Ausruestung und Training der Grenzpolizeien zu verbessern.

*Neue Politik*

Inhaltlich vertritt das ICMPD unter Leiter Jonas Widgren eine
Aufwertung der Fluechtlings- und Migrationspolitik zu einer Art
Leitwissenschaft in der Politologie und zum Leitfaden fast aller
Regierungsressorts: Als Ursache fuer alles, was auf der Welt passiert,
vom Bevoelkerungswachstum bis zur oekologischen Katastrophe, werden
die weltweiten Fluechtlingsstroeme gesehen, die die Sicherheit des
Westens herausfordern. Damit wird die internationale
Fluechtlingspolitik zu einem Politikbereich erster Ordnung, dem die
Geo- und Militaerpolitik, die Oekologie und die innere Sicherheit, die
Auszenpolitik und die Entwicklungshilfe untergeordnet werden sollen.
Interessierte Regierungen sollen bei der Erarbeitung von politischen
Masznahmen unterstuetzt werden, damit den "Wanderungsbewegungen von
Osten nach Westen und von Sueden nach Norden" begegnet werden kann.
Weiters soll ueberlegt werden, "wie Integration stattfinden, und wie
man die Auswanderung handhaben koennte - einerseits in Zusammenarbeit
mit den Herkunftslaendern, andererseits, um die Fremdenfeindlichkeit
in den Ziellaendern nicht zu provozieren". Das ICMPD wirkt wie eine
Verteidigungsanlage der westlichen Laender gegen Migration - die
Staaten sollen vor Fluechtlingen geschuetzt werden. Die Erarbeitung
von Studien und Statistiken im Auftrag verschiedenster Regierung haben
den Zweck, praeventive Masznahmen zu entwickeln, mit denen
Fluchtbewegungen schon im Ansatz eingedaemmt werden koennen und
Fluchtrouten nachhaltig zerschlagen werden. Inwieweit das Konstrukt
der "organisierten Schlepperkriminalitaet" mit der Arbeit des ICMPD
und der OeFM zusammenhaengt, musz noch erforscht werden.

Der entscheidende Beitrag der europaeischen Fluechtlingsbekaempfung
zum Kosovo-Krieg 1999 und zu kuenftigen Konflikten besteht weder in
der konkreten Fluchtabwehr noch darin, dasz diese praktisch an
Militaers und Hilfsorganisationen delegiert wurde. Sondern es geht um
die Wiederentdeckung des als Fluchtursachenbekaempfung bezeichneten
"Rechts auf Heimat". Es basiert auf der voelkischen Vorstellung,
Menschen wurzelten in einer Heimat und koennten daher nicht einfach
gehen, wenn es ihnen dort nicht gefaellt. Die Vorstellung, irgendwo
hin zu gehen, wo mensch in Ruhe leben kann, wird mit einer
Fluechtlingspolitik verhindert, die aehnlich wie voelkische Bewegungen
sagt, die Leute gehoeren dorthin, wo sie herstammen. Freigewaehltes
Leben in Fluchtlaendern wird unter diesen Umstaenden zu einem nur als
Zwischenloesung zu akzeptierenden Zustand. Das Fluechtlingslager wird
von der Zwischenloesung zur Dauerloesung. "Heimatnahe" Unterbringung
in Fluechtlingslagern moeglichst nahe an "Krisenregionen" soll
sicherstellen, dasz "Entwurzelung der Schutzsuchenden aus ihrer Heimat
und Kultur entgegengewirkt und die Rueckkehr erleichtert" wird (aus
einem Arbeitspapier fuer die zustaendige EU-Ratskommission v. Maerz
99)

