FPOeVP/Medien:
> Das Aus fuer nicht-kommerzielle Radios?
Das neue Radiogesetz -- Ein Lehrstueck aus der
Medienpolitik der Regierung
*
Vom Verband Freier Radios Oesterreich gibt es eine Stellungnahme
zur Regierungsvorlage zum Privatrundfunk- und zum KommAustria-Gesetz.
Letzteres behandelt die Errichtung einer "unabhaengigen"
Medienanstalt namens "Komm Austria", die der Radioverband
prinzipiell begrueszenswert findet, da sie in einer pluralen
Medien- und Meinungslandschaft auch Ausdruck staatlicher
Gewaehrleistungspflicht fuer offene Kommunikationswege bedeuten
kann. Die Betonung liegt jedoch hier auf "kann", wie weiterhin der
Stellungnahme zu entnehmen ist:
Der Position, dasz Medien in erster Linie Kulturgut und erst in
zweiter ein Wirtschaftsgut darstellen, traegt die Regierung
keinerlei Rechnung, insbesondere da in der Unabhaengige
Medienanstalt keine Einbindung gesellschaftlich relevanter Kraefte
aus dem Kunst- und Kulturbereich erfolgen wird. Das Abwaegen der
kulturellen Prioritaeten wird "Experten" ueberlassen, die
uebrigens vom Bundespraesidenten auf Vorschlag der Regierung (!)
bestellt werden. Der vorgesehene Bestellungsmodus in der
Medienkommission ergibt fuer die FPVP-Koalition ueber mittelbare
Vorschlagsrechte eine 2/3-Mehrheit. Damit ist die Unabhaengigkeit
der KommAustria-Medienanstalt einmal prinzipiell in Frage gestellt
und heiszt nichts anderes als die Kontrolle der elektronischen
Medien auf Jahre. Die Opposition und unabhaengige Experten werden
nicht eingebunden, was nach Ansicht des Radioverbands die
Sicherung der Meinungsaeuszerungsfreiheit im Sinne EMRK Art. 10
verletzt.
Die inhaltliche Aufgabenstellung ist unterdeterminiert - ebenso
die publizistische Grundversorgung wie Medienpaedagogik und
Forschung. Diese erfolgt lediglich im technologischen Sektor wie
z.B. Frequenzplanung und Frequenzoptimierung oder dem Einsatz
neuer Technologien. Der Schwerpunkt ist in der Regierungsvorlage
eindeutig auf Infrastruktur und Marktverhaeltnisse gesetzt. Im
Gegensatz dazu liegen in einigen Bundeslaendern der BRD die
Schwerpunkte auf Programmbeobachtung, Aus- und Weiterbildung und
Medienpaedagogik. Der Radioverband kritisiert ebenso die
Unvereinbarkeit, die sich aus der gleichzeitigen Zustaendigkeit
der Medienkommission fuer die Aufsicht ueber die
Rundfunkveranstalter und die Vergabe der Lizenzen ergibt.
Es erfolgt keine gesetzliche Verankerung der nicht-kommerziellen
Freien Radios, obwohl seit mehr als 2 Jahren rund 20% aller
Privatradios nicht-kommerzielle Freie Radios on air sind. Die
Beteiligungsgrenzen fuer Medieninhaber an Privatradios sollen
weitgehend fallen, was eine weitere Verschaerfung der
Medienkonzentration in Oesterreich mit sich bringen wuerde. Eine
wichtige Forderung waere fuer den Verband die Befreiung der
nichtkommerziellen Radios und Volksgruppenradios von Gebuehren,
wie Staatssekretaer Morak dies versprochen hatte.
1999 gab es fuer die Freien Radios in Oesterreich ca. 4 Mill. oeS
Bundeszuschusz, dieser wurde heuer auf 30% gekuerzt - und 2001
gibt es ueberhaupt keine Foerderungen mehr. Dies bedeutet fuer die
Radios den Schritt zur Kommerzialisierung und ist laut dem
Radioverband die Verweigerung des Staates, den Minimalzugang zu
Meinungsfreiheit und Medienvielfalt zu sichern.
Die Regierungsvorlage liegt noch bis zum 20.November zur
Begutachtung auf, um dann wohl kaum veraendert im Parlament
beschlossen zu werden. *akin*
Quelle: Verband Freier Radios Oesterreich, Schubertg.10, 1090;
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