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Aussendungszeitpunkt: 30.5.2000; 16:00
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Der Polizei ist fad...(I):

> Verpruegelt und verurteilt

Am 25.Mai 2000 wurde der dunkelhaeutige R.A., der Anfang Juli 1999 in
St. Poelten von 6 Polizeibeamten bedroht, beschimpft, brutal
zusammengeschlagen, verletzt und festgenommen wurde vom Gericht
unter dem Vorsitz von Leopold Feigl im Wiener Oberlandesgericht in letzter
ordentlicher Instanz schuldig gesprochen und zu 8 Monaten Haft
(bedingt auf 3 Jahre) verurteilt.

Alle Einwaende der Verteidigerin (Rechstanwaltskanzlei Prader-Plaz),
die gegen das erstgerichtliche Urteil in Berufung ging und fuer die
Herabsetzung der Strafe plaedierte, wurden von der Oberstaatsanwaeltin
zurueckgewiesen. Argumentation: Es stimme nicht, dasz die Zeugen des
Angeklagten nicht wahrgenommen worden seien, deren Beschreibung der
Vorkommnisse sei aber eingeschraenkt, da sie teilweise zu spaet zum
Ort der Vorkommnisse kamen, teilweise ihre Sicht eingeschraenkt
gewesen sei; - und schluszendlich sei es eben so, und da stimmte der
Gerichtsvorsitzende mit ihr ueberein, dasz man laut Gesetz eine
Amtshandlung ueber sich ergehen lassen musz ohne Widerstand zu leisten
- sprich: auch wenn 6 Polizisten auf ihn einpruegelten, seinen Finger
und den Fusz brachen, ihm Pfefferspray in den Mund bei zugehaltener
Nase und umgekehrt spruehten, durfte er sich nicht verteidigen.

Die 6 Polizisten die ihn, der am Boden lag, zusammenschlugen, seien
allesamt verletzt worden: dafuer gaebe es amtsaertztliche Gutachten.
Der Richter dazu: "Das hat gar nichts damit zu tun dasz Sie
Schwarzafrikaner und die anderen 6 Polizisten sind, Tatsache ist: Sie
haben sie verletzt und das geht einfach nicht. Auf der ganzen Welt
nicht, wohl auch nicht in Lagos."

Der Vorsitzende des Gerichts wies die Berufung zurueck indem er zuerst
den Angeklagten "dezent" auf den Tatbestand der "Verleumdung" hinwies
(Paragraph 297 des Strafgesetzbuches) - eine beliebte Einschuechterung
gegen Menschen, die wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" in
Berufung gehen.

Weiters behauptete er, dasz es sich bei diesem Fall um etwas
"Alltaegliches" handle, was "auch Weiszen staendig passiert". Dasz
R.A. an jenem Tag bereits das zweite Mal vom selben Polizisten
kontrolliert und schikaniert wurde, und weiters auch den ganzen Ablauf
der Geschehnisse, ignorierte der Richter komplett und penetrant
waehrend der gesamten Verhandlung.

Er fuhr fort: "Wir glauben Ihnen auch nicht, wenn Sie behaupten, die
Polizei haette per Funk Verstaerkung angefordert, um sie
zusammenzuschlagen."

"Uebrig bleibt der Widerstand gegen die Staatsgewalt - Sie haben 6
Personen verletzt und Sie verlangen jetzt von uns, Sie anders zu
behandeln, weil Sie Schwarzafrikaner sind."

"Bleibt weiters die Sachbeschaedigung. Wir koennen Ihnen nichtglauben,
dasz Sie die Bodendecke in der Zelle versuchten herauszureiszen, um sich
zuzudecken. Haetten Sie in normalem Tonfall nach einer Decke gefragt,
haetten Sie diese auch sicherlich bekommen." (R.A. wurden ausser seiner
Unterhose alle Kleidungsstuecke weggenommen.)

Die Verteidigerin hatte eine Herabsetzung der Strafe auf 6 Monate
beantragt, da dem Verurteilten bei 8 Monaten nun die Erlassung des
Aufenthaltsverbots und damit die Abschiebung. Die Kosten der
Verhandlung hat er zu tragen. *Oekologische Linke / bearb.*


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Der Polizei ist fad...(II):

> Unters Auto provoziert

Gegen Ende der letzten Donnerstagsdemo um 23.30 Uhr, als sich die
ersten Teilnehmer bereits wieder am Ballhausplatz befanden, wurde ein
Demonstrant von einem Polizeibus angefahren und verletzt. Er wurde mit
der Rettung ins Boehler-Krankenhaus gebracht.

Nach Angabe der Rechtshilfe Wien habe die Pressestelle der Polizei auf
Anfrage mitgeteilt, dasz jetzt ueberprueft werde, ob nicht eine
Provokation seitens des Demonstranten vorgelegen habe, und dasz nun
Ermittlungen gegen den Verletzten eingeleitet wuerden.

Da hat er wohl noch Glueck gehabt, andere werden ja mittlerweile fuer
derlei Ungestuemheiten zufaellig erschossen... -br-




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