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Aussendungszeitpunkt: 6.9.2000; 23:00
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Kapitalismus/Widerstand/Initiativen:

> Auf nach Prag!

26. September: Globaler Aktionstag zur
IWF/Weltbank-Tagung

Von 26.-28. September treffen sich an die 20.000 Delegierte des Internationalen Waehrungsfonds (IWF)
und der Weltbank in Prag. Ziel des Treffens ist die weitere Liberalisierung der Weltwirtschaft. IWF
und Weltbank vertreten aggressive kapitalistische Interessen zugunsten multinationaler Konzerne und
Groszbanken mit katastrophalen Folgen fuer die Entwicklungslaender. Die Bedingungen der
Kreditvergabe der Weltbank treiben diese immer weiter in die Verschuldung und Abhaengigkeit.
Systematisch werden die sozialen und oekologischen Lebensbedingungen der Menschen verschlechtert, um
den Profit zu steigern. Millionen Menschen werden zu Fluechtlingen gemacht. Die IWF-Politik
verursacht Armut, Krankheit und Kinderarbeit.

Oesterreich:

Auch der blau-schwarzen oesterreichischen Regierung steht der IWF zur Seite, um ihre neoliberale
Politik zu unterstuetzen. Die Folgen werden gravierend sein: Der Sozialstaat wird kaputt gespart und
auch in Oesterreich wird die Schere zwischen Arm und Reich noch weiter auseinandergehen.

"Global Day of Action":

Nun haben wir in Prag die Moeglichkeit, unseren Unmut gegen diese kapitalistische
Gesellschaftsordnung kund zu tun. Unser friedlicher Protest am 26. September, zu dem ueber 10.000
DemonstrantInnen aus ganz Europa erwartet werden, soll fuer alle ein Zeichen sein, die unter den
gegenwaertigen Verhaeltnissen leiden, und diejenigen ermutigen, die sich zur Wehr setzen wollen. An
diesem "Global Day of Action" wird es weltweit Kundgebungen und Aktionen mit maszgeblicher
Beteiligung der Gewerkschaften geben. Nach dem groszen Erfolg der gescheiterten WTO-Konferenz von
Seattle, seit der es einen immensen Aufschwung in der amerikanischen Protestbewegung gegeben hat,
nach den Protesten in Washington, Millau und Okinawa wollen wir auch in Prag gegen Ausbeutung und
Heuchelei auftreten!

(Aufruftext/gek.)

Die Kampagne wird unterstuetzt von: Wiener Gruenen, Peter Kreisky (FSG), Linkswende, Die Bunten,
Euromarsch - Oesterreich, Sozialistische Jugend Oesterreich, Aktion kritischer Schuelerinnen und
Schueler, Informationsgruppe Lateinamerika, SOAL, KPOe, Kommunistischer StudentInnenverband,
Kommunistische Jugend - Junge Linke, GLB, AUGE, GPA-SchuelerInnen, GPA-StudentInnen, Plattform fuer
Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards in der WTO, Begegnungszentrum fuer aktive
Gewaltlosigkeit, Salzburger Forum gegen MAI-WTO, Arbeitsgemeinschaft Christentum und
Sozialdemokratie, Wiener Friedensbewegung, Mexiko-Plattform u.a.

Informationsveranstaltung

"Von Seattle nach Prag", 15.9., 19:00, GDG-Raeume (Gewerkschaft der Gemeindebediensteten),
Maria-Theresienstr.11, 1090 Wien, (U2 Schottentor). Moderation: Leo Gabriel. DiskutantInnen: Claudia
Werlhof (Uni Innsbruck), Peter Sachartschenko (Euromarsch), Susanne Jerusalem (Gemeinderaetin der
Gruenen), Pedram Shahin (Linkswende).

Wie komme ich nach Prag?

Bahn: 25.9. Abfahrt-Wien-Westbahnhof: 21:25, Ankunft-Breclav: 22:48, Umstieg: 01:27,
Ankunft-Prag-Hauptbahnhof: 5:31; 26.9. Abfahrt-Prag-Holesovic: 18:39, Ankunft-Wien-Suedbahnhof:
23:03; Ticket: 500 - 600,- Info: 06991/ 9223 381 und manak@ chello.at

BUS: Abfahrt: 25. 9., 20:00, Schwedenplatz. Rueckfahrt: 26. 9., Abend. Preis: 350, 300,- (erm.).
Karten: 0664/1841289
 

Kontakte:

Autonome S26 Mobilisierung: gotoS26@gmx.net;
Anti-IWF Komitee Innenstadt: j. Montag, 19h, "Tunnel", 1080, Florianigasse 39;
Smash IWF Action Group: Treffen j. Mittwoch, 19 Uhr, Amerlinghaus;
Komitee gegen Neoliberalismus: Treffen j. Donnerstag, 17.30, Biobar Teinfalt, 1010, Teinfaltg.5;
Komitee Bruck an der Leitha gegen IWF: regelmassige Treffen erfragen unter: 0676/ 6316202;
Mobilisierung zur Gewerkschaftsdemo am 23. September in Prag: gegeniwf@gmx.net
 
 
 

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Sonstige Termine zum Thema

Fr., 8.9., 19.00 Uhr, WUK, Waehringerstr. 59, 1090 Wien: "Prag und wir" (mit Gaesten aus Deutschland
und England)

Sa., 9.9., 10.00 Uhr, WUK, Seminar: Von Antikapitalismus zur Revolution

Sa., 9.9., 20.00 Uhr, FZ, Waehringerstr. 59/ Stiege 6/2. Stock, 1090 Wien, Tel. 01/ 408 5057, Video
"Unsichtbare Hausarbeiterinnen" (Berlin 1999) ueber die Situation von Frauen ohne Papiere, Vortrag
zu Globalisierung, Feminisierung der Armut, Auswirkungen im Trikont und in Oesterreich von Luzenir
Caixeta MAIZ, Migrantinnenzentrum in OOe). Diskussion (nur fuer Frauen!!!)

Di., 12.9., 19.00 Uhr, EKH, Wielandgasse 2-4, 1100 Wien (U1 Keplerplatz), Infoveranstaltung zu IWF &
Weltbank zur Entwicklung und gegenwaertigen Politik von Weltbank und IWF mit Karin Kuebelboeck
(OeFSE). Film: Call to Action S26 (Mobilisierungsvideo von INPEG).

Mi., 13.9., 20.00 Uhr, 7stern, Siebensterngasse 31, 1070 Wien. Kinoki Mikrokino mit den Filmen:
Breaking the Bank: A Challenge to the IMF & the World Bank (USA 2000, 74min, engl. OV); Showdown in
Seattle. Five Days that shook the WTO (USA 1999, 150 min, engl. OV) UKB: ATS 50,-

Sa., 16.9., 20.00 Uhr FZ, Waehringerstr. 59/ Stiege 6/2. Stock, 1090 Wien: Vortrag zu IWF und
Weltbank von Claudia von Werlhof. (nur fuer Frauen!!!)

Mo., 18.9., 20.00h: Kulturzentrum 7stern: Diskussion und Film zum Prager Gipfel, Hannes Hofbauer:
Weltbank & IWF - Die finanzpolitischen Traeger der Nachkriegsordnung. Karin Kuebelboeck (OeFSE): Die
Agenda von Prag. Impulsreferat zur gegenwaertigen Politik von Weltbank und IWF. Ca 22.00 Uhr,
Kinoki-Filmvorfuehrung (UKB: ATS 50,-) Breaking the Bank, engl. OV)
 
 

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Rechtliche Tips
Originaltext von Anarchist Black Cross Innsbruck
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(de) S26 Praha: rechtliche Infos fuer CZ
 

dies ist von den S26 Wien ins Netz gesetzt worden, kopiert von der INPEG-
Webseit. Kommt gekuerzt in die Broschuere (die Teile ueber unerwuenschte
Personen lassen wir groesstenteils weg).

R E C H T L I C H E   I N F O S   T S C H E C H I S C H E   R E P U B L
I K

1.0 EINREISE- UND AUFENTHALTS-BESTIMMUNGEN

Die gesetzeslage fuer auslaenderInnen in der Tschechischen Republik ist,
je nach visapflicht unterschiedlich geregelt.
 

        1.1 BENOETIGTE DOKUMENTE
 

Fuer die einreise benoetigt mensch jedenfalls:
- Gueltiger Reisepass (fuer staatsbuergerInnen der meisten staaten, inklusive
EU-mitgliedsstaaten)
- Gueltiges Visum (nur fuer staatsbuerger bestimmter staaten, hauptsaechlich
der nachfolgestaaten der ehemaligen Sovietunion; auf der anderen seite nicht
fuer staatsbuerger aus dem EU-raum).
- TouristInnen aus der EU können bis zu 90 Tagen mit gultigem Personalausweis
oder Reisepass visumsfrei in die Tschechische Republik einreisen. Die Grenzbehorden
der Tschechischen Republik akzeptieren keine Passersatzpapiere mehr. Der
ausweis muss bei der ausreise noch 90 tage gueltig sein.

Folgende laender benoetigen kein visum:
Andorra, Argentinien, Belgien, Bulgarien, Kanada, Chile, Daenemark, Estland,
Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Japan, Kroatien, Lettland,
Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Korea, Malaysien, Malta, Monaco, Niederlande,
Neuseeland, Norwegen, Oesterreich, Polen, Portugal, Romaenien, San Marino,
Ungarn, Zypern

Folgende laender benoetigen eine offizielle einladung (kann sich aendern):
Kazachstan, Kyrgystan, Moldavien, Turkmenistan, Ukraine

Solltest du eine derartige einladung benoetigen, wende dich an INPEG <Prague2000_cz@hotmail.com>
--eine bestaetigung sollte als einladung funktionieren.

Die grenzpolizei kann eventuell weiteres verlangen:
- Krankenversicherungsnachweis fuer die zeit des aufenthaltes in der Tschechischen
Republik (war bisher bei EU-BürgerInnen nicht üblich). Hierzu ist immer
bei der eigenen krankenversicherung zu pruefen, ob die abgeschlossene krankenversicherung
auch die Tschechische Republik einbezieht. Eventuell ist bei der eigenen
botschaft nachzufragen, ob ein diesbezugliches abkommen mit der Tschechischen
Republik besteht. Trifft dies nicht zu, dann ist eine zusaetzliche Krankenversicherung
abzuschliessen.
- Eine ausreichende begruendung der ernsthaftigkeit des aufenthalts (geld,
buchungsbestaetigungen fuer die unterkunft in der Tschchischen Republik,
etc.) Der minimal verlangte betrag betraegt CZR 1065,- (etwa bei DM 60,
-) pro tag des aufenthalts. Dieser reduziert sich um 50%, wenn die einreisende
person das 18. lebensjahr noch nicht erreicht hat. Als alternative hierzu
kann auch eine bescheinigung, dass alle dienstleistungen fuer den dortigen
aufenthalt bezahlt wurden (zb. Voucher) oder dass diese gratis geleistet
werden dienen. Des weiteren wird auch eine gultige, international anerkannte
Kreditkarte (visa, jcb, diners club, master card, eurocard, ec, cirrus,
edc, maestro) akzeptiert. Eine von der tschechischen fremden- und grenzpolizei
vor hoechstens 90 tagen beglaubigte einladung ist ebenfalls zulaessig.
- Eine bescheinigung ueber den grenzubertritt auszufullen (neue regel).
Fuer diesen Fall empfiehlt es sich zwei passbilder bereit zu halten. Den
vordruck hierfur erhalt mensch an der grenze.
- Bei der einreise mit dem privatwagen ist weiters eine "Gruene Versicherungskarte"
erforderlich, die mensch von der autoversicherung erhaelt.
 

        1.2 GRUENDE FUER DIE ABWEISUNG AN DER GRENZE
 

- Eines der oben genannten kriterien ist nicht erfuellt.
- Das photo im reisepass unterscheidet sich von deinem gegenwaertigen aussehen.
- Dein reisepass ist nicht laenger als 90 tage gültig.
 

        1.3 PERSONA NON GRATA
 

Bei einer "Persona non grata" (unerwuenschte person) handelt sich um eine
person ohne tschechische staatsbuergerschaft, der die einreise verweigert
wird, weil er/sie "die staatssicherheit, die oeffentliche ordnung oder gesundheit,
rechte und freiheiten anderer gefaehrdet oder dies aufgrund aehnlicher
zwischenstaatlicher interessen in einem internationalen vertrag bestimmt
wurde".
Des weiteren kann eine Person zur unerwuenschten person werden, wenn mensch
"zur erreichung politischer ziele bereits gewalt eingesetzt hat, die aktivitaeten
der betreffenden person als demokratie-gefaehrdend eingestuft werden oder
man wiederholt wegen straftaten bzw. verwaltungsuebertretungen verurteilt
wurde".
Die entscheidung, ob eine Person zur unerwuenschten person wird in der Tschechischen
Republik nach folgendenen kriterien getroffen:
- Die polizei nach ihrer eigenen einschaetzung (resultierend aus deren wissensstand
ueber die betroffene person).
- Nach den beduerfnissen zentraler, administrativer autoritaeten der Tschechischen
Republik.
- Nach den beduerfnissen der sicherheit (geheimdienst) der Tschechischen
Republik (zb. BIS - Bezpeenostni a informaeni sluzba).