Anfang 1999 trat der Amsterdamer Vertrag in kraft der auf dem EU-
Gipfel in Amsterdam im Juni 97 beschlossen wurde. Schrittweise soll
die Fluechtlingspolitik der Einzelstaaten zusammengefaszt und zur
vordringlichen europaeischen Aufgabe werden, um spaeter auf EU-Ebene,
weitgehend unter Ausschlusz richterlicher Kontrolle, zu einer
koordinierten Auszen- und Fluechtlingspolitik zu gelangen. Um einen
gemeinsamen "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" zu
schaffen, soll die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres
in der Europaeischen Union grundlegend neu geordnet werden. Die asyl-
und migrationspolitischen Entscheidungskompetenzen werden weitgehend
der direkten parlamentarischen Kontrolle enthoben und auf einen
kleinen Kreis migrationspolitischer Experten innerhalb des Rates
konzentriert werden. Die gemeinsame Regulierung der Migration ueber
die Auszengrenzen, wie sie der Schengener Vertrag vorsah, wird damit
durch die Konzentration politischer Entscheidungskompetenzen in
zentralen EU-Gremien ergaenzt. Dadurch ist die Fluechtlingsabwehr, wie
sie im Schengen-Raum bereits umgesetzt wird, nicht hinfaellig
geworden: sie umfaszt den Visumszwang fuer ueber 130 Laender, die
Bestrafung von Transportunternehmen, die Passagiere ohne ausreichende
Reisedokumente befoerdern, die Einrichtung von Gefaengnissen fuer
Fluechtlinge in den Transitzonen der Flughaefen, die Sammlung und
zentrale Verwaltung von Daten Hunderttausender Nicht-EU-BuergerInnen,
die verstaerkte Grenzueberwachung mit Hubschraubern,
Nachtsichtgeraeten, Schnellbooten, Hundestaffeln, Kontrollen in einer
30 Kilometer breiten Grenzzone, verdachtsunabhaengige Kontrollen auf
Bahnhoefen und in Zuegen, die Beteiligung der Bevoelkerung an der
Observierung des Grenzraumes, Finanzierung- und Ausbildungshilfen fuer
das Grenzregime der oestlichen und suedoestlichen Nachbarlaender. In
Polen beispielsweise finanziert die Europaeische Union bereits jetzt
Fahrzeuge fuer den Grenzschutz, den Ausbau von
Grenzueberwachungsanlagen und den Bau einer neuen Zentralstelle fuer
die GrenzsoldatInnen in Sued-Ost-Polen am Dreilaendereck Polen,
Ukraine, Slowakei im Ort Ustrzyki Gorne.

"Letztendlich ist in einem kuenftigen umfassenden Rechtsakt auch die
Frage zu klaeren, ob sich das in Europa in ganz anderen
verwaltungsrechtlichen Zusammenhaengen entwickelte Rechtsstaatskonzept
und das Modell rechtsfoermig durchsetzbarer Rechte tatsaechlich noch
fuer den Fluechtlingsbereich als einziges Instrument eignet. An die
Stelle von individuellen Bescheidverfahren koennte ein ausgeweitetes
Kontingentaufnahmeverfahren treten, das sich im uebrigen auch noch
relativ leicht mit neu zu entwickelnden Lastenteilungsmechanismen
kombinieren liesze", schrieb Manfred Matzka als fuehrender Beamter im
oesterreichischen Innenministerium in das "Stratgiepapier zu Migration
und Asylpolitik", das waehrend des oesterreichischen EU-
Praesidentschaft 1998 vorgelegt wurde. Aus dem subjektiven Recht auf
Asyl wird politisch gewaehrte kontingentierte Gnade.

Die oesterreichischen Migrationsstrategen entwickeln Vorstellungen vom
einheitlichen europaeischen Asyl- und Migrationsraum, die
gekennzeichnet sind durch Abschottung und Kontrolle und von einer
effizienten und koordinierten Abschiebepolitik. Die Genfer
Fluechtlingskonvention (GFK), die als internationales Vertragswerk
seit 1951 den Fluechtlingsschutz verbindlich regelt, wird als
unnuetzer "Ballast" (Manfred Matzka) entsorgt. Die GFK fuszte auf der
politischen Grundlage ortsungebundener Menschenrechte: Nicht das
Recht, an einem gewissen Punkt der Erde zu leben, stand bei ihr im
Vordergrund, sondern das Recht, ohne Verfolgung und von einem Staat
geschuetzt leben zu koennen. Den oesterreichischen Planern stellt sich
nun die Welt nicht mehr als ein "Konzert der Nationen" dar, sondern
als eine Schichtung demographischer Raeume um das europaeische
Kernland. An diesen Raeumen - unterteilt in "konzentrische Kreise" -
habe sich die Politik der EU-Staaten kuenftig zu orientieren.

