Graz:
> Erneut Polizeiuebergriffe
Bericht von AktivistInnen der Gruppe Mayday
Es scheint kein Ende der polizeilichen UEbergriffe gegen die linken
Szene in Graz in Sicht zu sein:
Nach den Vorfaellen vom 6.10. kam es am 14.10. beim Besuch der "Kulturkarawane
gegen rechts" und
einem anschlieszenden Straszenfest erneut zu Eskalationen. Schon die
Tatsache, dasz ein abendlicher
Demonstrationszug von ca. 50 Leuten von ca. doppelt so vielen Beamten
der Sondereinheit "Taurus"
permanent eingekesselt war, sagt einiges ueber das momentane Klima
aus. Noch dazu, wo die
Teilnehmerinnen, die sich durchwegs friedlich verhielten, staendig
und aufdringlich gefilmt wurden.
Kleinigkeiten wie eine kleine Performance mit FeuerschluckerInnen nutzte
die Polizei fuer sofortige
Einsaetze und Anzeigen.
Ein massiver UEbergriff fand dann im Verlauf des spaeteren Abends am
Eisernen Tor statt: Ein
Jugendlicher hatte angeblich Polizisten bedroht, was eine Personalienaufnahme
ja noch erklaert hatte.
Doch anstatt einfach die Daten aufzuschreiben, griff die "Taurus"-Einheit
ein und verhaftete den
Burschen. Als der Versammlungsleiter dazukam und den Grund fuer die
Verhaftung wissen wollte, wurde
er selbst von den Beamten angegriffen, "Wenn Sie nicht verschwinden,
sind Sie auch dran...",
weggestoszen, der Arm wurde ihm nach hinten verdreht und er wurde am
Boden weggeschleift. Seine Rufe
machten andere FestteilnehmerInnen aufmerksam, die daraufhin ebenfalls
hinliefen, sich
dazwischenstellten und von der Polizei eine Rechtfertigung fuer ihr
Vorgehen verlangten. Die
"Taurus"- Beamten draengten auch sie mit Gewalt zurueck, dabei fielen
gegenueber Mayday-Leuten
Drohungen wie: "Wenn Sie da nicht verschwinden, nehmen wir noch einen
mit." (Dienstnummer 494)
Oder - noch schlimmer - :" Dein Gesicht merk ich mir, pasz auf, dasz
Du mir nicht allein ueber den Weg
laeufst."
Als wir danach vom Einsatzleiter Dr. Lecker eine Erklaerung fuer den
gesamten Vorfall verlangten,
hatte der natuerlich nichts gesehen und gehoert. Er meinte nur, wir
koennten ja eine schriftliche
Beschwerde einreichen. Allerdings: Wir forderten den Einsatzleiter
von "Taurus" (bereits erwaehnte
Dienstnummer 494) vergeblich auf, uns die Dienstnummern der Beamten
zu nennen, die gegenueber dem
Versammlungsleiter so aggressiv und gegen jedes Recht eingeschritten
waren oder die die Leute
bedroht hatten.
Um etwas klarzustellen: Beim Straszenfest handelte es sich nicht um
eine Veranstaltung von Mayday
2000, wohl haben viele von uns mitgemacht. Wir wissen nicht, was dieser
Jugendliche getan oder nicht
getan hat. Aber seine Verhaftung war auf keinen Fall gerechtfertigt,
sondern eine sinnlose
Provokation, und klar rechtswidrig war das brutale Vorgehen gegenueber
dem Versammlungsleiter.
Deswegen haben wir eingegriffen, und wir protestieren energisch gegen
die Drohungen und die Gewalt
uns gegenueber!
