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FPÖVP:
> DER KATALOG DER GRAUSAMKEITEN
Koalitionsabkommen und Regierungserklärung - genauer betrachtet:
(Originalzitate sind kursiv)
Im Kapitel "Starke Demokratie" findet sich unter Punkt 11 (Reform der Sozialpartnerschaft) die Absicht, die Mitbestimmung von einer überbetrieblichen zu einer betrieblichen zu verlagern. Insbesonders in Bezug auf Arbeitszeit, Betriebszeiten und Kollektivvertragsrecht. Das bedeutet ein Abgehen von Flächenkollektivverträgen und Arbeitszeitgesetzen und ein Hin zu Gesprächen innerhalb der "Betriebsgemeinschaft".
Im selben Kapitel findet sich unter Punkt 12 (Wiedergutmachung...) eine Gleichsetzung von Zwangsarbeitern, Kriegsgefangenen und Vertriebenen.
Es soll auch einen "NEUEN SOZIALEN GESELLSCHAFTSVERTRAG" geben.
Hier findet sich unter den Zwischentitel "Die Arbeitslosigkeit konsequent bekämpfen" die Lockerung des Berufsschutzes und die Quasi-Einführung eines Arbeitsdienstes bei gleichzeitiger Reduzierung der Mittel für das AMS um rund 3,5 Mdn.öS. Im Klartext heißt das, daß Langzeitarbeitslose zur Zwangsarbeit im Kommunalbereich gezwungen werden. Dafür gibt es 20% Zuschlag zur Notstandshilfe - durchschnittlich öS 1.800,-- - monatlich als "Bürgergeld". Das ist unter Einrechnung der Lohnnebenkosten ca. 1/8 ordentlicher Bezahlung. Bestehende Arbeitsplätze werden dadurch vernichtet, weil viele Aufträge an lokale Gewerbebetriebe überflüssig werden. Gemeinden in Finanznot werden stark motiviert, diese billige Zwangsarbeitsmöglichkeit zu nützen. Die vorgesehenen Tätigkeitsbereiche sind im Sozial-, Umwelt- und Denkmalschutzbereich. Die auch heute schon bestehenden Sanktionen, wenn man angebotene Arbeit nicht annimmt, bleiben aufrecht und sollen auf die Gemeinwesenarbeit ausgedehnt werden. Das Ganze läuft unter den Titel "HELFEN, AKTIVIEREN, INTEGRIEREN".
Bei der ERNEUERUNG DES ÖSTERREICHISCHEN SOZIALRECHTES trifft es dann Alle.
Konkret wird vorgeschlagen, daß die Abfertigung aus den Betrieben ausgelagert und in eine Abfertigungs- bzw. Pensionskasse eingezahlt wird. In den USA legen diese Kassen die Beiträge in Aktien an. Falls die Aktienkurse in den Keller rasseln: Pech gehabt!
Die bestehenden Rückstellungen für Abfertigungen dürfen steuerfrei aufgelöst und zu Eigenkapital umgewandelt werden. Die derzeit gesetzlich vorgeschriebenen Wertpapierdepots können in 3 Jahresetappen abgebaut werden. .
Bei der REFORM DER SOZIALVERSICHERUNGEN IN ÖSTERREICH liegt der Schwerpunkt bei Kosteneinsparungen in den Krankenversicherungen.
Es wird eine Vereinheitlichung bestehender Systeme angestrebt. An Stelle der Krankenscheingebühr soll ein System von Selbstbehalten in den Krankenversicherungen - unter Ausnahme der sozial Schutzbedürftigen und Kinder - entwickelt werden. Die Krankenkassenträger werden ermächtigt, einen Selbstbehalt bis zu 20 Prozent in ihren Satzungen festzulegen. Die OÖ.Geb. Krankenkasse hat errechnet, daß Kosten in Höhe von ca. 800 Mio. öS pro Jahr auf ihre Versicherten zukommen.
Eine weitere angeblich kostensenkende Maßnahme ist die Einführung eines "Teilkrankenstandes". Das bedeutet, daß bei Verletzung einzelner Gliedmaßen oder bei bestimmten Erkrankungen nicht wie bisher eine Befreiung von der Arbeitspflicht erfolgt, sondern nur die Befreiung von einzelnen Tätigkeiten am Arbeitsplatz, bei denen der erkrankte Körperteil eingesetzt werden müßte. Die psychische Konstitution und das Erholungsbedürfnis Erkrankter wird hintangestellt. Für irgendeine Arbeit ist der kranke Körper noch zu gebrauchen. Die Herabwürdigung des Menschen zum Betriebsmittel ist unmißverständlich. Wer hier eine Parallele zwischen den Arbeitslagern Haiderscher Diktion und dem Satz "Arbeit macht frei" im Konnex zum nächsten Kapitel des Koalitionsabkommen, nämlich "der "Sicherung der Pensionen und der Altersvorsorge" sieht, kann nur ein Schelm sein.
Als "Reform der gesetzlichen Pensionsversicherung" sind folgende Maßnahmen umzusetzen:
1.) Das Zugangsalter zu den vorzeitigen Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer und bei Arbeitslosigkeit sowie zur Gleitpension (55 für Frauen/60 für Männer) wird angehoben. Beginnend mit dem 1.10.2000 wird das Zugangsalter je Quartalsbeginn um 2 Monate in neun gleichen Schritten angehoben, bis per 1.10.2002 eine Anhebung von 18 Monaten erreicht ist. Im gleichen Zeitraum ist das Zugangsalter zur vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (55 für Frauen/57 für Männer) anzuheben. Gleichzeitig ist sicherzustellen, daß Versicherte mit einer Beitragsdauer von mindestens 45 Jahren weiter mit 60 Jahren in Pension gehen können. Dabei sind für Frauen Kindererziehungsersatzzeiten als echte Beitragszeiten zu werten.
2.) Parallel zu den gesetzlichen Pensionsversicherungen soll das Pensionsantrittsalter im öffentlichen Bereich angehoben werden. Weiters wird im öffentlichen Dienst, bei ÖBB, PTV und den Landeslehrern der Pensionsbeitrag für Aktive und der Pensionssicherungsbeitrag für Pensionisten um je 0,8 Prozent erhöht. Den übrigen Gebietskörperschaften wird empfohlen, analoge Regelungen zur Erhöhung des Pensionsalters bzw. zu den Pensionsbeiträgen für Aktive und Pensionisten zu setzen. Bei Pensionen für Politiker ist analog vorzugehen!
3.) Ausbau des Bonus/Malussystem: Der Bonus beträgt 4% pro Jahr. Für jedes Jahr früheren Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter erhöht sich der Malus - beginnend mit 2% bei 59/64 Jahren - um je 1% pro Jahr. Dabei soll es mit dem Bonus möglich sein, die Bemessungsgrundlage von 80% zu überschreiten, wobei ein absoluter Deckel von 90 % vorzusehen ist. Maßnahmen mit entsprechender Wirkung sind in den Pensionssystemen der öffentlich-rechtlich Bediensteten vorzusehen.
4.) Vollständiger Entfall der Ruhensbestimmungen für Pensionisten bei Erreichen des Regelpensionsalters (Frauen 60/Männer 65) oder bei solchen Pensionisten, die vorzeitig nach einer Beitragsdauer von 45 Beitragsjahren die Pension angetreten haben.
7.) Begleitend zur Anhebung der Altersgrenzen für die vorzeitigen Alterspensionen ist eine Überprüfung und daraus resultierende erforderliche Harmonisierung der Zugangsbedingungen zu sämtlichen krankheitsbedingten Pensionsarten in der Pensionsversicherung (einschließlich der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit) und bei den Beamtenpensionen, mit dem Ziel größerer Treffsicherheit, mehr Gerechtigkeit, Anpassung an die sich ändernden Gegebenheiten am Arbeitsmarkt sowie Vermeidung sozialer Härten sowie verbesserte Gesundheitsvorsorge durchzuführen.
8.) Die Pensionsanpassung hat sich künftig am Ziel der Wertsicherung zu orientieren. Wir haben die Absicht, Einmalzahlungen sowie Fix- und Sockelbeträge an sozial Schwächere vorzusehen.
11.) Bei künftigen Hinterbliebenenpensionen ist eine Spreizung der 40/60-Regelung auf 20/60 vorzusehen.