In folgenden faellen kann die polizei eine/n fremde/n als unerwuenschte
person identifizieren:
- Endgueltiges gerichtsurteil zum landesverweis.
- Endgueltiges verwaltungsurteil zum landesverweis.

Die betroffene person befindet sich, ohne davon von der polizei in kenntnis
gesetzt zu werden auf der *Liste der unerwuenschten Personen* der Tschechischen
Republik.
 
 

        1.4 GRUENDE FUER EINEN LANDESVERWEIS
 

- Endgueltiges gerichtsurteil zum landesverweis.

Dieses urteil kann nur ueber auslaender verhaengt werden. Die betroffene
person wird in der folge mit einem einreiseverbot in die tschechische Republik
fuer die dauer von 1 bis 10 jahren belegt. Bedingung fuer dieses urteil
ist die verhaengung einer haftstrafe.
 

- Endgueltiges verwaltungsurteil zum landesverweis.

Auch in diesem fall kann die betroffene person fuer maximal 10 jahre mit
einem einreiseverbot belegt werden. Grund dafuer kann zb. das vorweisen
eines ungueltigen reisepasses bei einer polizeilichen kontrolle oder die
weigerung, die identitaet preiszugeben sein. Gegen dieses urteil kann mensch
innerhalb 5 tagen der verkundigung des urteils berufung einlegen. Von der
polizei kann bis zu 48 stunden eine untersuchungshaft verhaengt werden.
Im zuge einer weiterfuehrenden verwaltung des falles, kann die betroffene
person in seltenen faellen auch der "fremden- und grenz-polizei" uebergeben
und von dieser bis zu 180 tagen in gewahrsam gehalten werden.
 

- Absichtliche gefaehrdung der oeffentlichen ordnung bzw. teile des "Auslaenderaufenthaltsgesetzes":

Sollte mensch zur einreise in die Tschechische Republik kein visum benoetigt
haben, erhaelt mensch ein *ausreise-visum*. In diesem fall hat mensch das
land innerhalb der vorgegebenen zeit zu verlassen. Gegen ein *ausreise-visum*
ist kein rechtsmittel moeglich. Im fall, dass mensch bereits zur einreise
ein visum benoetigt hat, verliert dieses automatisch seine gueltigkeit.
 

Nach 30 tagen aufentalt in der Tschechischen Republic muessen sich auslaenderInnen
bei der fremdenpolizei melden.
 

2.0 RECHTE UND PFLICHTEN IN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
 
 

Grundsaetzlich haben alle personen mit tschechischer staatsbuergerschaft
die selben rechte wie jene ohne. Unterschiede bestehen nur in jenen faellen,
wenn gesetze direkt darauf eingehen (wie zb. im zuge des auslaenderaufenthaltsgesetzes).
 

Besondere gesetzliche plichten von nicht-tschechInnen:

- AuslaenderInnen muessen jederzeit in der lage sein, auf verlangen der
exekutive ihren reisepass vorzuweisen.
- Bei der abnahme der fingerabdruecke im zuge "verwaltungsuebertretungen
im zuge derer ein landesverweis moeglich ist, oder im zuge ein identitaetsfeststellung
von seiten der polizei" geduldig sein.

Einige wichtige konstitutionelle rechte der tschechischen Verfassung:

- Das organisieren friedlicher demonstrationen, strassenfeste, strassenaktionen,
etc. (wenn mensch das interpretieren moechte, dann ist dies erlaubt solange
besitz oder gesundheit nicht geschaedigt werden sowie die freiheit anderer
damit nicht gestort oder eingeschraenkt ist).
- In einer sprache verhaftet und verurteilt zu werden, die mensch spricht.
- Nicht zu antworten (bzw. nichts zu sagen).
- Das recht auf eineN anwältIn.
- Das recht nicht gefoltert oder schlecht behandelt zu werden (schlaege,
psychologische folter, etc.).
 