Die Genfer Fluechtlingskonvention war der Versuch, ein international
gueltiges Recht zu schaffen, das eine Katastrophe, wie sie es vor und
waehrend des Zweiten Weltkriegs die Abschottungspolitik aller Laender
gegen Fluechtlinge aus dem deutschen Machtbereich war, vorzubeugen.
Die neuen StrategieplanerInnen gehen nun davon aus, dasz die GFK nicht
auf Asylsuchende bezogen war, die vor ethnisch begruendeter Gewalt
fluechten. Diese Annahme stellt das Herzstueck der angestrebten
europaeischen Neukonstruktion des Fluechtlingsrechts dar. Mit ihr soll
erreicht werden, dasz in Zukunft "ethnische" Fluechtlinge nur
temporaere Kontingentduldungen erhalten sollen (wie z.B. die Kosovo-
Albaner), anstatt einen Rechtsanspruch auf Asyl einklagen zu koennen.

Was die Technokraten der Fluechtlingsabwehr als raumplanerische Vision
fuer morgen entwerfen, wurde von westlichen Regierungen,
Hilfsorganisationen und Militaers laengst umgesetzt. Mit der
Einrichtung von UN-Schutzzonen und NATO-Protektoraten ist die GFK
praktisch auszer Kraft gesetzt worden. "Geschuetzt" werden
konstruierte ethnische Kollektive in Schutzzonen und Protektoraten.
Innen ethnisch rein, drauszen Stacheldraht und NATO-Bewachung. Dieses
neue "interethnische Konfliktmanagement" zielt nicht darauf ab, die
lokalen Fluchtursachen zu beseitigen, sondern die Fluechtlinge selbst.
Am Beispiel Kosovo ist diese Strategie zu sehen. Oesterreich und
Deutschland legten groszen Wert darauf, alle Kosovo-Albaner in das
Kfor-Protektorat rueckzufuehren. Jedewede Unterscheidung von
MigrantInnen faellt von vornherein weg. Einziges Kriterium ist
voelkische Bestimmbarkeit - "ethnische Zugehoerigkeit".
Ausschlaggebend fuer die Festlegung von Zahlen ueber "ethnische
Albaner" in europaeischen Staaten war eine Statistik des ICMPD.

*Plattform fuer eine Welt ohne Rassismus / bearb.*

Treffen der Plattform: jeden Dienstag 17 Uhr, Schottengasse 3a/1/59;
Kontakt: www.no-racism.net; fewor@no-racism.net

*

Literaturtips...:

Helmut Dietrich, Harald Gloede, Kosovo - Der Krieg gegen die
Fluechtlinge; Berlin, Februar 2000, Forschungsgesellschaft Flucht und
Migration; Verlag Libertaere Assoziation VLA
Jungle World Nr. 34 vom 16.8.2000; Dossier "Kerne und Kreise - Intime
Integration; Kerneuropa entwickelt sich zum Zentrum einer neuartigen
Herrschaftsordnung
Forschungsgesellschaft Flucht und Migration: ww.berlinet.de/mh/ffm
Jungle World: www.jungle-world.com
Internationa Centre for Migration Policy Development: www.icmpd.org
Oesterreichisches Forum fuer Migrationsstudien: www.oefm.org

... und eine Bitte:

Gruppen und Personen, die mehr Informationen ueber das International
Centre for Migration Policy Development (ICMPD) haben, bitte diese an
die Plattform fuer eine Welt ohne Rassismus schicken
(fewor@no-racism.net). Wir haben erst in wenigen Quellen Informationen
ueber ICMPD gefunden.

**********************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1010 wien, wipplingerstrasze 23/20
kontakt: bernhard redl
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
fax: ++43 (0222) 535-38-56
http://akin.mediaweb.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin