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Aussendungszeitpunkt: 20.6.2000; 23:30
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Staatsrassismus.

> Wiener AK-Wahlanfechtung

Wegen der Streichung ihrer nicht-oesterreichischen KandidatInnen zur
Wiener AK-Wahl, haben die drei Fraktionen AUGE/UG, BDfA und GLB
beschlossen, gemeinsam die Wahl anzufechten.

Nach wie vor erlaubt naemlich das Arbeiterkammergesetz die Kandidatur
nur oesterreichischen StaatsbuergerInnen, ueber EU-Recht waren
erstmals auch EU- und EU-assoziierte BuergerInnen waehlbar. Es sei
aber sachlich nicht einsichtig, warum ArbeitnehmerInnen, die sich in
nichts anderem als dem Aufdruck in ihrem Reisepass voneinander
unterscheiden, rechtlich unterschiedlich behandelt werden, meint der
beschwerdefuehrender Rechtsanwalt Mag. Georg Buerstmayr.

"Warum duerfen zwei unserer Kollegen zwar als gewaehlte
Personalvertreter rechtmaessig die Interessen ihre KollegInnen
vertreten, nicht aber als Arbeiterkammerraete?" fragt man sich bei den
drei Fraktionen. Besonders deutlich wuerde die Absurditaet dieser
willkuerlichen Unterscheidung am Beispiel ehemals jugoslawischer
StaatsbuergerInnen: SlowenInnen duerfen zur AK kandidieren, KroatInnen
und SerbInnen hingegen nicht.

Erst habe die Anfechtung der AK-Wahlen in Vorarlberg habe dazu
gefuehrt, dass bei den nachfolgenden AK-Wahlen in anderen
Bundeslaendern auch EU-assoziierte BuergerInnen kandidieren durften.
"Wir wollen notfalls vor den Verfassungsgerichtshof gehen und von ihm
erfahren, wo der substantielle Unterschied zwischen den KandidatInnen,
die auf der Liste zugelassen wurden und denen, die dieses
demokratische Recht nicht ausueben duerfen, liegt - oder, ob etwa gar
das Arbeiterkammergesetz verfassungswidrig ist", schlieszt die
Aussendung. *Aussendungstext AUGE/bearb.*

Info: Klaudia Paiha, AUGE/UG, Tel: 01/505 19 520, Ljubomir Bratic,
BDfA, Tel: 01/212 35 20-63, Manfred Grosz, GLB, Tel: 01/718 26 23



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