Rechte im falle einer festnahme:

In den meisten faellen werden aktionen (zb. auf der strasse sitzen und diese
blockieren) nur ein geringfuegiges vergehen darstellen und damit meist nicht
geahndet werden. Etwas "radikalere" aktionen (zb. behinderung der exekutive
oder taetliche beleidigung eines polizisten) gelten hingegen bereits als
kriminelles vergehen. In solchen faellen ist eine festnahme durchaus moeglich.
Die uebliche dauer einer voruebergehenden festnahme (ohne anklage) betraegt
48 stunden, das gesetzliche maximum betraegt 72 stunden. Nach verstreichen
dieser frist muss die betroffene person entweder angeklagt oder freigelassen
werden.
Sollte mensch eines "verbrechens" beschuldigt werden, bleibt mensch in polizeigewahrsam
wenn wenigstens einer der folgenden punkte zutrifft. Das bestehen einer
realistischen moeglichkeit, dass die beschuldigte person:
- das land verlassen koennte ohne sich dem gericht zu stellen.
- zeugen beeinflussen koennte.
- mit hoher wahrscheinlichkeit die tat wiederholen wuerde.

Das tschechische gesetz sieht vor, dass unter umstaenden eine kaution von
mindestens 10.000 Kc festgesetzt werden kann (allerdings ausschliesslich,
wenn der beschuldigte vorher nicht bereits straffaellig geworden ist).
Dabei handelt es sich allerdings nicht um ein recht, sondern eine moeglichkeit,
die vom gericht oder staatsanwalt in betracht gezogen werden kann.

Jede festgenommene person hat folgende rechte:
- Die antwort zu verweigern.
- Das recht auf eineN uebersetzerIn.
- EineN anwältIn zu ernennen (sollte davon kein gebrauch gemacht werden,
wird dieseR von der polizei bestimmt).
- Eine Person von der situation zu informieren (Recht auf einen Telefonanruf).
- Das recht auf eine mahlzeit wenigstens alle 6 stunden (vegetarische, vegane
oder Koschere speisen koennen zwar verlangt werden, die tschechische Polizei
könnte aber damit überfordert sein).
- Die verweigerung jedweder unterschrift.
- Der erhalt einer kopie unterschriebener oder protokollierter texte (auf
eigene kosten selbstverstaendlich).
- Das verweigern igendetwas zu sagen.
- Das vorbringen von beweismatereal, augenzeugen, etc.
 

3.0 TIPS FÜR DEMONSTRIERENDE
 

In der Tschechischen Republik ist es verboten als teilnehmerInnen an demonstrationen
waffen mitzufuehren. Das gesetz definiert dabei "waffen" als alle gegenstaende,
die dazu benuetzt werden koennen, personen oder besitz anzugreifen. Allerdings
wird das tragen einer "waffe" in den meisten faellen nicht geahndet werden.
Der besitz von drogen (auch "weichen") kann in jedem fall als veruebtes
verbrechen geahndet werden. Sollte es sich dabei jedoch um eine "geringfuegige"
menge handeln, drohen in der Tschechischen Republik keine konsequenzen (diese
kann allerdings bereits mit ein paar joints ueberschritten sein).
Vermummung bei demonstrationen wird nach der Tschechischen gesetzgebung,
anders als zb. in Deutschland ("Passive Bewaffnung") nicht verfolgt. Trotzdem
kommen karnevaleske masken bei der polizei meist besser als anderes an.
Ohne in der lage zu sein seine dienstnummer bekannt zu geben (und dies auch
zu belegen) gilt ein polizist nicht als "repraesentant des staates".
 
 

4.0 RECHTSHILFE WAEHREND DER DEMONSTRATIONEN
 

Tschechische Organisationen werden eine einfache rechtshilfe organisieren,
die folgende Hilfe umfassen soll:
- Flugblaetter mit rechtlicher information und kontaktadressen auf den demonstrationen.
- Die schaffung eines "Rechtshilfezentrums", dass von anwaeltInnen und freiwilligen
betreut werden soll

Des weiteren gibt es unabhaengige "rechts-beobachterInnen"--fuer mehr information
darueber bitte das EPS (Ecological Law Service) <legals@email.cz> kontaktieren.

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copyleft http://betazine.org/s26
source http://www.inpeg.org
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Weitergeleitet von Anarchist Black Cross Innsbruck:
LOM
Postlagernd
6024 Innsbruck
Austria
e-mail: abcibk@hushmail.com

********** Originaltext Ende ******************
 
 

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