O-Ball-Nachlese:
> Ein Urteil wegen Widerstand
Aber Staatsanwaeltin zieht bei anderem Prozesz zurueck
Heute, Dienstag, fiel das Urteil in erster Instanz gegen eine
Frau, der "Widerstand gegen die Staatsgewalt" und
"Koerperverletzung" vorgeworfen worden war. Jetzt wurde sie
wegen Widerstands zu 5 Monaten Haft bedingt auf 3 Jahre
verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskraeftig.
Erfreulicher gestaltet sich derzeit ein anderes Verfahren. Von
den urspruenglichen Verdachtsmomenten, deretwegen die
Staatsanwaltschaft Wien gegen die Opernball-Demonstranten
Werner S. und Hermann R. Monate lang ermittelt hat, ist nicht
viel uebrig geblieben. Im nun vorliegenden Strafantrag ist
keine Rede mehr von "Landzwang" und versuchter schwerer
Koerperverletzung.
Herausgekommen ist letzten Endes der Vorwurf des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt. Prozesstermin gibt es noch
keinen. Das meldete am Freitag die APA.
Dieser ueberraschenden Wende war ein Wechsel auf Seite des
Anklage-Vertreters vorausgegangen. Dasz die urspruenglich
zustaendige Staatsanwaeltin Risa Schuhmeister-Schmatral bei den
Nationalratswahlen erfolglos fuer die OeVP auf der Wiener
Landesliste kandidiert hatte, liesz selbst bei manchen
Berufskollegen dafuer politische bzw. weltanschauliche Gruende
fuer die Vielzahl an Vorwuerfen zumindest mit ausschlaggebend
erscheinen.
So versuchte Schuhmeister-Schmatral dem Vernehmen nach aus dem
Umstand, dass einer der Maenner mit einem Signalstift in die
Luft geschossen hatte, eine versuchte Koerperverletzung
abzuleiten.
Dasz bei anderer Gelegenheit ein Polizeischild getroffen wurde,
regte bei ihr den Verdacht in Richtung Sachbeschaedigung.
Der Leiter der Staatsanwaltschaft erblickte in den politischen
Ambitionen der umtriebigen Anklaegerin zwar keinen Anschein
einer moeglichen Befangenheit, intern wurde jedoch massive
Kritik an ihrer Zustaendigkeit geuebt. Mehrfach sollen
hochrangige Staatsanwaelte wegen der "ungluecklichen Optik"
beim Behoerdenleiter vorgesprochen haben. Schlieszlich legte
Schuhmeister-Schmatral von sich aus ihre Funktion nieder: Sie
erklaerte sich selbst fuer befangen. (APA/akin)
Nachtrag 6.9.:
Siehe auch Aussendung unter http://www.geocities.com/komak_wien
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