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Aussendezeitpunkt: Di, 12.10.99, 17:31 *
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Das Letzte (Teil 2)

aus der Wiener Zeitung, 7.10.99:

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Drei Monate unbedingt fuer Opfer von Polizeitritten

Nach einem Polizeieinsatz, den Zeugen als aeuszerst brutal
schilderten, wurde am Mittwoch im Wiener Landesgericht der 36-
jaehrige Miodrag P. wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und
gefaehrlicher Drohung zu drei Monaten unbedingt verurteilt.

Zwei Immobilienmakler, die am 14. Juli 1999 in Wien-Landstrasze
zufaellig beobachteten, wie vier Beamte in Zivil mit P.
umsprangen, dachten an einen "Bandenkrieg". Ein Polizist trat etwa
mehrfach gegen den Kopf des bereits am Boden liegenden Mannes.
Fuer einen Laien koenne eine Festnahme "furchtbar und brutal"
erscheinen, konzidierte Richterin Klothilde Eckbrecht. Der Mann
habe aber durch sein Verhalten "die Pflicht zur Amtshandlung
ausgeloest".

Die Vorgeschichte: Im Zuge verdeckter Ermittlungen gegen einen
fluechtigen Bankraeuber fiel Beamten der Alarmabteilung Miodrag P.
auf, der mit seiner 22jaehrigen Freundin schimpfte und
schlieszlich auch die Beamten mit Unmutsaeuszerungen bedacht haben
soll. Die Polizisten hatten mit teilweise uebereinstimmenden
Formulierungen ausgesagt, P. habe Anstalten gemacht, sie mit einer
Baustellenlampe zu vexpruegeln.

Unbeteiligte Zweugen haetten das aber nicht gesehen und nicht
gehoert, betonte Verteidiger Georg Buerstmayr. Die Richterin hielt
aber fest: "Diese Zeugen sind erst in der absoluten Endphase
dazugekommen." Immerhin raeumte das Gericht ein, dass ein Beamter
"eskaliert" sei. Saemtliche Verfahren gegen die Polizisten wurden
von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Bei der Strafbemessung war "das Vorgehen gegen mehrere Beamte"
erschwerend. Auszerdem erwaehnte die Richterin wiederholt eine
Geldstrafe, die aus einer taetlichen Auseinandersetzung zwischen
Miodrag P. und einem Autofahrer resultierte. Die Freundin des
Mannes wurde zu drei Wochen bedingt verurteilt. Sie habe die
Amtshandlung zu stoeren versucht, indem sie sich zwischen die
Beamten und ihren Freund stellte. Beide Urteile sind nicht
rechtskraeftig.

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Laut Wiener Zeitung vom 8.10.99 erklaerte (im Zusammenhang mit den
vom Justizministerium versprochenen Verbesserungen im Umgang mit
Vorwuerfen gegen die Polizei) der Pressesprecher Minister
Michaleks, Gerhard Litzka, dasz in der obzitierten Angelegenheit
doch noch drei gerichtliche Verfahren gegen Exekutivbeamte liefen. (akin)




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