**************************************************************************
akin-Pressedienst. *
Elektronische Teilwiedergabe der *
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. *
Texte im akin-pd muessen aber nicht wortidentisch mit den in der *
Papierausgabe veroeffentlichten sein. *
Nachdruck von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. *
Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der *
Verantwortung der VerfasserInnen. *
Ein Nachdruck von Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt *
nichts ueber eine anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. *
**************************************************************************
Aussendezeitpunkt: Di, 11.04.00, 18:07 *
**************************************************************************

Das Positive:

> Werner und Herrmann frei

Am 6.4. wurden die beiden Gefangenen der Opernballdemo vom 2. Maerz,
Hermann und Werner, freigelassen. Anscheinend ordnete das
Oberlandesgericht als Reaktion auf die Berufung gegen das Urteil der
ersten Haftpruefung die Vorfuehrung des Videos, die Einvernahme der
vermummten Polizisten und eine weitere Haftpruefungsverhandlung an.
Die Anklagen gegen beide, sowie gegen die dritte Festgenommene, Eva,
bleiben vorerst aufrecht. Wann die diesbezueglichen Prozesse
stattfinden werden, ist zur Zeit auch noch voellig unklar. Die
Freigelassenen appellieren, die Demonstrationen weiterhin zum
Landesgericht gehen zu lassen, da noch immer weit ueber 200 Menschen
aus rassistischen Gruenden inhaftiert sind. *Rechtshilfe Wien/gek.*


> Auch alle Festgenommen vom 8.Maerz draussen

Laut Naeem Khan vom Flughafensozialdienst wurden die letzen 2 in
Schubhaft verbliebenen Fluechtlinge [die am 8.3. im Buero des
Flughafensozialdienstes festgenommen worden waren; akin 9/00] diese
Woche aufgrund ihres Hungerstreiks als haftunfaehig entlassen. Bei
diesen beiden und bei zwei weiteren fuer laengere Zeit Festgenommenen
handelte es sich um Asylwerber aus Indien (Punjab), die angaben,
verfolgt zu sein, weil sie sich fuer die Umwandlung des indischen
Staates Punjab in ein eigenes Land Khalistan aktiv eingesetzt haetten
und Befreiungsorganisationen unterstuetzt haetten. Zwei hatten erst
ihren Asylantrag gestellt und warteten auf einen Interviewtermin beim
Bundesasylamt, einer hatte schon den ersten ablehnenden Bescheid (da
angeblich "offensichtlich unbegruendet" weil in Indien angeblich alles
in Ordnung waere bzw. weil man als Sikh ja eine interne
Fluchtalternative in anderen Teilen Indiens haette) erhalten und der
4. hatte zwar seinen Asylantrag gestellt und wartete auf einen
Interviewtermin beim Bundesasylamt, doch dieses behauptete, den
(postalisch gestellten) Antrag nie erhalten zu haben.

Alle 4 waren zwar polizeilich gemeldet, gaben aber bei der Einvernahme
durch die Fremdenpolizei angeblich an, sie wuerden an dieser Adresse
nicht (oder nicht immer) wohnen und daher waren sie aus der Sicht des
Fremdenpolizeilichen Bueros nur scheingemeldet. *Catharina Turnwald/bearb.*


*************************************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1010 wien, wipplingerstrasze 23/20
kontakt: bernhard redl
vox: ++43 (0222) 535-62-00
fax: ++43 (0222) 535-38-56
akin.buero@gmx.at
http://akin.mediaweb.at
pgp-key (2.6.2i) auf anfrage
Konto: 223-102-976/00, Bank Austria
BLZ 12000, Verwendungszweck: akin