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Aussendungszeitpunkt: 30.5.2000; 15:30
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Radio:
> "... wir haben das schon..."
Das Gespraech von VertreterInnen des Verbands Freier Radios
Oesterreich mit Kunststaatssekretaer Franz Morak am 4. Mai 2000
eroeffnete dieser mit einem "Angebot": Die Freien Radios sollten
ein Konzept vorlegen -- zur Entwicklung eines "fairen
Ausstiegsszenarios" aus den bisher vorhandenen Bundesfoerderungen.
Dieses "Angebot", das absurderweise den Auftrag enthaelt, die
eigenen Forderungen und die Notwendigkeit der Foerderung einer
vielfaeltigen Radiolandschaft in Oesterreich zu widerlegen, kann
natuerlich nur entschieden zurueckgewiesen werden.
Nocheinmal sei hier festgehalten, dasz die Freien Radios in
Oesterreich von Anbeginn an mit dem Konzept moeglichst
diversifizierter Finanzierungsformen angetreten sind. Die
Unterstuetzung durch ihre HoererInnen in Form von AbonnentInnen-
und Spendensystemen sowie Eigenfinanzierung durch den Einsatz des
im Umfeld der Radiobetriebe entstehenden Know hows spielen eine
wesentliche Rolle in den vorliegenden Finanzierungsmodellen und
ihrer Praxis. Dem gegenueber stehen Foerderungen aus der
oeffentlichen Hand zur Abgeltung der Dienstleistung, die Freies
Radio an der Oeffentlichkeit in Form einer essentiellen
Kommunikationsleistung erbringt.
Morak: "...in Wahrheit machen die Freien Radios genau das, was der
ORF macht ... der grundsaetzliche Ansatz der Freien Radios ist
falsch - wir haben das schon." Das Bekenntnis zum dualen
Rundfunksystem hoerten wir immer wieder -- auch aus dem Munde des
Staatssekretaers. Zu diesem dualen System, das de facto ein
triales (oeffentlich-rechtlich, privat-kommerziell und privat-
nichtkommerziell) ist, gehoeren Eckpunkte, die sich durch
Vereinfachungen auch nicht wegreden lassen. Privates
charakterisiert sich im Unterschied zum oeffentlich-rechtlichen
v.a. dadurch, dasz es in Staatsferne organisiert ist. Keine
Kuratorien, keine paritaetisch besetzten Aufsichtsraete und auch
keine politische Intervention sollten den privaten Sektor in den
Einflusz des Staates bringen. Staatsferne hat auch zu bedeuten,
dasz Wertungen durch den zustaendigen Politiker, "der
grundsaetzliche Ansatz sei falsch" als Eingriff in diese Autonomie
im dualen System angesehen werden muessen.
Ueberdies ist der Begriff "Freies Radio" kein frei
interpretierbarer. Freies Radio wird in den Erlaeuterungen zum PRG
ebenso definiert wie auch in Dokumenten des Bundeskanzleramtes. Im
Papier GZ 601.135/4-V/4/98 des Morak-Ressorts heiszt es da auch:
"Das entscheidende Merkmal des 'nichtkommerziellen' Hoerfunks ist
nach Ansicht des Verfassungsdienstes, dasz damit spezifische
Anliegen ohne Ruecksicht darauf verfolgt werden, ob sie
gewinnversprechend sind oder nicht. Im Ergebnis handelt es sich
dabei um die Veranstaltung von 'Sendungen', die aus bestimmten --
vor allem gemeinnuetzigen -- Gruenden ausgestrahlt und von
gewinnorientierten Hoerfunkveranstaltern nicht angeboten werden.
Die strukturelle Besonderheit besteht insbesondere darin, dasz
diese Form von Radio nicht Zuhoerer an die 'werbetreibende'
Wirtschaft verkaufen musz. Nichtkommerzielles Radio gehorcht nicht
dem Primat der Einschaltquoten, konkurriert somit nicht auf der
oekonomischen Ebene mit den Mitanbietern, sondern nur auf
derpublizistischen." Man kann also nur empfehlen, die Ausfuehrungen
der Mitarbeiter der Medienabteilung im BKA auch wahrzunehmen.
*Gekuerzt aus einer Aussendung von Radio Orange*
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