Doch noch erschreckender ist der zweite Zwischenfall dieses Abends:
Ein Teilnehmer des naechtlichen
Demozuges war beim Burgtor unter den Demowagen geraten, das Auto ueberfuhr
sein Bein. Aufgrund der
Dunkelheit unter dem Torbogen, des Gedraenges und der lauten Musik
bemerkte niemand diesen Unfall
auszer zwei Jugendlichen und den Einsatzpolizisten. Etwas Unglaubliches
passierte: Die Polizisten
unterlieszen es nicht nur, sofort die Rettung zu rufen, sondern forderten
die Jugendlichen, die
helfen wollten, auf, weiterzugehen: "Geht's weiter, laszt ihn liegen,
er ist selber schuld." Zum
Glueck taten die beiden das nicht, sondern alarmierten noch zwei weitere
DemonstrantInnen und riefen
die Rettung - was gut 20 Minuten dauerte, da sie keine Handys bei sich
hatten. Als dann das
Unfallkommando die Jugendlichen zum Unfallhergang befragte, trafen
Beamte der Sondereinheit ein und
begannen, die Leute einzuschuechtern: Warum sie jetzt noch demonstrieren
mueszten, ob sie wieder etwas
getan, vielleicht eine Sachbeschaedigung begangen haetten... Es waren
Beamte derselben Einheit, die
zuvor beabsichtigt hatten, einen Verletzten einfach in der Dunkelheit
liegen zu lassen! In
Zusammenhang mit dem skrupellosen Verhalten der Polizisten bei diesem
Unfall muessen auch die
Drohungen, die bei dem Straszenfest gegen AktivistInnen gefallen sind,
ernst genommen werden. Schon
ein paar Wochen zuvor hatten Beamte einer Sondereinheit drei junge
Leute aus dem Stadtpark grundlos
mitgenommen, beschimpft und erklaert, das koenne man je locker als
drei Selbstmorde ausschauen lassen.
Polizeiliche Leserbriefe
Wenige Tage nach dem Straszenfest reagierte die Einheit "Taurus" darauf,
dasz Mayday 2000 den brutalen
Polizeieinsatz vom 6.10. oeffentlich gemacht hatte: In Briefen an die
Lokalzeitungen ueberhaeufte die
Polizei die Gruppe und besonders jene Leute, die fuer Mayday-Aussendungen
namentlich unterzeichnet
hatten, mit Verleumdungen und Vorwuerfen. Fuer alles, was an angeblichen
Beleidigungen und
Aggressionen gegenueber der Polizei passiert sein soll, macht "Taurus"
Mayday verantwortlich. Damit
werden nicht nur die LeserInnen, sondern saemtliche Polizisten gegen
uns aufgehetzt, und besonders
gegen jene AktivistInnen, deren Namen amtsbekannt oder oeffentlich
fuer Mayday stehen.
Nicht umsonst hat ein angeblich Verantwortlicher fuer Mayday am 15.10.
fuer das Verteilen von
Flugblaettern vor dem Sitz der Landesregierung wieder eine Anzeige
erhalten - wegen "nicht
genehmigten Verteilens von Flugblaettern" (Anm.: fuer politische Flugblaetter
gibt es eigentlich keine
Genehmigungspflicht). Doch angesichts der momentanen Einschuechterungsversuche
und Drohungen durch di
e Polizei sind es nicht nur Anzeigen, die wir befuerchten. In einer
Situation, in der sich einige
Angehoerige der Exekutive offenbar immer mehr zu Aktionen im Graubereich
der Legalitaet ermutigt
fuehlen und offen Leute bedrohen, heiszt das, dasz die Beschuldigungen
von "Taurus" uns massiv
gefaehrden und zur Zielscheibe machen.
So darf es nicht weitergehen
Was musz eigentlich noch passieren, damit in Graz oeffentlicher Protest
gegen die Polizei laut wird,
z.B. innerhalb der politischen Opposition? Dasz am 6.10. junge Leute
in Handschellen festgenommen,
angezeigt, gedemuetigt und miszhandelt wurden, nur weil sie ein Transparent
hochgehalten und ein paar
Zwischenrufe gewagt hatten, reichte offenbar nicht. Schweigen konnte
die Polizei nur als Ermutigung
auffassen, und so macht sie weiter... Anfragen im Gemeinderat, im Landtag
oder im Parlament;
Stellungnahmen in der Presse, Protest direkt bei der Polizei, was auch
immer, aber meldet Euch
endlich zu Wort!
Wir danken den solidarischen Menschen aus anderen Bundeslaendern ganz
herzlich fuer ihre Rueckmeldungen
und Unterstuetzungsangebote und bitten weiterhin um Eure Solidaritaet!