Über die Auswirkungen der verschlechternden Pensionsregelungen (Erhöhung des Pensionsantrittsalters, Abschläge bis 20%) gibt es inzwischen detaillierte Berechnungen der Arbeiterkammer, die auch bei den Gewerkschaften erhältlich sind. Hinterhältig ist die Aufhebung der Ruhensbestimmungen. Bisher hatte die Ausübung von Erwerbsarbeit während des Pensionsbezuges Pensionskürzungen zur Folge. Nun sollen Pensionisten, die drohende finanzielle Verschlechterungen nicht verkraften können, gezwungen werden, entweder über das Pensionsalter hinaus zu arbeiten (wenn sie überhaupt noch einen Arbeitsplatz haben) oder neben der künftig reduzierten Pension dazuzuverdienen. Dadurch können reguläre Arbeitsplätze eingespart und PensionistInnen gegen Aktive und Arbeitslose durch verschärften Lohndruck ausgespielt werden.
Was steckt eigentlich hinter der stereotypen Behauptung von den unfinanzierbaren Pensionen:
Basis ist ein Gesetz aus den 50iger Jahren. Je 1/3 der Pensionen ist durch Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge aufzubringen. Das restliche Drittel wird vom Bund bezahlt. Der Bundes-zuschuß ist von 1988 bis 1998 von 30,7% auf 23,4% zurückgegangen. Gemessen an den Gesamtausgaben des Bundes fiel in der gleichen Zeit der Budgetanteil von 9,2% auf 7,7%. Zu beachten ist allerdings, daß die Bundeszuschüsse für unterschiedliche Berufsgruppen unterschiedlich hoch sind. Während der Bund zu den Pensionen der unselbständig Erwerbstätigen im Schnitt nur 15,8% zuschießt, sind es bei den Selbständigen im Schnitt 67,8%.
Lauschangriff und Rasterfandung werden in das Dauerrecht übernommen. Die Überwachung des Fernmeldewesens bei kriminellen Straftatbeständen soll sichergestellt werden.
Nur: was ist kriminell und ab wann ist es ein Straftatbestand und wer überprüft?
Im Beschäftigungsbereich sollen Inländer und die bereits legal in Österreich lebenden, entsprechend qualifizierten Ausländer bevorzugt werden.
Die Möglichkeit in Österreich als Saisonnier-Arbeitnehmer und als kurzfristiger Saison-Arbeitnehmer ("Erntehelfer") zu arbeiten sind positiv zu sehen, vorausgesetzt es sind keine geeigneten inländischen Arbeitslosen vermittelbar.
Geplant sind bis zu jährlich 8.000 befristete Billigstarbeitskräfte aus dem Nicht-EU-Raum vor allem in den Bereichen Tourismus, Land- und Bauwirtschaft als zusätzliche Lohndrücker. Steuer- und Sozialversicherungsleistungen sind minimal; soziale und wirtschaftliche Integration ist unerwünscht. Es entstehen keine Ansprüche aus Pensions- oder Arbeitslosenversicherung. Es entstehen auch keine Ansprüche an Urlaub oder Abfertigung. Dumpinglöhne vernichten reguläre Arbeitsplätze bzw. verschärfen den Lohndruck und die Ausländerfeindlichkeit. Die modernen Lohnsklaven, "Saisonniers" genannt, wandern nach Ende der befristeten Ausbeutungszeit ohne weiter Ansprüche nach Hause. Ein Unternehmertraum wird endlich Wirklichkeit!
Bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen wird ein neues Pendlerwesen angestrebt.
In jenen Bereichen, wo sich Konflikte ergeben können, soll durch eine verbesserte regionale Verteilung dafür gesorgt werden, daß die kulturelle und sprachliche Integration an den Schulen bestmöglich gelingen kann und die Zuzugs-Voraussetzungen in einzelnen Bezirken für alle attraktiv gemacht werden. In den Klassen soll der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf im Bereich der sprachlichen und sozio- kulturellen Integration einen Richtwert von einem Drittel nicht überschreiten.
Wie das in Wiener Bezirken mit starken Ausländeranteil gelöst werden soll, bleibt unklar. Werden dann Fünfhauser Kinder nach Floridsdorf in die Schule geschickt? Kriegen die Döblinger Kinder Kollegen aus der Brigittenau?
Studiengebühren werden offiziell keine eingeführt. Allerdings werden einige Hintertüren geöffnet. So sollen:
1.) Akkreditierte Privatuniversitäten auch österreichische akademische Grade vergeben können.
