Betreff : OeGB: Betriebsratswahlrecht auf oesterreichisch
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Gewerkschaft:

Lampenputzer aktuell



Wie man weniger fordert, um mehr zu bekommen

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Rolf Nagel (rolf.nagel@siemens.at) schrieb am 7.3.99 im
"Forum/Soziales" auf der OeGB-WWW-Seite
http://www.soli.at/fr_ar.html folgenden Beitrag:


>> Betrifft: Passives Betriebsratswahlrecht fuer alle!

Lieber Kollege Verzetnitsch, im neuesten Begutachtungsentwurf des
Sozialministeriums zur Novellierung des Arbeitsverfassungsgesetzes
wird das passive Betriebsratswahlrecht fuer "alle Arbeitnehmer
ohne Unterschied der Staatsbuergerschaft" (d.h. auch mit einem
Nicht-EWR-Pasz) eingeraeumt.

Meine Frage: Welches Gutachten hat der OeGB - vertreten durch Deine
Person zu diesem Punkt - abgegeben ? Ich bitte Dich um eine konkrete
Antwort. Schlieszlich gibt es einen einstimmigen OeGB-Beschlusz zu
diesem Thema vom letzten Bundeskongresz 1995, der die "Aufhebung saemtlicher
Beschraenkungen fuer auslaendische ArbeitnehmerInnen" gefordert hat.

*Mit gewerkschaftlichen Grueszen Rolf Nagel*
*(Betriebsratsmitglied, Siemens/Wien)* <<



*

Worauf folgendes eMail vom OeGB ankam:


>> Sehr geehrter Kollege Nagel!

Die Stellungnahme des Oesterreichischen Gewerkschaftsbundes zu den
Aenderungen der Par. 53 und 126 im Entwurf eines Bundesgesetzes, mit
dem das Arbeitsverfassungsgesetzes geaendert wird, lautet woertlich:

"Der Oesterreichische Gewerkschaftsbund bewertet die vorgeschlagenen
Regelungen zur Umsetzung des Beschlusses auf Einraeumung des passiven
Wahlrechts auch an nicht EWR-Buerger prinzipiell positiv. Notwendig
waere, dass auslaendische KollegInnen, die in eine Betriebsratsfunktion
gewaehlt werden, fuer die gesamte Funktionsperiode zur Verfuegung
stehen und daher ist in diesem Sinne eine Harmonisierung mit den
entsprechenden Normen fuer den Aufenthalt und die Beschaeftigung
auslaendischer KollegInnen anzustreben. Eine Bindung des passiven
Wahlrechts von nicht EWR-Buergern an den Befreiungsschein halten wir daher
ebenfalls fuer vorstellbar."

Diese Formulierung wurde gewaehlt, um eine realistische Chance auf
die Durchsetzung der von dir angesprochenen Forderung zu erhalten.
Sollte das nur in Teilschritten moeglich sein, sehen wir das als
Zwischenschritt zur vollstaendigen Umsetzung des Kongressbeschlusses
und ziehen es einer Beibehaltung der gegenwaertigen, fuer uns
unbefriedigenden, Rechtslage vor.

Ich hoffe, das ist auch in deinem Sinne und im Sinne unserer
vielen nicht EWR-KollegInnen. *Mit freundlichen Grueszen* <<








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