Wir greifen eine Anregung auf
und informieren hiermit alle, die direkt ihren Protest bei der zustaendigen
Stelle ausdruecken wollen:
Bundespolizeidirektion Graz, Paulustorgasse 8, 8010 Graz, tel. 888
0; Polizeidirektor Dr. Franz
Stingl.
Nach wie vor ersuchen wir dringend um Spenden fuer die Rechtshilfe:
BLZ 38 000, Sparbuchnummer 32 22
61 85, Bezeichnung Mayday 2000 Graz.
mayday2000graz@hotmail.com
------
> Gruesz Gott, Salzburg
Gendarm beschimpft 17-Jaehrigen -- und feuert auf ihn!?
Dass er wegen einer Nichtigkeit zur Waffe gegriffen hat, duerfte einen
45-jaehrigen, in Hallein
wohnenden Gendarmeriebeamten nun vor die Disziplinarkommission und
vielleicht sogar vor Gericht
bringen: Der am Landesgendarmeriekommando Beschaeftigte hatte im Vorbeigehen
aufgeschnappt, wie ein
17-jaehriger Tuerke seinen Freunden irgend etwas ueber einen "Ex-Polizisten"
erzaehlte und sich davon
nicht nur betroffen, sondern auch derart beleidigt gefuehlt, dass er
seine Dienstwaffe holte und
sogar einen Schuss abfeuerte. Der Beamte wurde vorlaeufig vom Dienst
suspendiert, wie die
Sicherheitsdirektion bekanntgab.
Der Vorfall spielte sich in der Freizeit und vor der Wohnung des Beamten
ab: Auf dem Weg vom
Hauseingang zur Tiefgarage ging der Gendarm an einer Gruppe Jugendlicher
vorbei und schnappte die
Bemerkung vom "Ex-Polizisten" auf. Der 45-Jaehrige bezog die Sache
prompt auf sich, ging zu dem
17-Jaehrigen und beschimpfte ihn. In der Folge kam es sogar zu einem
Handgemenge, waehrend dessen
Verlauf der 15-Jaehrige seinem Freund zu Hilfe eilte.
Dann holte er seine Waffe
Der Gendarm stuerzte, stand wieder auf, ging in seine Wohnung und kam
nach kurzer Zeit mit einer
Pistole zur Gruppe zurueck. Die richtete er auf den 17-Jaehrigen, bezeichnete
ihn angeblich noch als
"Tuerkenschwein" und forderte auszerdem den 15-Jaehrigen auf, zur Seite
zu gehen, ansonsten werde er
"auch erschossen".
Als sich der aeltere der beiden entsprechend eingeschuechtert zur Hausmauer
umgedreht hatte, fiel der
Schuss, wobei derzeit noch nicht geklaert ist, in welche Richtung der
Gendarm gezielt hat. Der Mann
ging jedenfalls anschlieszend zurueck in seine Wohnung, was die beiden
Burschen nutzten, um sich aus
dem Staub zu machen und den Vorfall beim Gendarmerieposten Hallein
anzuzeigen.
Bei seiner ersten Einvernahme bestaetigte der Beamte das Handgemenge,
leugnete aber die Schussabgabe.
Er gab an, sich ueber den Vorfall derart aufgeregt zu haben, dass er
dem Tuerken "nur einen Denkzettel
mit einem Knallkoerper verpassen wollte". Seine Kollegen stellten bei
der Hausdurchsuchung indes
nicht nur die Tatwaffe, sondern am Tatort auch eine leere Patronenhuelse
sicher. Der Beamte wurde vom
Dienst suspendiert, im Anschluss an die Erhebungen wird er der Staatsanwaltschaft
und der
Disziplinarkommission angezeigt werden, heiszt es in der Aussendung
der Exekutive. (APA/OEkoli)
---
> Im Spinnen-Net der Obrigkeit
Irgendwie musz doch dieses verdammte Internet in den Griff zu bekommen
sein, denken sich die hohen
Herren. «Convention on Cyber-Crime» nennt sich der neueste
Versuch einer internationalen Regelung,
an der zur Zeit der Europarat bastelt. Doch obwohl der Vertrag zunaechst
nur fuer die 41 Mitglieder
der europaeischen Ratsversammlung relevant sein soll, haben auch das
US-Justizministerium und das FBI
bei dem Entwurf mitgeholfen, da auch die US-Regierung ein groszes Interesse
an einer nachfolgenden
Ratifikation hat.
Die aktuelle Version des Entwurfs des geplanten Abkommens wurde am 2.
Oktober veroeffentlicht. Die
«Global Internet Liberty Campaign» (GILC), ein Zusammenschluss
von ueber 50 Gruppen unter anderem
aus den USA, Frankreich, Groszbritannen, Bulgarien, Kanada, Italien,
Suedafrika, Australien, Ruszland,
den Niederlanden, Daenemark und OEsterreich hat sich gegen diese Konvention
ausgesprochen, die unter
anderem den Polizeikraeften mehr Rechte im Internet einraeumen wuerde.
Private Sicherheitsmasznahmen im
Netzwerk waeren dabei tabu und Firmen wuerden gezwungen, umfassende
Logfiles, also
Protokoll-Mitschnitte des Netzverkehrs zu archivieren. Die GILC hat
sich daher in einem Brief an den
Generalsekretaer des Europarates, den ehemaligen OEVP-Nationalrat Walter
Schwimmer gewandt:
Wir schreiben Ihnen im Namen einer groszen Zahl von privaten Organisationen
in Nordamerika und
Europa, um unseren Einspruch gegen die vorgeschlagene Convention on
Cybercrime kundzutun. Wir
glauben, dass der Vertragsentwurf einen krassen Gegensatz darstellt
zu den wohlerworbenen Normen zum
Schutz des Individuums, dass er die polizeilichen Rechte nationaler
Regierungen auf nicht
angemessene Art und Weise ausdehnt, dass er die Entwicklung von Netzwerksicherheitsloesungen
unterminiert, wenn nicht verunmoeglicht, und dass er der exekutiven
Gewalt Ermaechtigungen einraeumt,
die diese in einem Rechtsstaat nicht besitzen sollte.
Wir wehren uns besonders gegen die Auflagen, die Internet-Anbieter verpflichten,
alle Aktivitaeten
ihrer Kunden zu mitzuloggen. (Artikel 17, 18, 24, 25). Diese Auflagen
stellen ein nicht zu
unterschaetzendes Risiko fuer das Recht auf Privatsphaere sowie die
Menschenrechte der Internetnutzer
dar und stimmen nicht mit den wohlerworbenen Prinzipien des Datenschutzes,
wie beispielsweise der
Datenschutzrichtlinie der EU, ueberein. AEhnliche Informationen ueber
Kommunikationswege wurden in der
Vergangenheit verwendet, um Dissidenten zu identifizieren und Minderheiten
zu verfolgen. Wir draengen
darauf, die genannten Auflagen in einem modernen Kommunikationsnetzwerk
nicht vorzuschreiben.
Unserer Meinung nach ist der gesamte Artikel 18 mit dem Artikel 8 der
Europaeischen
Menschenrechtscharta und mit der Rechtssprechung des Europaeischen
Gerichtshofes fuer Menschenrechte
unvertraeglich.
Weiters sprechen wir uns entschieden gegen die Konzeption von "Illegalen
technischen Hilfsmitteln",
wie sie in Artikel 6 entworfen wird, aus. Wir glauben, dass das vorgelegte
Konzept ausreichend
genaue Definitionen vermissen laesst, um nicht zu einer universell
einsetzbaren Klausel zu werden,
die sich gegen jede Art von computerbasierter Aktivitaet verwenden
laesst [...].
Die Kriminalpraeventionsmasznahmen der Artikel 9 und 11 koennten einen
abkuehlenden Effekt auf den
freien Austausch von Informationen und Ideen ausueben. Die zwingende
UEbernahme von Verantwortung fuer
die Inhalte Dritte durch Internetprovider stellt eine Unsinnigkeit
fuer die Anbieter von neuen
Netzwerk-Services dar und wird die unangemessene UEberwachung privater
Kommunikation foerdern.
Dem Artikel 14, der die Voraussetzungen fuer die Suche nach und die
Beschlagnahmung von gespeicherten
Computerdaten umreiszt, fehlen die notwendigen prozeduralen Sicherheitsmechanismen
um die Rechte des
Individuums zu schuetzen und um sicherzustellen, dass ein unabhaengiger
Richter befasst werden muss,
um so die grundlegenden Freiheiten und Rechte zu respektieren, bevor
eine staatliche Durchsuchung
durchgefuehrt wird. Solche Durchsuchungen wuerden eine "beliebige Einmischung"
nach internationalen
Rechtsnormen gestatten.