2.) Können über den FH-Entwicklungsplan hinausgehende FH- Studiengänge eingerichte werden, für die keine Finanzierung durch den Bund erfolgt (Privat finanzierte FH-Studiengänge). Für diese FH-Studiengänge kann der jeweilige Träger Studiengebühren verlangen.
3.) Bis 2005 ein Drittel der Studienanfänger an Fachhochschulen studieren.
Unter "STÄRKUNG DES WIRTSCHAFTSSTANDORTES ÖSTERREICH" werden die Lohnnebenkosten im Ausmaß von 15 Mdr. S abgesenkt.
Das soll auf folgende Art funktionieren:
Der Anspruch auf Urlaub entsteht nur mehr im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit. Es ergibt sich dadurch ein Nettoentlastungseffekt der Lohnnebenkosten von 2,3 Mrd. ab 2001.
Bei Selbstkündigung entfällt der Postensuchtag. Dadurch werden die Lohnnebenkosten ab 2001 um rd. 0,3 Mrd. S entlastet.
Der Beitrag zum Insolvenzfonds (ISF) wird von derzeit 0,7% um 0,4% auf 0,3% abgesenkt. Dadurch werden die Lohnnebenkosten ab 2001 um rd. 3,2 Mrd. S entlastet.
Da aber immer mehr Firmen den Konkurs anmelden, ist zu befürchten, daß die offenen Lohn- und Gehaltsforderungen der Beschäftigten nicht mehr voll befriedigt werden können.
Der Beitrag zur UV wird von derzeit 1,4% um 0,2%-Punkte auf 1,2% abgesenkt. Dadurch werden die Lohnnebenkosten ab 2001 um rd. 1,7 Mrd. S. entlastet.
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden um 0,5%- Punkte abgesenkt. Ein Volumen von 2,3 Mrd. S. wird durch die gänzliche Übernahme der Karenzgeldleistungen aus der ALV in den FLAF (30% des Karenzgeldes) gegenfinanziert. Dadurch werden die Lohnnebenkosten ab 2002 insgesamt um rd. 3,5 Mrd. S. entlastet.
Ab dem Jahr 2003 werden aus den Mehreinnahmen 3 Milliarden Schilling zur zusätzlichen Entlastung der Lohnnebenkosten (im Interesse der Lehrlingsförderung) verwendet.
Welche Mehreinnahmen zu erwarten sein werden, steht leider nicht in dem Papier.
Die Bundesregierung erwartet von den gesetzlichen Interessensvertretungen hinsichtlich deren von der Lohn- und Einkommenshöhe abhängigen Beiträgen (Umlagen) einen spürbaren Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten und wird dazu das Einvernehmen mit den Sozialpartnern herstellen.
Die Ladensöffnungszeiten werden, unter Beibehaltung der Sonntagsruhe, von Montag bis Freitag derzeit 66 auf 72 Stunden weiter verlängert werden. Gleichzeitig erfolgt eine weitere Verschlechterung des Arbeitszeitrechts für die Samstag- Beschäftigung im Handel (derzeit muß jeder 2. Samstag freigegeben werden).
Das Familiensilber, sprich die derzeit noch im Besitz der Republik befindlichen Unternehmen, soll endgültig verschleudert werden. Hier soll es auch den einzigen wirklichen Konflikt zwischen FPÖ und ÖVP gegeben haben. Die FPÖ wollte alles verschleudern, die ÖVP will teilweise noch eine Sperrminorität erhalten.
Die Verschlechterung der Situation der Beschäftigten zieht sich wie ein roter Faden durch das ganze Papier. Im Kapital "Tourismus" sollen die Tourismusbetriebe von überzogenen bürokratischen Hemmnissen so weit als möglich befreit werden und es soll eine Überprüfung der Sanktionsmechanismen des Arbeitszeitrechts erfolgen.
Der öffentlichen Dienst inkl. Bildung und Wissenschaft hat in den nächsten 4 Jahren eine Personalreduktion und eine Reduktion des Aktivitätsaufwandes zu erfüllen. Zusätzlich ist für die kommende Legislaturperiode von Ausgliederungen mit Ausgabenvolumen von rund 23 Mrd. Schilling und rund 30.400 Planstellen auszugehen.
Ausgabenseitiges Einsparen:
Die Eckpunkte der Budgetpolitik von 2000 - 2003 sollen überwiegend ausgabenseitig erreicht werden.
Im Einzelnen bedeutet das im öffentlichen Dienst:
Bis zum Jahr 2003 wird beim gesamten Aktivitätsaufwand des Bundes ein Volumen von jährlich 10 Mrd. S des erwarteten Ausgabenzuwachses nachhaltig eingespart. Kernmaßnahme einer strukturellen Personalkostensenkung des Bundes ist die Absenkung der Zahl der öffentlich Bediensteten im Bund (ohne Bundeslehrer und Universitäten) um 9.000 bis zum 1.1.2004. Dies wird durch eine Personalreduktion (Nichtersetzen des natürlichen Abganges) um jährlich 2% durch die gesamte Gesetzgebungsperiode erreicht.
Da der Bereich der Universitäten und Bildung (Bundes- und Landeslehrer) von dieser Personalreduktion nicht umfaßt ist, werden hier alternativ Maßnahmen zur Verwirklichung gelangen, die ebenfalls zu einer nachhaltigen Senkung des Personalaufwandes führen.
Durch eine moderate Gehaltspolitik im öffentlichen Dienst werden in den Jahren 2001 bis 2003 ausgabendämpfende Effekte sichergestellt.
Bei den Pensionen:
Die Altersversorgung wird auf hohem Niveau durch strukturelle Maßnahmen abgesichert. Bis 2003 werden auf Basis der Wertsicherung die zu erwartenden Zuwächse um 15 Mrd. (2003) reduziert.
Dabei ist die Ausgewogenheit der Maßnahmen für alle Pensionssysteme sicherzustellen.
Bei öffentlichen Ausgaben im Sozialbereich:
Die Bundesregierung gibt eine Studie mit dem Ziel in Auftrag, bei den Sozial- und Familientransfers sowie beim Leistungsrecht in der Arbeitslosen-, Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung mit Wirksamkeit ab 2001 durch Überprüfung der Treffsicherheit, der Angemessenheit der Zielgenauigkeit und Mißbrauchssicherheit der einzelnen Elemente des Sozialstaats ein Einsparungsvolumen von 3 Mrd. S p.A. zu erzielen. Die Gebietskörperschaften werden eingeladen, an diesem Prozeß teilzunehmen.
In der Krankenversicherung:
Da zusätzliche Budgetmittel bzw. generelle Beitragserhöhungen zur Krankenversicherung nicht vorgesehen sind, werden die KV- Träger ermächtigt, Elemente stärkeren Kostenbewusstseins (z.B.: Selbstbehalte) sowie Maßnahmen zur Kostendämpfung umzusetzen.
Bei den Arbeitslosen bzw. beim Arbeitsmarktservice:
Die Bundesregierung will die im Jahr 1994 begonnene Ausgliederung des AMS im Sinne der Betonung der föderalen Struktur und der Einbindung der Sozialpartner weiterführen. Die Organisationsform des AMS wird in Form einer Ges.m.b.H. festgelegt, wobei den besonderen Anforderungen gesellschaftsrechtlich Rechnung getragen wird. Die Beteiligung anderer Gebietskörperschaften insbesondere der Bundesländer ist im Lauf dieser Gesetzgebungsperiode zu klären.
Damit entfällt der Bundeszuschuss für Personal- und Sachaufwand an das AMS (2,8 Mrd. p.A.), weiters wird vorgesehen, daß das AMS die Kosten der Beamten an den Bund refundiert (rund 0,7 Mrd. p.A.).
Allfällige weitere Überschüsse in der AMS-Gebarung sind budgetentlastend einzusetzen. Dies bezieht sich auch auf den Überschuß des Jahres 2000.
Die aktive Arbeitsmarktpolitik 2000-2003 wird gegenüber dem Erfolg 1999 p.A. nicht gekürzt. Es erfolgt aber keine budgetäre Aufstockung (zweckgebunden und nicht zweckgebunden in Summe).
Abschließend ist leider zu sagen, daß das geplante SPÖ/ÖVP- Koalitionsabkommen in vielen Passagen ident mit dem jetzigen Papier war. *Peter Grusch*
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