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Aussendungszeitpunkt: 24.5.2000; 2:32
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FPOeVP:

> Schwulenparagraphen verschaerfen?

Die derzeitige Koalitionsregierung hat drastische Verschaerfungen
des Sexualstrafrechts angekuendigt. So soll etwa die erst
kuerzlich eingefuehrte Moeglichkeit der Diversion, die bei
sexuellen Gewaltdelikten und Kindesmiszbrauch ohnehin
ausgeschlossen ist, auch bei leichten Sexualdelikten voellig
ausgeschlossen werden, sollen Sexualstraftter generellen
Berufsverboten unterliegen, lebenslang ueberwacht werden und sogar
die Heimatgemeinde des Verurteilten von der Verurteilung
informiert werden.

Schlimm genug, da dabei aber -- auch im Regierungsprogramm --
stets unterschiedslos von "Sexualdelikten" und
"Sexualstraftaetern" die Rede ist, hat die gruene
Justizsprecherin, Terezija Stoisits, Justizminister Boehmdorfer in
einer parlamentarischen Anfrage um Aufklaerung ersucht, ob diese
Verschaerfungen auch fuer den Paragraph 209 StGB geplant sind, der
statt des fuer heterosexuelle und lesbische Handlungen gueltigen
Mindestalters von 14 Jahren eine Sondermindestaltersgrenze von 18
Jahren ausschlielich fuer Beziehungen zwischen Maennern festlegt.

In seiner nun eingelangten Anfragebeantwortung (XXI. GP.-NR
476/AB) verneint dies Justizminister Boehmdorfer nicht, sondern
verweist auf die noch nicht abgeschlossenen Vorarbeiten in seinem
Ressort, denen er nicht vorgreifen wolle.
*Plattform gegen Paragraph 209 / bearb.*

Info: Helmut Graupner, 01/876 30 61, 0676/309 47 37



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