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Aussendezeitpunkt: Di, 22.06.99, 15:18 *
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EU:
 
>>> Die wichtigsten Ergebnisse des Koelner Gipfels
 
» III. BESCHAeFTIGUNG, WACHSTUM, WETTBEWERBSFAeHIGKEIT UND
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG
 
5. Mit der Einfuehrung des Euro am 1. Januar 1999 hat die
Europaeische Union ihren bisher hoechsten Stand an
wirtschaftlicher Integration erreicht. Gleichzeitig ist neben den
USA der groeszte Wirtschafts- und Waehrungsraum weltweit
entstanden. Mit der Einfuehrung des Euro wird Europa in die Lage
versetzt, eine seinem wirtschaftlichem Gewicht entsprechende Rolle
in der Weltwirtschaft zu spielen. Ein stabiler Euro wird Europas
Faehigkeit zur Foerderung von Wachstum und Beschaeftigung
staerken.
 
6. Der Europaeische Rat bekennt sich zu der globalen
Verantwortung, die Europa mit der Einfuehrung des Euro uebernommen
hat. Der Europaeische Rat betont erneut
 
die Notwendigkeit einer strikten Anwendung der Bestimmungen des
Stabilitaets- und Wachstumspaktes. Dazu gehoert die klare
Einhaltung realistischer und glaubwuerdiger Budgetziele in jedem
Haus-haltsjahr, die nur durch ehrgeizige
Konsolidierungsanstrengungen in den oeffentlichen Haushalten
zuverlaessig erreicht werden koennen. Die gesamtwirtschaftliche
Stabilitaets- und Wachstumspolitik erfordert zudem eine
wachstumsorientierte Steuerpolitik, insbesondere die Senkung der
Steuer-und Abgabenlast auf den Faktor Arbeit, und eine
beschaeftigungsorientierte Lohnpolitik der Tarifvertragsparteien.
 
 
Europaeischer Beschaeftigungspakt
 
7. Mehr Beschaeftigung bleibt das vorrangige Ziel in Europa. Der
Europaeische Rat ergreift deshalb die Initiative fuer einen
Europaeischen Beschaeftigungspakt zum nachhaltigen Abbau der
Arbeitslosigkeit. Im Europaeischen Beschaeftigungspakt werden alle
beschaeftigungspolitischen Masznahmen der Union in ein umfassendes
Gesamtkonzept eingebunden. Der Europaeische Rat unterstuetzt die
drei Saeulen des Europaeischen Beschaeftigungspaktes und sieht
darin auf laengere Dauer angelegte und aufeinander abzustimmende
Prozesse:
 
* Koordinierung der Wirtschaftspolitik und Verbesserung des
wechselseitigen Zusammenwirkens von Lohnentwicklung sowie der
Geld-, Haushalts- und Finanzpolitik durch einen Makrooekonomischen
Dialog, um eine nachhaltige nicht-inflationaere Wachstumsdynamik
freizusetzen (Koeln-Prozesz).
 
* Weiterentwicklung und bessere Umsetzung der Koordinierten
Beschaeftigungsstrategie zur Verbesserung der Effizienz der
Arbeitsmaerkte, durch die Verbesserung von
Beschaeftigungsfaehigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfaehigkeit
der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer und gleichberechtigter
Teilhabe von Frauen an der Erwerbsarbeit (Luxemburg-Prozesz).
 
* Umfassende strukturelle Reform und Modernisierung zur
Verbesserung der Innova-tionsfaehigkeit und der Effizienz der
Gueter-, Dienstleistungs- und Kapitalmaerkte (Cardiff-Prozesz).
 
