*************************************************
akin-Pressedienst.
Elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'.
Texte im akin-pd muessen aber nicht wortidentisch mit den in der
Papierausgabe veroeffentlichten sein.
Nachdruck von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten.
Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen.
Ein Nachdruck von Texten mit anderem Copyright als dem unseren
sagt nichts ueber eine anderweitige Verfuegungsberechtigung aus.
*************************************************
Aussendungszeitpunkt: 7.6.2000; 22:40
*************************************************
********* OT-Weiterleitung aus dem Widerst@ndsMUND, 7.6.2000
*************************************************
==================================================
01 Polizei am Gipfel der Glaubwürdigkeit:
Todesschütze ermittelte gegen sich selbst!
==================================================
Gepostet von Kurto.Wendt@reflex.at (Kurto Wendt)
Anwalt empört - Die übrigen an der Amtshandlung
beteiligten Beamten scheinen in einschlägigen Amnesty
Reports auf
Wien - Der Fall Imre B. sorgt weiter für Aufregung. Wie der "Falter" in
seiner morgen erscheinenden Ausgabe berichtet, hat Bezirksinspektor E., jener
Mann, der den unbewaffneten und mutmaßlichen Drogendealer Imre B. in Wien
Penzing nach einer Razzia auf der Flucht erschossen hatte, noch in der
Nacht nach der tödlichen Schußabgabe persönlich die verhafteten Tatzeugen des
tödlichen Vorfalles einvernommen. Dies geht aus dem Polizeiakt der
umstrittenen Amtshandlung hervor, der dem "Falter" vorliegt. Gegen den
Inspektor läuft nun ein Strafverfahren am Wiener Landesgericht.
Laut Polizeipräsident Stiedl hat der "schwer geschockte Beamte", der an
einem Post Shooting-Trauma leide, noch am am Tag nach dem Vorfall eine
Hausdurchsuchung, sowie am 24. Mai eine weitere Einvernahme durchgeführt.
Er wurde weder wegen psychologischer Ausnahmesituation beurlaubt, noch
suspendiert.
Heinrich Vana, der Anwalt eines der beschuldigten mutmaßlichen Dealer, ist
laut "Falter" empört: "Es widerspricht dem Geist der
Anti-Folter-Konvention, wenn jener Mann, der beschuldigt ist,
einen Mann erschossen zu haben, in
der selben Nacht die Tatzeugen seiner eigenen Tat vernimmt". Im
Innenministerium bestätigt ein hoher Beamter, daß die "Optik schief" ist.
Polizeipräsident Stiedl will zu dem Skandal nicht Stellung nehmen.
"Die Polizisten waren nicht berechtigt zu schiessen"
Vana erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizei: "Ich habe die internen
Richtlinien der Polizei und den Akt genau studiert. Die Polizisten waren
überhaupt nicht berechtigt, die Waffe zu ziehen, geschweige denn zu
schiessen." Ein tödlicher Schusswaffengebrauch sei nur zulässig, wenn eine
Person oder die Sicherheit des Staates gefährdet wären. Dies war aber nicht
gegeben.
Ein zweiter Augenzeuge bestätigt: Die Autotüre des Wagens wurde nicht
gegen den Beamten geschleudert. Vielmehr hätte der Beamte nach den
Worten: "Bleib stehen!" einfach auf den Wagen geschossen. Vergangene
Woche sagte ein Anrainer zum "Falter": "Sie haben gesagt: Bleib stehen Du
Sau. Dann wurde geschossen!".
Ermittler: "Die Polizeiversion kann nicht stimmen"
Nach dem Obduktionsbericht saß der Erschossene "linke Schulter links,
rechte rechts" gerade im Auto. Ein Ermittler: "Die Polizeiversion kann
nicht stimmen. Der Mann kann die Türe nicht aufgerissen haben. Der
Einschusskanal in seinem Körper wäre anders verlaufen".
Auch die Vergangenheit der übrigen an der Amtshandlung beteiligten Beamten
läßt aufhorchen: Bei der tödlichen Aktion laut "Falter" dabei: Wolfgang H.
und Andreas R. Sie scheinen im aktuellen Bericht von Amnesty International auf.
(red)
*************************************************
********* OT Ende*****************************
*************************************************
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1010 wien, wipplingerstrasze 23/20
kontakt: bernhard redl
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
fax: ++43 (0222) 535-38-56
http://akin.mediaweb.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin