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Aussendezeitpunkt: Di, 28.03.00, 14:37 *
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Aktion:

> Altlast Paragraph 209 StGB

Lesbisch/Schwule AktivistInnen besetzten portugiesische Botschaft
in Wien

Eine Gruppe von Lesben- und SchwulenaktivistInnen hatte am 23.
Maerz die portugiesische Botschaft in Wien besetzt, um gegen die
massiven Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen in
Oesterreich aufmerksam zu machen. Die Besetzung der Botschaft in
Wien durch zwei Lesben und zwei Schwule endete nach zwei Stunden,
nachdem ein Gespraech mit dem portugiesischen Botschafter
vereinbart worden war, das dann tatsaechlich auch stattfand.

Die Gruppe hatte die Botschaft friedlich besetzt, um anlaeszlich
des EU-Gipfels in Lissabon unter anderem auf die erst einer Woche
vorher vom Europa-Parlament verabschiedeten Aufforderung an
Oesterreich, Paragraph 209 StGB (also das erhoehte Schutzalter von
18 Jahren fuer homosexuelle Maenner) aufzuheben und alle wegen
dieser Bestimmung inhaftierten Personen unverzueglich
freizulassen, Nachdruck zu verleihen.

In der Aussendung der AktivistInnen heiszt es dazu: "Ein
derartiges unterschiedliches Mindestalter wurde von der
Europaeischen Menschenrechtskommission 1997 aufgrund einer
britischen Beschwerde als Konventionsverletzung eingestuft. 1998
hat auch der UNO-Ausschusz fuer Menschenrechte Oesterreich zur
Streichung des Paragraph 209 StGB aufgefordert. Oesterreich hat
nicht nur die Entscheidungen dieser beiden internationalen
Menschenrechtsorgane ignoriert, sondern auch entsprechende
Aufforderungen des Europaeischen Parlaments. Insgesamt fuenfmal
hat das EP ausdruecklich und namentlich an Oesterreich appelliert,
diese menschenrechtswidrige Bestimmung abzuschaffen, zweimal hat
das EP Oesterreich aufgefordert, alle nach Paragraph 209 StGB
inhaftierten Personen unverzueglich zu begnadigen und freizulassen
(...). Hier liegt also eine schwerwiegende und anhaltende
Menschenrechtsverletzung vor. Fuer diesen Fall sieht Artikel 7 EU-
Vertrag die Suspendierung von bestimmten Rechten des betreffenden
Mitgliedsstaates vor.

In der Praeambel zum OeVP-FPOe-Koalitionsabkommen bekennt sich die
neue Regierung zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen
Vergangenheit Oesterreichs. Das musz auch fuer die homosexuellen
Opfer des NS-Regimes gelten. Noch 1995 haben OeVP und FPOe jedoch
eine Wiedergutmachungsregelung fuer die wegen ihrer sexuellen
Orientierung Verfolgten im Opferfuersorgegesetz verhindert. Wir
fuerchten daher, dasz ohne Druck vom Ausland dieses Bekenntnis
fuer die lesbischen und schwulen Opfer des Nationalsozialismus
folgenlos bleiben wird." *HOSI Wien / akin*


Infos: http://www.hosiwien.at


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