Innsbruck:
> Spaetfolgen einer Regierungsbildung
Prozesz gegen vier Antifaschisten
Am 4. Februar 2000 wurde in Wien die neue schwarz-blaue Regierung
angelobt. In ganz Oesterreich kam es an diesem Tag zu
Protestkundgebungen gegen diese rechts-rechte Regierung. Auch in
Innsbruck taten mehr als 900 Personen ihren Unmut ueber die neue
Regierung und deren Programm kund.
Nach dieser angemeldeten Demonstration zogen rund 50 Jugendliche
zur OeVP-Zentrale in der Innenstadt und besetzten fuer gut eine
Viertelstunde deren Buero. Anschlieszend bewegte sich der Demozug
Richtung nahelegender FPOe-Zentrale, wo es zu einer Sitzblockade
kam. Die Polizei zog trotz friedlicher Stimmung der
DemonstrantInnen mehr und mehr Kraefte zusammen und errichtete
eine Sperre. Als ein Aktivist diese Polizeisperre umging und sich
wieder vor die FPOe-Zentrale begab, wurde er nach seinem Ausweis
gefragt. Er erklaerte keinen bei sich zu tragen (in Oesterreich
besteht nur fuer Nicht-OesterreicherInnen Pflicht einen
Personalausweis oder Pasz bei sich zu haben) und sich eh wieder
entfernen zu wollen. Als er daraufhin vom Polizisten angehalten
wurde, setzte er sich aus Protest auf den Boden und verschraenkte
die Beine. Zwei weitere Aktivisten gesellten sich zu ihm und sie
hakten sich mit den Armen ein. Die Polizei begann anschlieszend
die drei Demonstranten zu umringen. Laut Polizeiaussagen im
Vorverfahren war die Ausweisforderung aufgrund "polizeifeindlicher
Parolen", des "Tragens einer Sturmmaske und einer roten Fahne"
erfolgt. Auszerdem soll der Beschuldigte einen ca. 4 Meter breiten
Gehsteig und so den FuszgaengerInnenverkehr blockiert haben. Eine
vierter, anwesender Aktivist wollte Auskunft ueber den Grund der
Festnahme der drei Jugendlichen erfahren, woraufhin ihm schlicht
und einfach "Vermummungsgesetz" erwidert wurde. Dabei besteht ein
solches (noch) nicht in Oesterreich. Da- durch wurde auch dieser
Passant fuer die Polizei interessant und nachdem er ueber einen
Muelleimer gezerrt und halb ausgezogen worden war, verhafteten die
Beamten ihn auch. Die Polizei hat die drei sitzenden
DemonstrantInnen dann gewaltsam getrennt und alle vier
festgenommen. Die Verhafteten wurden anschlieszend ca. 9 Stunden
lang verhoert und festgehalten, und kamen am Abend wieder frei.
Ihnen wird nun "Widerstand gegen die Staatsgewalt", "versuchte
schwere Koerperverletzung", sowie eine Reihe von
Verwaltungsuebertretungen ("Stoerung der oeffentlichen Ordnung",
usw. ) vorgeworfen. Einige weitere DemonstrantInnen erhielten
bereits via Post Verwaltungsstrafen (z.B. wegen "Laermerregung"
und "Stoerung der oeffentliche Ordnung") in der Gesamthoehe von
mehreren tausend Schilling. Dabei war sich die Polizei nicht mal
zu schade, einigen dieser Aktivisten die punktgenau gleichen
Aussagen vorzuwerfen. Ueberraschend und erwaehnenswert ist die
Tatsache, dasz die Strafen bereits nach einigen wenigen Wochen bei
diesen Aktivisten angelangten.
Nachdem das Hauptverfahren bereits zweimal verschoben worden war,
kam es am 13. Oktober dann doch zum Prozesz. Die 4 Antifaschisten
wurden wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" und einiger
Verwaltungsdelikte fuer schuldig gesprochen. Ein Aktivist wurde
auf Grund seiner Minderjaehrigkeit vom Richter verschont, waehrend
ein weiterer zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurde. Ueber
die beiden anderen Demonstranten wurden unbedingte Geldstrafen
verhaengt, zusaetzlich zu den Prozeszkosten. Insgesamt muessen die
4 Antifas nun eine Summe von mehr als 30.000 Schilling zahlen,
einzig und alleine weil sie friedlich gegen die schwarzblaue
Regierung protestiert hatten. Spenden daher bitte auf
nachfolgendes Konto einzahlen: Nummer: 33.808.353, Bank:
Raiffeisen, BLZ 36000 (ABC Innsbruck / bearb.)
Kontakt ABC Innsbruck; LOM, Postlagernd 6024 Innsbruck Austria;
abcibk@hushmail,com
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1010 wien, wipplingerstrasze 23/20
kontakt: bernhard redl
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
fax: ++43 (0222) 535-38-56
http://akin.mediaweb.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin