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Aussendezeitpunkt: Di, 04.05.99, 15:18 *
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Polizei/Deren Heer/Prozesse:
> Versehentliche Verhaftung
Am 27.April wurde Christof Kurzmann, Musiker und schon seit 17
Jahren als totaler Wehrdienstverweigerer kriminalisiert, von der
Polizei festgenommen. Eine Uebereifrigkeit der Behoerden, hatte
sich doch der seit rund einem Jahrzehnt als U-Boot lebende
Antimilitarist kuerzlich erst gestellt, sodasz zwei Wochen vor
seiner nunmehrigen Festnahme der Haftbefehl wegen Fluchtgefahr
aufgehoben worden war.
Kurzmann wurde zwar am naechsten Tag wieder freigelassen, doch
droht ihm nun wegen seines Unwillens, dem Bundesheer seine Dienste
anzubieten, ein Verfahren wegen Verharrens im Ungehorsam
(Paragraph 12/1 Abs.2 MilStG) mit einer Strafdrohung von bis zu
zwei Jahren Haft.
Nach jahrerlanger Illegalitaet, mehreren Vorstrafen von insgesamt
viereinhalb Monaten bedingter Haft und etwa 12
Einberufungsbefehlen, die jedesmal eine neuerliche Straftat
darstellten, hatte sich Kurzmann vor 2 Monaten dem
Verteidigungsministerium gestellt. Dieses hatte um 2 Wochen
Bedenkzeit gebeten, dann bekaeme Kurzmann schriftlich Bescheid.
Eine Befreiung von der Wehrpflicht lehnte Minister Faszlabend ab,
entschieden wurde aber nichts.
Um diesem Zustand des Hingehalten-Werdens ein Ende zu setzen,
begab sich sich Kurzmann am 14.April neuerlich ins
Verteidigungsministerium. Eine Militaerstreife brachte ihn in die
Carlskaserne, wo er bis 20.April untersucht und fuer tauglich
geschrieben wurde. Obwohl die Garde ueberhaupt kein Interesse an
einem 36jaehrigen Verweiger hatte, wurde kein Dienst-
enthebungsverfahren eingeleitet. Dies haette eine voruebergehende
Entlassung bedeutet, wobei sich Kurzmann fuer seine offenen
Strafen sowieso vor Gericht verantworten musz. Wieder erhielt
Kurzmann den Befehl, die Uniform anzuziehen und das Gewehr
auszufassen. Dies verweigerte er und faszte eine Disziplinarstrafe
aus.
Schlieszlich kam es doch noch zu einer "unehrenhaften Entlassung
aus dem Militaerdienst" und der Aufhebung des Haftbefehls. Der
Fauxpas der Polizei beruhte auf einem Versehen der
Staatsanwaltschaft. Die Evidenz fuehrt Kurzmann naemlich mit zwei
Aktenzahlen, von denen eine uebersehen worden war.
*Arge Wehrdienstverweigerung/akin*
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