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akin-Pressedienst.
Elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'.
Texte im akin-pd muessen aber nicht wortidentisch mit den in der
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Nachdruck von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten.
Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
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Aussendungszeitpunkt: 20.6.2000; 23:30
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Zuvieldienst:

> ZDL -->> VfGH

Bekanntlich will die SPOe die Zivildienst-Novelle 2000 Novelle
beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Statt bei der SPOe gibt es
aber auch die Moeglichkeit, mit unserem "Aktionsabklaerungs-
Anwalt" (Dr. Thomas Prader und Daniel Ennoeckl) eine VfgH-Klage
einzubringen. Teilweise koennen dafuer sogar die gleichen
Formulare verwendet werden, wie sie die SPOe bereits zur
Verfuegung stellt. Interessenten wenden sich an Kanzlei Prader,
z.H. Ennoeckl Daniel, 1070 Seidengasse 28, 01/526-30-31-15

Also:

Sammelt alle Rechnungen ueber Essensausgaben! GGf. wird man sie
brauchen!

Informiert so viele Zivildienstleistende wie nur moeglich!

Wiszt, dasz das ganze - obwohl SEHR GUTE AUSSICHTEN bestehen zu
gewinnen - nicht gefahrlos ist: 2500 ATS & 180 ATS Koennen an
Spesen anfallen, wenn der Antrag auf Verfahrenshilfe abgelehnt
wird. Diese haette der Zivildienstleistende auf jeden Fall selbst
zu tragen. Aber: Ein Zivildiener, der im Juni 2000 anfing und sich
an der VfgH Klage beteiligt, kann bestenfalls 2680 ATS verlieren,
aber ca. 40.200 ATS gewinnen.

Antraege (siehe Formular) ausfuellen und eingeschrieben
abschicken! (Damit riskiert ihr noch keine Klage. Es dauert dann
maximal 6 Monate bis ihr den Bescheid bekommt und dann erst
braucht ihr fuer die weiteren Schritte Rechtshilfe bzw einen
Rechtsanwalt! Bitte unbedingt eine Kopie des Antrags machen sowie
an Kollegen weiterverteilen!)
*Zivildienersprecher Patrick Awart, awart@gmx.at / akin*


URLs:

http://www.zivildienst.at/content/download/
Download.htm

http://www.zivildienst.at/content/download/
Feststellungsantrag.rtf

http://www.spoe.at/news/zivildiener2.htm
(Anm: Die urspruenglich verbreitete URL http://
www.spoe.at/news/zivildiener_neu.htm ist nicht mehr gueltig.)


-------------- Formular -----------------


Vor- und Zuname:


Adresse:


Geschaeftszahl des Zuweisungsbescheides:



An den Bundesminister fuer Inneres
Herrengasse 7, 1014 Wien

Antrag

Ich leiste seit ................................ meinen
ordentlichen Zivildienst bei der Zivildiensteinrichtung

..........................................................



Durch die Novelle des ZDG BGBl I Nr. 28/2000 wurden meine
Ansprueche nach 25 ZDG gekuerzt. Dadurch erachte ich mich in
verfassungsgesetzlich gewaehrleisteten Rechten verletzt.

Gemaesz 32 Abs 4 ZDG stelle ich den Antrag auf bescheidmaeszige
Feststellung der Hoehe der monatlichen Pauschalverguetung, wie sie
mir seit 1. Juni 2000 gemaesz 25a ZDG gebuehrt. Weiters beantrage
ich die Feststellung, inwieweit ich einen Anspruch auf
unentgeltliche Verpflegung habe.

Das rechtliche Interesse an der bescheidmaeszigen Feststellung der
Hoehe der monatlichen Pauschalverguetung und des Anspruchs auf
unentgeltliche Verpflegung liegt in der Geltendmachung der
Verfassungswidrigkeit des ZDG idF der Novelle BGBl. I Nr. 28/2000
in einem Verfahren gemaesz Art 144 B-VG beim
Verfassungsgerichtshof. Der VwGH hat zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung in seinem Erkenntnis vom 1. Juli 1999, Zl
99/11/0045, in einem derartigen Fall den Anspruch auf Erlassung
eines Feststellungsbescheides anerkannt, ebenso der VfGH in seinem
Beschlusz vom 9.Maerz 2000, B 1883/99.



..........................., am ..................... Unterschrift:



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