8. Der Europaeische Rat sieht im Makrooekonomischen Dialog mit
Vertretern des Rates, der Kommission, der Europaeischen
Zentralbank und der Sozialpartner als Teilnehmer einen wir-
kungsvollen Ansatz zur Umsetzung der in den Grundzuegen der
Wirtschaftspolitik der Mit-gliedstaaten und der Gemeinschaft
niedergelegten wachstums- und stabilitaetsorientierten
makrooekonomischen Politik. Der Europaeische Rat sieht hierin die
Grundlage fuer eine effek-tive Zusammenarbeit zwischen allen
Beteiligten. Der Europaeische Rat billigt den Europaei-schen
Beschaeftigungspakt und das Memorandum "Jugend und Europa - unsere
Zukunft". Er bekraeftigt seine Entschlieszung ueber den
Europaeischen Beschaeftigungspakt und begrueszt in diesem
Zusammenhang die Erklaerung der Sozialpartner.
 
9. Im Rahmen der konkreten Umsetzung des Luxemburg- und Cardiff-
Prozesses bittet der Europaeische Rat die Kommission, aus den
bisher vorgenommenen Best-Practice-Vergleichen konkrete
Empfehlungen fuer beschaeftigungsrelevante Masznahmen der
Mitgliedstaaten abzuleiten und dem Europaeischen Rat in Helsinki
zu berichten; ihren Vorschlag fuer den gemeinsamen Bericht zur
Beschaeftigung und die neuen beschaef-tigungspolitischen
Leitlinien fuer das Jahr 2000 im September 1999 zu unterbreiten.
 
10. Ferner miszt er folgenden Masznahmen besondere Prioritaet bei:
Volle Nutzung des Strukturwandels zur Dienstleistungsgesellschaft,
insbesondere Identifi-kation und Nutzung besonders
beschaeftigungswirksamer Bereiche sowie Abbau von Hemmnissen im
Bereich beschaeftigungsintensiver Dienstleistungen;
Beschaeftigungsfoerdernde und sozial wirksame Innovationen auf den
Arbeitsmaerkten. Der Europaeische Rat bittet die Kommission und
die Mitgliedstaaten zu pruefen, ob und wie
 
* die Erschlieszung von Arbeitsplaetzen im arbeitsintensiven Teil
des Dienstleistungssektors beschaeftigungswirksamer gemacht werden
kann;
 
* der Luxemburg-Prozesz durch zusaetzliche nachpruefbare
Zielsetzungen noch effektiver gestaltet werden kann;
 
* im Rahmen des Luxemburg-Prozesses hoechstmoegliche Transparenz
ueber Masznahmen und Wirkungsweisen der nationalen Aktionsplaene
fuer Beschaeftigung erreicht werden kann;
 
* Aenderungen in der Arbeitsorganisation und geaenderte
Arbeitszeitregelungen zum Entstehen neuer Arbeitsplaetze beitragen
koennen.
 
11. Der Europaeische Rat begrueszt die Entscheidung, eine erste
Sondertagung des Europaeischen Rates ueber "Beschaeftigung,
Wirtschaftsreform und sozialen Zusammenhalt - hin zu einem Europa
der Innovation und des Wissens" unter portugiesischer
Praesidentschaft im Fruehjahr 2000 einzuberufen, um die erreichten
Fortschritte nach dem Koeln-, Cardiff- und Luxemburg-Prozesz zu
ueberpruefen. Ein Forum von Vertretern der Regierungen der
Mitgliedstaaten, der Kommission, des Europaeischen Parlaments, der
Sozialpartner und der Europaeischen Zentralbank wird diese
Ergebnisse bewerten.....
 
20. Im Euro-Bereich wird die Verstaerkung des Dialoges in der
Euro-11-Gruppe einen Beitrag zur Verwirklichung eines besser
ausgewogenen Policy Mix leisten. Der Europaeische Rat fordert
Regierungen und Sozialpartner auf, die Geldpolitik bei ihrer
vorrangigen stabilitaetspolitischen Aufgabe zu unterstuetzen.
Dabei kommt anhaltenden Anstrengungen zur mittelfristigen
Erreichung von nahezu ausgeglichenen Haushalten oder
Haushaltsueberschuessen, angemessener Lohnentwicklung sowie
umfassenden Strukturreformen besondere Bedeutung zu. «
 
Aus: SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VORSITZES.
EUROPAeISCHER RAT IN KOeLN. 3. UND 4. JUNI 1999
 
 
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