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Aussendezeitpunkt: Di, 08.06.99, 13:00 *
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Dokumentation:
> Der G8-Plan fuer den Kosovo im Wortlaut
Auch wenn es momentan nicht so aussieht, als kaeme es tatsaechlich
zu einer baldigen Einigung zwischen den Streitparteien, ist es
dennoch nicht uninteressant, mit welchem Papier das Serbische
Parlament sich am letzten Donnerstag einverstanden erklaert hat --
insofern naemlich, wie bei einer doch noch moeglichen Einigung die
Parteien die Eingung auslegen werden. Die Frankfurter Rundschau
veroeffentlichte das Dokument in einer inoffiziellen Uebersetzung,
das die Nachrichtenagentur ap nach eigenen Angaben aus serbischen
Parlamentskreisen erhalten und uebermittelt hat:
*
"Um bei einer Loesung der Kosovo-Krise voranzukommen, sollte ein
Abkommen nach den folgenden Prinzipien erreicht werden:
1. Ein sofortiges und nachpruefbares Ende der Gewalt und
Unterdrueckung des Kosovos.
2. Ein ueberpruefbarer Rueckzug der Militaer-, Polizei- und
paramilitaerischen Kraefte aus dem Kosovo nach einem zuegigen
Zeitplan.
3. Die Stationierung einer wirksamen, internationalen zivilen
Praesenz und einer Sicherheitspraesenz im Kosovo unter UN-
Aufsicht, die so taetig werden, wie es gemaesz Kapitel 7 der UN-
Charta entschieden werden kann, und die in der Lage sind, die
Erreichung gemeinsamer Ziele zu garantieren.
4. Eine internationale Sicherheitspraesenz mit wesentlicher Nato-
Beteiligung musz unter einheitlicher Kontrolle und einheitlichem
Kommando stationiert und ermaechtigt werden, eine sichere Umgebung
fuer alle Bewohner im Kosovo zu erreichen und die sichere Rueck-
kehr der vertriebenen Personen und der Fluechtlinge in ihre
Haeuser zu ermoeglichen.
5. Die Einrichtung einer Uebergangsverwaltung fuer das Kosovo, die
der UN-Sicherheitsrat beschlieszen wird und unter der die
Bevoelkerung des Kosovos eine substantielle Autonomie innerhalb
der Bundesrepublik Jugoslawien genieszen wird. Die
Uebergangsverwaltung wird waehrend der Zeit der demokratischen
Uebergangs- und Selbstverwaltungsinstitutionen eine befristete
Autoritaet sicherstellen sowie die Bedingungen fuer ein
friedliches und normales Leben aller Buerger im Kosovo schaffen.
6. Nach dem Rueckzug wird einer vereinbarten Zahl von serbischen
Offiziellen die Rueckkehr erlaubt, um folgende Aufgaben zu
erfuellen: die Verbindung zu der internationalen zivilen Mission
und der internationalen Sicherheitspraesenz, die Markierung von
Minenfeldern, die Aufrechterhaltung einer Praesenz an Orten des
serbischen Kulturerbes, die Aufrechterhaltung einer Praesenz an
wichtigen Grenzuebergaengen.
7. Sichere und ungehinderte Rueckkehr aller Fluechtlinge und der
Vertriebenen unter Aufsicht des UNHCR und ungestoerter Zugang fuer
humanitaere Organisationen in das Kosovo.
8. Ein politischer Prozesz mit dem Ziel, ein politisches
Uebergangsabkommen zu erreichen, das eine wesentliche Autonomie
fuer das Kosovo sicherstellt - in voller Beruecksichtigung des
Abkommens von Rambouillet, der Prinzipien der Souveraenitaet und
territorialen Integritaet der Bundesrepublik Jugoslawien und
anderer Staaten in der Region ebenso wie der Entmilitarisierung
der Kosovo-Befreiungsarmee. Die Gespraeche zwischen den Parteien
darueber sollten die Einrichtung demokratischer
Selbstverwaltungsinstitutionen nicht verzoegern oder stoeren.
9. Ein allgemeiner Ansatz fuer die wirtschaftliche Entwicklung der
Krisenregion. Dies wuerde die Ausfuehrung eines Stabilitaetspakts
fuer Suedosteuropa, breite internationale Beteiligung zur
Foerderung von Demokratie und wirtschaftlichem Wohlstand sowie
Stabilitaet und regionale Zusammenarbeit einschlieszen.
10. Das Ende militaerischer Aktivitaeten wird von der Annahme der
aufgelisteten Prinzipien und von der gleichzeitigen Befolgung
anderer zuvor ermittelter Elemente abhaengen, die in der Fusznote
unten aufgefuehrt sind. Dann wird ein militaerisch-technisches
Abkommen vereinbart, das unter anderem zusaetzliche Modalitaeten
bestimmt, darunter die Rolle und Funktion jugoslawischer, das
heiszt serbischer, Offizieller im Kosovo.
11. Der Prozesz des Rueckzugs schlieszt einen in Abschnitte
unterteilten, genauen Zeitplan und die Abgrenzung einer Pufferzone
in Serbien ein, hinter die sich die Truppen zurueckziehen.
12. Die zurueckkehrenden Kraefte: Die Ausruestung der
zurueckkehrenden Kraefte, die Reichweite ihrer funktionalen
Verantwortlichkeiten, der Zeitplan fuer ihre Rueckkehr, die
Bestimmung der geographischen Gebiete fuer ihre Taetigkeiten, die
Regeln fuer ihre Beziehungen zu der internationalen
Sicherheitspraesenz und der internationalen zivilen Mission.
Fusznote: Andere erforderliche Elemente: ein schneller und genauer
Zeitplan fuer den Rueckzug, was zum Beispiel bedeutet: sieben
Tagen bis zum Ende des Rueckzugs; Abzug von Waffen der
Luftverteidigung aus der Zone gegenseitiger Sicherheit von 25
Kilometern innerhalb von 48 Stunden; die Rueckkehr von Offiziellen
zur Erfuellung der vier Aufgaben wird unter Aufsicht der
internationalen Sicherheitspraesenz ausgefuehrt und wird auf eine
kleine vereinbarte Zahl begrenzt, Hunderte, nicht Tausende. Die
Einstellung der Militaeraktionen wird erfolgen, wenn der Beginn
des Rueckzugs verifiziert werden kann. Die Diskussion ueber das
militaerisch-technische Abkommen wird die vereinbarte Zeit fuer
den Rueckzug nicht verlaengern." *Frankfurter Rundschau, 4.6.99*
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