Die Artikel 14 und 15 koennten zu einem verpflichtenden Zugang der Regierung
zu Verschluesselungscodes
fuehren [...] Privacy-Experten warnen davor, dass die Versuche, eine
internationale Konvention zum
CyberCrime zu entwickeln, zu "fundamentalen Einschraenkungen von Privatsphaere,
Anonymitaet und
Verschluesselung" fuehren wuerden. [...]
Ein Brief von fuehrenden Sicherheitsexperten, Lehrenden und Groszverkaeufern
stellt fest, dass "der
vorgeschlagene Vertrag unabwendbar darin resultieren koennte, dass
Techniken und Software, die
ueblicherweise benutzt werden, um Computersysteme for Attacken zu schuetzen,
kriminalisiert werden
koennten" und dass der vorgeschlagene Vertrag "nachhaltige Wirkung
haette auf Sicherheitsexperten,
Forscher und Lehrende." [...]
Wir glauben, dass jeder Vorschlag, neue Autoritaeten in der Ermittlung
und Strafverfolgung zu
schaffen, eine sorgfaeltige Abwaegung der Artikel 8 und 10 der Europaeischen
Menschenrechtskonvention
[Schutz der Intimssphaere und der Freien Meinungsaeuszerung] und der
verwandten Rechtssprechung des
Europaeischen Gerichtshofes fuer Menschenrechte beinhalten sollte.
[...]
Abschlieszend spricht auch die Allgemeine Deklaration der Menschenrechte
direkt von den
Verpflichtungen jeder Regierung, die Privatheit der Kommunikation zu
schuetzen und die Meinungs- und
Redefreiheit in neuen Medien zu gewaehrleisten. Artikel 12 sagt, dass
"niemand einer beliebigen
Einmischung in seine Privatsphaere, seine Familie, sein Heim oder sein
Korrespondenz unterworfen
werden soll; dieses Recht beinhaelt die Meinungsfreiheit ohne jedwede
Einmischung sowie das Recht,
Informationen und Ideen ueber jegliche Medien, unabhaengig von Grenzen,
zu suchen, empfangen und
transportieren."
Wir bitten Sie, den vorliegenden Entwurf nicht so zu billigen. Wir,
die Unterzeichneten, sind
bereit, die europaeische Kommision mit Experten auf diesem Gebiet zu
unterstuetzen und eine bessere
Version des Dokuments bereitzustellen, die nicht nur auf Bestrafung,
sondern auch auf die Praevention
von Computerverbrechen abzielt
Der ungekuerzte Volltext findet sich unter anderem bei: quintessenz
(AT) unter
http://www.quintessenz.at/
Referenz-Dokumente:
COE Convention on Cyber-Crime (draft) http://conventions.coe.int/treaty/EN/projets/cybercrime.doc
COE Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms
http://www.coe.fr/eng/legaltxt/5e.htm
COE Conventions - Background http://conventions.coe.int/treaty/EN/cadreintro.htm
IAB/IESG Statement on Wassenaar Arrangement http://www.iab.org/iab/121898.txt
IETF Policy on Wiretapping (RFC 2804) ftp://ftp.isi.edu/in-notes/rfc2804.txt
OECD Cryptography Policy Guidelines (1997) http:// www.oecd.org//dsti/sti/it/secur/prod/e-crypto.htm
OECD Guidelines for the Security of Information Systems (1992)
http://www.oecd.org//dsti/sti/it/secur/prod/e_secur.htm
Security Focus Commentary on COE Convention http://www.securityfocus.com/news/39
Statement of Concern from Technology Professionals on Proposed COE
Convention on Cyber-Crime
http://www.cerias.purdue.edu/homes/spaf/coe/ TREATY_LETTER.html
Universal Declaration of Human Rights http://www.un.org/Overview/rights.html
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1010 wien, wipplingerstrasze 23/20
kontakt: bernhard redl
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
fax: ++43 (0222) 535-38-56
http://akin.mediaweb.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin